Mittwoch, Juni 10, 2026

Chefermittler Fellner im U-Ausschuss: dubioser Anruf bei List

Pilnacek-Witwe Caroline List hat dem Untersuchungsausschuss einen wichtigen Hinweis gegeben. Chefinspektor Fellner soll sie schon kurz nach der Obduktion – irreführend – informiert haben, dass Fremdverschulden auszuschließen sei. Damit war das Handy kein Beweismittel – und konnte verbrannt werden.

Heute ist sein Tag. Hofrat Hannes Fellner arbeitet unter Bundespolizeidirektor Michael Takacs im Innenministerium. Damals, im Oktober 2023, leitete er als Chefinspektor die Mordkommission des Landeskriminalamts Niederösterreich die Ermittlungen zur Todesursache von Christian Pilnacek.

Pilnacek-Witwe Caroline List hat dem U-Ausschuss letzten Donnerstag ein heikles Detail offenbart. Es betrifft Fellner.

List wusste genau, was sie mit dem Handy tat. Ihre Aussage scheint glaubwürdig: „Ich weiß, was ein Beweismittel ist und war zu jedem Zeitpunkt bereit, mich im Ermittlungsverfahren zum Tod meines Mannes konstruktiv einzubringen. Hätte mich ein Kriminalbeamter in den Wochen nach dem Tod ersucht, das Mobiltelefon meines Mannes im Ermittlungsverfahren zu seinem Tod auszuhändigen, hätte ich dies sofort getan.“

Es geht um den 26. Oktober 2023, den Tag der Obduktion. List überraschte den Ausschuss: „An diesem Abend informierte mich Chefinspektor Fellner, dass ein Fremdverschulden auszuschließen ist.“

Keine Akteneinsicht

Falls Fellner das wirklich getan hat, stellen sich zwei Fragen:

Gerichtsmediziner M. hat inzwischen mehrfach klargestellt, dass weder am 26. Oktober 2023 noch später Fremdverschulden ausgeschlossen wurde. Hat Fellner das wirklich List gesagt?

Die zweite Frage ist weit heikler. Caroline List beantragte am 11. November 2023 erstmals Akteneinsicht. Bis dahin hatte sie kein Recht auf Informationen aus den Ermittlungen. Auf welcher Rechtsgrundlage hat Fellner List am Abend des 26. Oktober über Details aus der gerade durchgeführten Obduktion – an der er selbst nicht teilgenommen hatte – informiert? Und: Was bezweckte er damit?

Für List war nach Fellners Anruf klar: „Die Datenträger meines Mannes waren spätestens ab diesem Zeitpunkt aus meiner Perspektive für das Ermittlungsverfahren über seinen Tod nicht von Relevanz.“ Das Handy konnte verbrannt werden. Fellners Information aus den Ermittlungen überzeugte List, dass das Handy kein Beweismittel war: „Das war es zum Zeitpunkt, als ich mich entschlossen habe, es aus rein privaten Gründen zu vernichten, sicher nicht.“

War Fellners Anruf der Auslöser für die Handy-Verbrennung? All diese Fragen kann Fellner heute beantworten. Aber es geht um viel mehr.

Schnelles Gesamtbild

Am Morgen des 20. Oktober 2023 wurde Pilnaceks Leichnam entdeckt und sichergestellt. Alles Seltsame, was am Ufer des Donau-Altarms passierte, hat nichts mit Fellner zu tun. Die Fehler und Versäumnisse der ersten Stunden gehen ebenso wie der Versuch, die Obduktion zu verhindern, auf andere Konten.

Um 10.30 Uhr kam die Weisung aus St. Pölten, dass Fellners Mordkommission die Leitung der Ermittlungen übernimmt. Hier beginnen die Fragen an Fellner: Warum brauchte man plötzlich die Mordkommission?

Fellner fuhr auf die Polizeiinspektion Mautern. Später im Buchverbotsprozess behauptete er unter Wahrheitspflicht, dass alles schnell klar war: „Aufgrund des Gesamtbilds und der Einschätzungen vor Ort war klar, dass kein Fremdverschulden vorliegt.“

Aber wie wusste er das so schnell?

