Mittwoch, Juni 10, 2026

Liveticker-Nachlese: Für WKStA-Staatsanwältin war Handy “Beweismittel wie ein Abschiedsbrief”

ZackZack berichtete wieder live aus dem Parlament. Die Befragungen starteten mit Chefinspektor Hannes Fellner. Anschließend wurde jene WKStA-Oberstaatsanwältin befragt, die Ermittlungen gegen Fellner durchführte.
20:08

Over and out

Ein langer Tag ist zu Ende, wir verabschieden uns.

Ab morgen Früh wird wieder getickert. Erwartet werden zwei Staatsanwältinnen aus Krems. Bis dann!

 

 

 

20:01

Gibt es noch ergänzende Fragen?

Die Abgeordneten haben keine, auch der Verfahrensrichter nicht. Die Sitzung wird geschlossen.

 

19:57

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen T.

Die zuvor erstmals erwähnte Beschwerde seitens der Anwältin Poppenwimmer ist noch einmal Thema, Jan Krainer fragt nach.

Es sei eine “Dienstaufsichtsbeschwerde” gegen T. gewesen, die offenbar per Mail von Poppenwimmer an OStA-Leiter Johann Fuchs ergangen war.

Poppenwimmer habe mit T. “kein einziges persönliches Gespräch” geführt, gibt die Auskunftsperson an. Die Anwältin war früher bei der WKStA tätig, also in derselben Behörde wie T. Krainer fragte dementsprechend nach.

 

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19:53

Schulung für WKStA-Oberstaatsanwältin

Wotschke fragt, ob die Auskunftsperson eine Schulung erhalten habe. Diese sagt aus, dass letzten Freitag ist ein Coach zu ihr gekommen sei, mit dem sie sich eineinhalb Stunden über die Fragesituation im U-Ausschuss austauschte. Dieses Angebot habe sie vom Dienstgeber erhalten.

 

19:47

Anwältin Poppenwimmer beschwerte sich bei OStA über Auskunftsperson

Sophie Wotschke ist als Erste in der dritten Befragungsrunde dran.

Es wird bekannt, dass Rechtsanwältin Linda Poppenwimmer eine Aufsichtsbeschwerde bei der Leitung der OStA einbrachte, weshalb sich T. zu verschiedenen Punkten in ihrem WKStA-Verfahren rechtfertigen musste.

19:38

Weiterer Hinweis auf mangelnde Absprache zur Handy-Herausgabe

Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) ist dran. Sie will wissen, ob die Obduktion die einzige Anordnung der Staatsanwaltschaft Krems bei den Todesermittlungen war. Das bestätigt T., gibt lediglich an, dass ansonsten noch Kommunikation mit den Ermittlern aus dem Tagebuch vorkommt

Was T. noch einfällt: Am 21. Oktober 2023 machte die Kremser Journalstaatsanwältin sehr wohl einen Amtsvermerk nach einem Telefonat mit einem LKA-Beamten. Hier ging es um eine Kontaktaufnahme mit List, die einen persönlichen Wunsch vorbrachte. Das sei laut T. korrekt vermerkt worden – gleichzeitig aber auch ein Hinweis dazu, dass die Herausgabe des Handys Tags zuvor mit der Staatsanwaltschaft nicht abgesprochen war. Dazu gibt es bekanntlich nämlich keinen Vermerk.

19:26

Warum Handy nicht früher sichergestellt?

Abschließende Frage des ÖVP-Abgeordneten in dieser zweiten Runde. Er bringt vor, dass Caroline List zuletzt aussagte, dass sie nach der Obduktion (Oktober 2023) noch einige Zeit über das Handy verfügte, ehe sie es vernichtete. Grüner will wissen, warum die WKStA in der Zeit das Handy nicht sicherstellte.

