Die nächste U-Ausschusswoche steht an: Chefinspektor Hannes Fellner und eine WKStA-Oberstaatsanwältin werden am Dienstag wohl intensiv zum Pilnacek-Handy befragt werden. Am Mittwoch sind jene Kremser Staatsanwältinnen geladen, die sich von Peter Pilz beleidigt sehen.
Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss spitzt sich in dieser Woche weiter zu. Nachdem es in den ersten Wochen und Monaten vor allem um die Tatortarbeit ging, geraten seit April die Datenträger des verstorbenen Justiz-Sektionschefs und der fragwürdige Umgang mit ihnen weiter in den Fokus.
Dazu sind am Dienstag und Mittwoch entscheidende Ermittlerinnen und Ermittler aus den verschiedenen Ermittlungsverfahren der Causa Pilnacek geladen. Den Beginn macht am Dienstag Chefinspektor Hannes Fellner, gefolgt von einer WKStA-Oberstaatsanwältin, die gegen Fellner Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs durchführte und später einstellte.
Am Mittwoch werden dann jene zwei Kremser Staatsanwältinnen befragt, welche als Bearbeiterin beziehungsweise Behördenleiterin das Verfahren rund um Pilnaceks Tod führten. Sie sind es auch, die sich durch Artikel von Peter Pilz beleidigt fühlen und das amtswegige Verfahren gegen den ZackZack-Herausgeber unterstützen.
Viele Fragezeichen rund um Fellners Ermittlungen
Chefinspektor Hannes Fellner war mit dem Fall Pilnacek wohl so intensiv betraut wie kein anderer Kriminalbeamter. Den Tatort selbst besuchte er am Todestag Pilnaceks zwar nicht, allerdings zog das Landeskriminalamt Niederösterreich die Ermittlungen noch am Vormittag des 20. Oktobers 2023 an sich – und Fellner, damals Chef der Abteilung Leib/Leben, kam als leitender Ermittler ins Spiel.
Fellner führte die erste Zeugeneinvernahmen mit Anna P., war in die Übergabe der persönlichen Gegenstände eingebunden und schrieb den Abschlussbericht der Pilnacek-Todesermittlungen. Wegen der vielen Ungereimtheiten wurde er nach Anzeigen der Kreutner-Kommission und Karin Wurm im April 2024 Beschuldigter der WKStA wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Die Ermittlungen wurden im Mai 2025 eingestellt. Mittlerweile arbeitet Fellner nicht mehr im LKA Niederösterreich, sondern im BMI.
Die Kritik an Fellner bezieht sich auf dessen fragwürdigen Umgang mit den Datenträgern: das Pilnacek-Handy wurde noch am Todestag an die Witwe ausgefolgt, obwohl gerade ein Ermittlungverfahren eingeleitet- und eine Obduktion angeordnet worden war. Im Gegensatz dazu wurde eine Auswertung der Smartwatch Wochen später in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse davon irritierten besonders: Fellner gab nach einer Bearbeitung der Uhr durch das Bundeskriminalamt (BK) bekannt, es konnten keine relevanten Daten gefunden werden. Der IT-Techniker der Justiz stellte später das Gegenteil fest, ein BK-Mann überraschte im Ausschuss mit der Aussage, dass zumindest seine Behörde gar keine inhaltliche “Auswertung” gemacht hätte.
Am Nachmittag wird dann jene WKStA-Oberstaatsanwältin aussagen, die die Amtsmissbrauch-Ermittlungen gegen Fellner führte. Die Behörde stellte das Verfahren ein, hatte in ihrer Einstellungsbegründung aber deutliche Kritik geübt: Der Vorgang der Handy-Herausgabe sollte “bewusst nicht nach außen offengelegt werden”, weil er “ohne Rechtsgrundlage in aller Eile ohne dokumentierte staatsanwaltschaftliche Einbindung erfolgt ist“, hieß es seitens der WKStA. Auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA) wurde die Begründung vielfach abgeschwächt.
StA Krems: Mobiltelefon “nicht relevant”
Am Mittwoch sind zwei Staatsanwältinnen der Staatsanwaltschaft Krems geladen. Neben W., der Leiterin der StA, wird auch die damals fallführende Staatsanwältin M. vor dem U-Ausschuss Rede und Antwort stehen. Das Prüfverfahren zur Wiederaufnahme der Ermittlungen zum Todesfall Pilnaceks wurde im September 2025 von der StA Krems an die StA Eisenstadt übertragen, nachdem die Oberstaatsanwaltschaft Wien auf massiven öffentlichen Druck reagierte.
Auch bei den Befragungen der Staatsanwältinnen wird die Weitergabe des Pilnacek-Handys an Caroline List eine Rolle spielen. Diese erfolgte nämlich ohne schriftlich dokumentierte Einbindung der StA Krems. Ermittler sprachen in ihren Einvernahmen von laufendem telefonischen Kontakt zwischen StA und Chefinspektor Fellner.
In ihrer Vernehmung bei die WKStA sagte Staatsanwältin M. aus, dass eine Auswertung des Handys zu keinem Zeitpunkt vorgesehen war. M. vermittelte den Eindruck, sie glaube an einen Suizid Pilnaceks. Dokumentieren würde Staatsanwältin M. eine Handyweitergabe nicht: „wenn bei einem Verstorbenen ein Mobiltelefon aufgefunden wird und es besteht kein Anfangsverdacht für ein Tötungsdelikt, dann wären für mich die Angaben eines Polizisten, wie dass ein Mobiltelefon an Angehörige ausfolgt wird, nicht relevant und ich würde diese Information nicht in einem Aktenvermerk festhalten“, sagte sie als Zeugin bei der WKStA.
Die StA Krems ist gegenüber der OStA Wien berichtspflichtig. Kurz nach Pilnaceks Tod informierte die Leiterin der StA Krems ihre Kollegen der OStA Wien. Außer der Anordnung einer Obduktion beauftragte die StA Krems die Kriminalpolizei im gesamten Ermittlungsverfahren zu keiner einzigen Ermittlungshandlung. Wegen dieser Untätigkeit wurde sie von ZackZack-Herausgeber Peter Pilz in ZackZack-Beiträgen scharf kritisiert. Bei der StA wollte man das nicht auf sich sitzen lassen: „Mag. Klackl kündigt auch an, dass aufgrund der Beleidigungen in den “zackzack”-Artikeln ein Verfahren gegen den Verfasser von Amts wegen eingeleitet werden wird“, heißt es im Tagebuch der Staatsanwaltschaft. Pilz wurde schließlich wegen Beleidigung und Beleidigung einer Behörde angezeigt. Sowohl W. als auch M. erteilten der Oberbehörde dafür als Betroffene eine schriftliche Ermächtigung.
Titelbild:


