Donnerstag, Mai 14, 2026

Pilnacek-Witwe vor dem U-Ausschuss: „Das ist gefährlich!“

Caroline List hat längst zugegeben, dass sie Pilnaceks privates Handy mit einem Bunsenbrenner vernichtet hat. Morgen muss sie nicht nur dazu Fragen im Untersuchungsausschuss beantworten.

Morgen wird Pilnacek-Witwe Caroline List aus Graz anreisen, damit sie am Nachmittag im Pilnacek-Untersuchungsausschuss aussagen kann. In der Kleinen Zeitung hat die Präsidentin des Grazer Straflandesgerichts bereits ihren Hauptwunsch deponiert: Sie will unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt werden. Dazu wird sie voraussichtlich erklären, dass es sich bei vielem rund um ihren verstorbenen Mann um ihren „höchstpersönlichen Lebensbereich“ handelt.

Was hat List in einer öffentlichen Befragung zu befürchten? Da geht es zuallererst um Pilnaceks Handy und Lists Bunsenbrenner.

Am 5. April 2024 ersuchte die WKStA Caroline List, zu ihrer geplanten Einvernahme „sämtliche in ihrem Gewahrsam befindliche Datenträger des verstorbenen Mag. Christian Pilnacek (Handy, Laptop, USB-Sticks) zum Termin mitzubringen.“ Mit der Mitnahme des Handys hatte List schon damals ein Problem.

Selbstreinigung

Am 12. April 2024 informierte List die WKStA, was sie kurz nach Pilnaceks Tod mit dem möglichen Beweismittel angestellt hatte: „Ich habe es vernichtet. Ich hatte genug Kummer mit den Mobiltelefonen meines Mannes.“

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Zwei Monate später beschrieb List als Zeugin im Vernehmungsraum des Landeskriminalamts Steiermark: „Das Mobiltelefon lag eine Zeitlang bei mir in Graz herum. Ein paar Wochen später habe ich es vernichtet. Ich habe es mit einem Bunsenbrenner verbrannt und die Reste entsorgt.“ Dann fügte List hinzu: „Anmerken möchte ich, dass dieses Vorgehen für mich ein Akt der Selbstreinigung war.“

Beweismittel

Auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien hielt die WKStA zu List und Pilnacek fest: „dass es sich bei dem in ihrer Gewahrsame befindlichen Mobiltelefon des Mag. Pilnacek um ein (potentielles) Beweismittel handelte, das im laufenden Ermittlungsverfahren einen Beitrag zur Klärung der Todesursache, konkret zur Gewinnung von Hinweisen leisten konnte, die für oder auch gegen die zu diesem Zeitpunkt (aus ihrer Sicht) bereits naheliegende Annahme sprechen würden, dass es sich um einen – nicht durch eine Straftat verursachten – Selbstmord handelte.“

Eine Passage ihrer WKStA-Einvernahme weist darauf hin, dass List eine Auswertung durch die WKStA befürchtete: „In meinem E-Mail an die WKStA habe ich bereits festgehalten, dass ich so großen Kummer mit dem Mobiltelefon meines Mannes hatte, dass ich es einfach loswerden wollte. Es hat die letzten drei Jahre mein Leben bestimmt. Damit meine ich den Umgang der WKStA mit dem Mobiltelefon meines Mannes.“

Was hat die Gerichtspräsidentin mit dem potenziellen Beweismittel getan und was waren ihre konkreten Motive? Das ist die erste Frage, die sich dem Untersuchungsausschuss stellt.

Im Beisein anderer Personen

Für eine zweite Frage sorgte der Ex-Presse-Journalist und jetzige PR-Berater Gernot Rohrhofer. Bei Armin Wolf in der ZiB 2 erklärte er am 8. Mai 2025: „Man darf sich ja nicht so vorstellen: Die Frau List. Die Witwe von Christin Pilnacek bekommt das Handy und macht im nächsten Moment das Küchenkastl auf, nimmt den Bunsenbrenner heraus und verbrennt das Handy dann an Ort und Stelle.“ Rohrhofer behauptete zu wissen, wie es wirklich war: „Das hat auswärts stattgefunden im Beisein anderer Personen. Aber es ist richtig, es wurde mit einem Bunsenbrenner vernichtet.“

Im Takacs-Buchverbots-Prozess fragte Richter Daniel Potmesil nach den Details der Handy-Verbrennung: Wie wird es stattgefunden haben?