T. führt erneut aus, dass erst Mitte März 2024 eine Anzeige einlangte, die das ominöse Tippen Pilnaceks auf seinem Handy vor dessen Tod thematisierte. Schon kurz darauf interessierte sich die WKStA für das Handy, da war dieses bereits vernichtet. In dem länger laufenden Verfahren zum Pilnacek-Tape (seit Mitte Dezember 2023) hätte sich die WKStA auf den Laptop fokussiert.

19:22

Unbekannte Aktenstücke

Grüner legt weitere Aktenstücke vor, die T. nicht ausreichend kennt. Es handelt sich offenbar um Ermittlungsaufträge der Staatsanwaltschaft Krems an die WKStA. Es ging offenbar um eine Auswertung von Nachrichten der Smartwatch. (Sie werden im medienöffentlichen Ausschuss leider nicht näher beschrieben)

T. bemerkt, dass für technische Belange ihr Kollege bei der WKStA zuständig war, sie könne wenig dazu sagen.

19:13

Äußerungen aus dem Weisungsgrat

Jakob Grüner (ÖVP) ist dran. Er legt Unterlagen vor, die T. nicht kennt. Es geht um Äußerungen des Weisungsrates des BMJ zum Vorhabensbericht (Einstellungsbegründung) der WKStA. Darin wurde offenbar argumentiert, dass eine Auswertung des Handys für die Todesermittlungen nicht relevant war. T. wiederholt nach einer kurzen Pause lediglich, dass ihre Rechtsmeinung eine andere sei.

 

18:51

Keine SMS mit Rufdatenrückerfassung

Auch Susanne Fürst (FPÖ) findet es nicht ganz zufriedenstellend, dass es keine Rufdatenrückerfassung gab. Über die Smartwatch-Auswertung sei ja herausgekommen, dass sehr wohl ein paar interessante SMS – etwa zum Hauskauf – über “offene” Handykommunikation sichtbar wurden.

T. meint aber, dass man SMS-Inhalte durch Rufdatenrückerfassung nicht herausbekommen hätte, sondern nur Infos zu Sender und Empfänger. Der neben T. sitzende, zweite WKStA-Oberstaatsanwalt nickt zustimmend. Man hat offenbar Erfahrungswerte bei der Behörde.

18:38

Keine Rufdatenrückerfassung

Nina Tomaselli (Grüne) ist mittlerweile dran, wir befinden uns in Fragerunde 2. Sie will wissen, warum keine Rufdatenrückerfassung erfolgt ist. Das wurde auch in der anonymen Anzeige, die von der Kreutner-Kommission an die WKStA ging, angeregt.

T. gibt an, dass man sich damit intensiv beschäftigt hätte, aber davon letztlich absah. Die Oberstaatsanwältin begründet das damit, dass Christian Pilnacek in erster Linie per Messenger-Dienste kommunizierte. “Offene” Telefonate wären “minderrelevant” gewesen. Tomaselli zeigt sich damit nicht ganz zufrieden.

Das ist übrigens die erste, anonyme Eingabe an die Kreutner-Kommission (es gab dann am nächsten Tag noch einen zweiten Teil):

bildschirmfoto 2026 05 12 um 18.39.36

bildschirmfoto 2026 05 12 um 18.39.56

 

18:22

Mit welchem Recht behielt die Polizei die Smartwatch?

Mittlerweile ist Sophie Wotschke (Neos) dran. Sie fragt zur Sicherstellung der Smartwatch, die ja einen Unterschied zum Handy darstellt.

Zunächst sei die Smartwatch ja mitsamt des Leichnams sichergestellt worden. Diese galt aber nur bis zur Obduktion. Wotschke will wissen, auf welcher Basis die Polizei danach über die Uhr verfügte und ob es eine neue Sicherstellung gebraucht hätte. Wie lange galt die Sicherstellung der Smartwatch? (sie wurde erst im Febraur 2024 an die Witwe ausgefolgt)

“Aus meiner Sicht ist es so, dass hier nach der Obduktion eine Sicherstellung aus Eigenem von der Polizei anzunehmen ist. Abschließend kann ich das aber nicht klären.” Eine schriftliche Sicherstellung der Staatsanwaltschaft Krems hätte es mit Sicherheit nicht gegeben. Für einen Auswertungsversuch sei die Polizei nach damaliger Gesetzeslage wohl befugt gewesen, meint T.