  • Bis heute wird von Ermittlern behauptet, der Suizid sei von Anfang an klar gewesen. Warum wusste Fellner – im Gegensatz zum Gerichtsmediziner – schon nach kurzer Zeit, dass Fremdverschulden auszuschließen war?
  • Warum wusste er, dass Suizid als Todesursache feststand?
  • Wie konnte er das wissen, ohne ein einziges Mal am Auffindungsort gewesen zu sein?
  • Wie konnte er das wissen, ohne die Lichtbildmappen der Tatortbeamten gesehen zu haben?
  • Wie konnte er das sechs Tage vor der Obduktion wissen?
  • Und: Warum findet sich das Wort „Suizid“ ebenso wie „Selbstmord“ bis zur Einstellung der Ermittlungen am 1. März 2024 kein einziges Mal im Ermittlungsakt?

Das sind gute Fragen, auch weil der offizielle Gerichtsgutachter Fremdverschulden bis heute nicht ausschließt.

Handy

Dann geht es schon um das Handy:

  • Beide Frauen haben unter Wahrheitspflicht beschrieben, was sie erlebt haben. Warum hat Fellner Karin Wurm und Anna P. erklärt, Pilnaceks Handy sei an Witwe List weiterzugeben?
  • Wer hat Fellner dazu veranlasst?
  • Hat er gewusst, dass Polizeichef Takacs genau das den beiden Frauen wenige Stunden davor empfohlen hatte?
  • Warum wurde das Handy nicht an Pilnaceks Tochter, die in der Erbfolge vor der Witwe kam und sich beim Landeskriminalamt gemeldet hatte, ausgefolgt?
  • Warum hat Fellner nicht die Staatsanwaltschaft Krems über die Handy-Weitergabe informiert?
  • Warum landete das Handy nicht – wie es die allseits bekannten Bestimmungen des Erbrechts vorsehen – in der Verlassenschaft?

Smartwatch

Noch heikler könnte es bei Pilnaceks Smartwatch werden.

  • Am 20.10.2023 um 12:30 Uhr protokollierten Beamte der Tatortgruppe des LKA, was sich an der Leiche befand: „ein silberfarbener Ring“. Sonst nichts. Keine Spur der Smartwatch. Wo war die Smartwatch zwischen 20. und 26. Oktober 2023?
  • Mit der Freigabe der Leiche nach der Obduktion war auch die Sicherstellung der Gegenstände am Leichnam beendet. Warum wurde die Smartwatch nach der Obduktion am 26.10.2023 ohne neue Sicherstellungsanordnung an das LKA übergeben?
  • Der Datenforensiker des Bundeskriminalamts hat inzwischen im U-Ausschuss ausgesagt: Die von Fellner behauptete Auswertung der Smartwatch hat es nicht gegeben. Das Bundeskriminalamt hat nur die Daten der Smartwatch gesichert. Wie konnte Fellner aufgrund einer Auswertung, die es gar nicht gab, feststellen, dass keine Gesundheits- und Bewegungsdaten auf der Smartwatch waren?
  • Wurde eine Auswertung vorgetäuscht oder haben die Beamten nur „Sicherung“ und „Auswertung“ verwechselt?
  • Warum hat der Datenforensiker der WKStA ein Jahr später dort Gesundheitsdaten gefunden, wo es laut Landeskriminalamt gar keine gab?
  • Wozu wurden die Daten der Smartwatch gesichert?
  • Warum wurde bis heute keine werksseitige Auswertung der Smartwatch durch Samsung durchgeführt?

Sicherstellung nein – Sicherstellung ja

Nehmen wir trotz allem einmal an, beim Handy hätte Fellner, Pfandler und Takacs alles richtig gemacht. Glauben wir ihnen, dass sie es ohne Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft nicht behalten und auswerten durften. Aber warum durften sie dann das alles ein paar Wochen später bei Pilnaceks Smartwatch? Im November 2023 galt dieselbe Strafprozessordnung wie im Oktober davor.

Wird Fellner das alles heute schlüssig erklären können? Es wird spannend.

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