Rohrhofer: Ich war nicht dabei und der Rest unterliegt meinem Redaktionsgeheimnis.

Richter: Gesagt haben Sie dann doch, dass das auswärts stattgefunden hat im Beisein anderer Personen. Aber es ist richtig, es wurde mit einem Bunsenbrenner vernichtet.

Rohrhofer: Stimmt so, ja.

Bis zum Schluss weigerte sich Rohrhofer, die Teilnehmer der Handy-Verbrennung zu nennen: „Das müssen Sie diejenigen fragen die dabei waren. Ich war nicht dabei. Der Rest unterliegt dem Redaktionsgeheimnis.

„Diejenigen, die dabei waren“ – dazu gehört zweifellos Caroline List. Im Untersuchungsausschuss wird sie sich als Gerichtspräsidentin nicht auf das Redaktionsgeheimnis berufen können und die Namen möglicherweise nennen müssen.

“Weil das ist gefährlich”

Kurz nach Pilnaceks Tod telefonierten List und Pilnacek-Mitbewohnerin Anna P. Die Sobotka-Sekretärin zeichnete das Telefonat auf.

Caroline List: Und dann ist noch eine Sache, die mir ganz besonders wichtig ist: Seine Aktentasche ist weg. Und da ist der Computer drinnen und alles, was er in den letzten drei Jahren gearbeitet hat. Und ich weiß nicht, ob sie bei ihr ist. Ich brauche diese Aktentasche. Das macht mir große Sorgen, dass die nicht auffindbar ist. Sie ist nicht im Auto, sie ist nicht in der Wohnung.“

Dann kam Lists entscheidender Satz: „Wenn sie nicht bei ihr ist, dann muss ich Nachforschungen anstellen, wo sie ist, weil das ist gefährlich.“

Morgen wird List erklären können, was gefährlich war – und für wen.

Leichenfotos

Eine weitere Frage wird List möglicherweise beantworten können: Karin Wurm wurde als Opfer widerrechtlich die elektronische Akteneinsicht in die Obduktionsfotos von Christian Pilnacek von der Staatsanwaltschaft Krems gesperrt. Vor ihr hatte List Zugriff auf diese Fotos.

Journalist Rohrhofer erklärte vor Gericht, wie er zu den später gesperrten Fotos gekommen war: „Ich habe das legal bekommen und konnte sie verwenden so wie ich sie verwenden wollte und das habe ich getan mit Einverständnis der Personen, die mir die Fotos gegeben haben.“

Hat Caroline List die Pilnacek-Leichenfotos weitergegeben – und wenn ja, warum? Das ist eine weitere Frage, die der Untersuchungsausschuss klären kann. Auch hier wird sich List im Gegensatz zu Journalisten auf kein Redaktionsgeheimnis berufen können.

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Caroline List vor ihrer Aussage im Landesgericht für Strafsachen Wien

Menschlich erklärlich

Im Buch-Verbotsprozess schrieb der Richter ins Urteil: „Jedenfalls aufschlussreich und menschlich erklärlich waren die Schilderungen der Zeugin Caroline List. Dass das Mobiltelefon ihres verstorbenen Mannes ohne ihr Zutun und ohne dass sie danach gefragt hätte den Weg zu ihr fand, war nach ihren Angaben plausibel. Mag zwar ihre darauffolgende Entscheidung, das Handy mit einem Bunsenbrenner zu zerstören, irritierend wirken, so konnte sie dem Gericht ihre Beweggründe zu diesem Vorgehen doch nachvollziehbar erklären.“

Damit war der Fall “List” für den Richter erledigt. Es scheint möglich, dass die Abgeordneten des Untersuchungsausschusses für die Taten der Präsidentin weniger Verständnis haben als ihr Richterkollege in Wien. 

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