Die Oberstaatsanwältin muss sich für diese heikle Bewertung mit ihrer Vertrauensperson beraten – dieser ist übrigens ebenfalls Oberstaatsanwalt bei der WKStA.

18:09

Die WKStA-Ermittlungen im Kern

T. gibt auf Nachfrage weiter an, was der Kern der WKStA-Ermittlungen war.

“Erfahrene Polizeibeamte hätten wissen müssen, dass eine Ausfolgung des Handys ohne Abklärung mit der Staatsanwaltschaft nicht geboten ist.” Somit war die objektiven Tatseite des amtsmissbräuchlichen Verhaltens gegeben. Erste Begründungen des LKA wie das Sicherheitspolizeigesetz oder das Argument, es habe sich beim Handy um “geringfügige Effekte” gehandelt, seien nicht zulässig gewesen.

Den Schädigungsabsicht konnten die LKA-Beamte aber ausräumen. Es sei glaubwürdig vorgebracht worden, dass die Kriminalisten von Suizid ausgingen und das Handy deshalb ausfolgten. “Das war aus unserer Sicht nicht zu widerlegen.”

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18:02

"Spätestens mit Befragung der Damen gab es ein Verfahren"

Kumpan-Takacs fragt, ab wann ein Ermittlungsverfahren jedenfalls anhängig war.

Für Oberstaatsanwältin T. sei “spätestens mit Befragungen der Damen” (also Karin Wurm und Anna P.) am Nachmittag des 20. Oktobers 2023 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wenn nicht schon mit der Anordnung der Obduktion. Das sei die Bestimmung der Strafprozessordnung, nach der die Damen ja auch belehrt wurden.

Insofern stieß sich die WKStA an der unmittelbar darauffolgenden Herausgabe des Handys.

17:59

WKStA befragte Gemeindeärztin

Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) ist mit Fragen dran.

Sie will wissen, wieso die WKStA recht früh die Gemeindeärztin W. befragen wollte. Diese wäre sehr relevant gewesen, so T., weil sie zum polizeilichen Stand der Ermittlungen Wahrnehmungen hatte. Aufgrund der Äußerungen der Ärztin, für die eine Todesursache nicht eindeutig war, wurde ja erst eine Obduktion angeordnet und ein Verfahren eröffnet.

 

 

17:53

Oberstaatsanwältin legt nach

Der eigenwilligen Linie der ÖVP, wonach die WKStA die Sicherstellung des Handys “spät” angeregt hätte, hält T. nun noch etwas Neues entgegen: laut ihren Aufzeichnungen regte die Oberstaatsanwältin bereits im Jänner 2024 im Zuge des Pilnacek-Tape-Verfahrens an, relevante Datenträger zu beschaffen.

 

17:49

Grüner wundert, dass ZackZack-Artikel im Akt sind

Jakob Grüner findet es verwunderlich, dass acht ZackZack-Artikel dem Akt der WKStA beigefügt wurden. “Ist es üblich, Medienartikel zum Akt zu nehmen?”, so der ÖVP-Politiker.

Die knappe Antwort der WKStA-Oberstaatsanwältin: “Ja. Sehr üblich.”

Verwunderlich ist, dass Rechtsanwalt Grüner das wundert. (Anm. der Redaktion)

17:29

ÖVP will wissen, warum WKStA das Handy nicht früher wollte

Jakob Grüner (ÖVP) ist nun mit Fragen dran. Er bringt die neue, eigenwillige Linie der ÖVP ins Spiel, wieso die WKStA das Handy nicht früher sicherstellen wollte.

