Am Mittwoch und Donnerstag wurde das Kernthema des Pilnacek-U-Ausschusses in bisher nicht dagewesener Detailschärfe untersucht: Die fragwürdige Weitergabe von Pilnaceks Handy an dessen Witwe Caroline List.
Den Anfang machte am Mittwoch Oberstaatsanwalt R. von der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien. Er war der Rechtsansicht, dass das Handy nicht zwingend ein wichtiges Beweismittel war. Weiter ging es mit Kriminalpolizist P. vom Landeskriminalamt (LKA) Niederösterreich. Er sagte, die Untersuchung der Handy-Inhalte wäre Amtsmissbrauch gewesen.
Am Donnerstag hörten Parlamentarier und Medienvertreter dann wiederum andere Ansichten zum Handy. LKA-Chef Stefan Pfandler meinte, es wäre nicht möglich gewesen, das Handy sicherzustellen. Pilnaceks Witwe Caroline List erreichte, dass Fragen zur Zerstörung des Handys als zu privat galten und nicht zugelassen wurden.
Beweiswert des Smartphones – freies Ermessen
Eine der zentralen Fragen im Pilnacek-U-Ausschuss wurde am Mittwoch und Donnerstag ausführlich erörtert. Nämlich inwiefern das Mobiltelefon des ehemaligen Sektionschefs bei den Ermittlungen seiner Todesumstände am 20. Oktober 2023 hilfreich gewesen wäre.
Bemerkenswert war, dass die Abgeordneten und Medienvertretern von den Auskunftspersonen höchst unterschiedliche Versionen zum Charakter des Handys als Beweismittel präsentiert bekamen.
Da war zum einen Oberstaatsanwalt R., der immer wieder betonte, die Ermittler hätten schon entscheiden können, das Handy als Beweismittel in die Ermittlungen aufzunehmen. Ob ein Gegenstand als wesentliches Beweismittel gilt oder nicht, liegt im Ermessen der Ermittler, gab der Top-Jurist zu Protokoll. Er habe da Vertrauen in die Arbeit der Kriminalbeamten.
„Handy sagt mir keine Todesursache“
Gänzlich anders sah es am selben Nachmittag allerdings Kriminalpolizist P. vom LKA Niederösterreich. Er sagte, er hätte die Nachrichten des Handys nicht einsehen können, weil er dann Amtsmissbrauch begangen hätte. Überhaupt offenbarte P. eindeutige Ansichten über den generellen Ermittlungswert von Mobiltelefonen. So sagte der Kripo-Beamte: „Ein Handy sagt mir keine Todesursache.“
Die schon mehrfach dargelegte Argumentationslinie des Polizisten war klar: Weil kein eindeutiger Hinweis auf Fremdverschulden vorlag, brauchte man das Handy nicht für weiterführende Ermittlungen. P. sagte dazu recht offen über Pilnacek und die von ihm vertretene Selbstmordthese: „Er hat keinen Ausweg mehr gesehen”.
P. unterstrich außerdem mehrmals, dass die Handyübergabe von Karin Wurm und Anna P. freiwillig erfolgte. Die beiden Frauen fragten laut P., was sie mit Pilnaceks persönlichen Gegenständen tun sollten. Da wurde ihnen von Chefinspektor Fellner und von ihm gesagt, dass die Gegenstände nicht ermittlungsrelevant sind und an die Witwe zu übergeben seien.
Sicherstellung laut LKA-Chef „nicht möglich“
Die Fraktionen fragten deshalb genauer eine Etage höher bei LKA-Chef Stefan Pfandler nach, der am Donnerstag als erste Auskunftsperson geladen war. Für Pfandler war, ähnlich wie für P., eine Sicherstellung des Handys „nicht möglich“, da kein Verdacht auf Fremdverschulden vorlag. Für die Verwertung des Handys gab es nach Ansicht des LKA-Chefs keine Rechtsgrundlage. Seine Einschätzung deckte sich nicht mit der Rechtsmeinung von Oberstaatsanwalt R., der am Vortag gesagt hatte, es sei im Ermessen der Ermittler, das Handy als Beweismittel im Ermittlungsverfahren heranzuziehen. Darüber hinaus lag zum Zeitpunkt der Handyweitergabe kein Ergebnis der gerichtsmedizinischen Obduktion vor.
Pfandler geriet insbesondere bei den Befragungen von Nina Tomaselli in Erklärungsnot. So konnte die Grüne Fraktionsvorsitzende mit Akten belegen, dass die Staatsanwaltschaft Krems zum Zeitpunkt der Handyweitergabe nichts davon wusste. Pfandler hatte aber behauptet, die StA war informiert gewesen. Fünf Monate nach der Übergabe verfasste er einen entsprechenden Nachtragsbericht.
Gernot Darmann (FPÖ) konfrontierte Pfandler mit Fragen zur Kommunikationskette auf der Führungsebene der Polizei. Der Freiheitliche sagte, Bundespolizeidirektor Michael Takacs habe mit Niederösterreichs Landespolizeidirektor Franz Popp zu Pilnaceks Tod telefoniert. Pfandler telefonierte laut eigener Aussage etwas später mit Popp, der ihn darum bat Kontakt mit Lists Anwalt Rüdiger Schender aufzunehmen. Worüber und ob Popp mit Takacs gesprochen hatte, wusste Pfandler nicht.
Zerstörung Privatsache
Die Befragung der mit Spannung erwarteten Witwe Pilnaceks, Caroline List, gestaltete sich schwierig. Immer wieder beantwortete List Fragen der Abgeordneten nicht, da diese ihrer Ansicht nach nicht vom Untersuchungsgegenstand gedeckt waren. Die letzte Befragung der Woche war infolgedessen von vielen Geschäftsordnungsdebatten geprägt.
Nach ihrem emotionalen Eingangsstatement beantwortete List dennoch einige Fragen zu unlauteren politischen Interventionsversuchen bei Pilnacek (es gab ihrer Wahrnehmung nach keine), dem angeblich doch passwortgeschützten Laptop ihres verstorbenen Mannes und ihren Erinnerungen zum 20. Oktober, dem Tag an dem Pilnaceks Leiche in Rossatz gefunden wurde.
Demnach beauftragte sie den Anwalt der Familie, Rüdiger Schender, damit, Erkundigungen zu Pilnaceks Tod bei der Polizei einzuholen. Schender hatte Pilnaceks Gegenstände wenige Stunden später von der Polizei abgeholt. Die Initiative dafür ging nicht von ihr oder ihrem Anwalt, sondern von der Polizei aus, vermutete List.
Mehrere Wochen später zerstörte List das Telefon laut eigener Aussage mit einem Bunsenbrenner. Fragen zu den Umständen der Zerstörung wurden von Verfahrensrichter Wolfgang Köller und Vorsitzendem Walter Rosenkranz aber nicht zugelassen. Das sei Privatsache gewesen.
Abgeordnete zürnen wegen Handy-Weitergabe
In ihren Eingangsstatements ließen die Abgeordneten aller Fraktionen außer der ÖVP kein gutes Haar an der raschen Weitergabe des Handys an Lists Anwalt.
Nina Tomaselli (Grüne) sagte: „Wie das Handy in Rekordzeit zur Witwe verschoben worden ist, all das kann man hinterfragen. Zweifellos geklärt ist, dass die Beamten Pilnaceks Handy in Gewahrsam hätten nehmen können.”
Christian Hafenecker (FPÖ) sah ebenfalls ein „atemberaubendes Tempo bei der Handy-Rückgabe“ und stellte in den Raum, ob es eine „Zwei-Klassen-Polizei“ gebe.
Die entscheidende Frage zum Mobiltelefon Pilnaceks stellte Jan Krainer (SPÖ): „Warum wurde es weggeschafft, obwohl evident war, dass es ein Beweismittel ist?“
Sophie Wotschke (NEOS) sah abschließend „keine rechtliche Basis“ für die Weitergabe des Handys. Sie verwies darauf, dass die WKStA die Ausfertigung als „missbräuchlich“ bezeichnete.
Kommende Woche geht es bereits wieder weiter. Als Auskunftspersonen sind am Dienstag Chefinspektor Fellner und eine Oberstaatsanwältin der WKStA geladen. Am Mittwoch geht der U-Ausschuss nach den Befragungen zweier Staatsanwältinnen der StA Krems dann in eine mehrwöchige Pause.
Titelbild: ZackZack/Montage