T. führte aus, dass man die Sicherstellung wollte, als eine anonyme Anzeige an die Kreutner-Kommission die WKStA erreichte. Darin wurde erstmals thematisiert, dass Pilnacek in den letzten Stunden vor seinem Tod – bei der Heimfahrt und im Haus nach Rossatz – an mehrere Personen Chats versandte, etwa angeblich an Wolfgang Sobotka oder einen Parlamentsmitarbeiter. Diese Eingabe sei erst am 19. März 2024 eingebracht worden. Kurz darauf, Anfang April 2024 sei man seitens der WKStA an Caroline List wegen einer Zeugenaussage herangetreten und hätte auch das Handy sicherstellen wollen.

Da war das Smartphone dann schon verbrannt. T. sagt dann aus, das zweite Verfahren zu Pilnacek (“Pilnacek-Tape”), das die WKStA bereits seit Mitte Dezember 2023 führte, auch noch nicht lange lief. Und auch Mitte Dezember sei das Handy wohl schon verbrannt gewesen.

T. zeigt sich sichtlich irritiert, dass Grüner meint, die Idee zur Sicherstellung des Handys sei “spät” gewesen.

17:10

"Ich habe eine andere Rechtsmeinung"

Auch Fürst fragt nach den Änderungen der Einstellungsbegründung auf Weisung der OStA.

Die OStA wies an, dass weder subjektive, noch objektive Tatseite des Amtsmissbrauchs erfüllt waren. Die WKStA sah hingegen die objektive Tatseite erfüllt, nur nicht den Schädigungsvorsatz (subjektiv).

“Das ist Teil unserer Rolle. Wir sind nun einmal in einem hierarchischen System. Es gibt unterschiedliche Rechtsmeinungen”, so T. und ergänzt: “Ich habe eine andere Rechtsmeinung und zu der stehe ich nach wie vor”.

17:00

T. verteidigt Ermittlungen gegen den Chefinspektor

Susanne Fürst (FPÖ) ist nun an der Reihe. Sie bringt die Aussagen des Chefinspektors von zuvor ins Spiel, der die WKStA deutlich kritisiert hatte und sich ungerecht behandelt fühlte, weil die Behörde die Vorwürfe von Wurm übernommen hätte.

T. sagt hingegen, dass es nicht nur die Anzeige von Wurm gab, sondern auch eine Eingabe der Kreutner-Kommission sowie eine eigene Eingabe des LKA Niederösterreich an das BAK nach den ersten Medienartikeln auf ZackZack. Alle drei Anzeigen hätten zu den Ermittlungen geführt.

Dass man auch Entlastendes im Verfahren heranzog, ergebe sich aus dem Umstand, dass man das Verfahren ja eingestellt hat. “Ich finde wir haben das umsichtig, sorgfältig und zügig gemacht”, so T. über ihre Ermittlungen.

16:55

LKA blockte Herausgabe der Smartwatch-Spiegelung zuerst ab

Tomaselli bringt jene bereits bekannte Episode ins Spiel, bei der Beamte des BAK (Bundesamt für Korruptionsbekämpfung) im Auftrag der WKStA den Gesamtakt des LKA Niederösterreich beschafften.

Dabei sei man laut T. draufgekommen, dass es auch einen Datenträger gab – die Spiegelung der Smartwatch. Als das BAK diese beschaffen wollte, weigerte sich das LKA bzw. Leiter Stefan Pfandler zunächst, diese herauszugeben. T. habe dann eine eigene Begründung verfasst, dann erhielt man die Daten.

“Man kann sich schon fragen: Warum haben wir die Smartwatch-Spiegelung nicht gleich bekommen? Im Endeffekt zählt dann aber das Ergebnis”, zeigt sich T. versöhnlich.

16:38

Nur "entschärfte" Version der Einstellungsbegründung sollte veröffentlicht werden

Nina Tomaselli von den Grünen stellt nun Fragen.

Es geht um das Hin und Her bei der Bearbeitung des Vorhabensberichtes bzw. der Einstellungsbegründung. Zur Kommunikation der OStA mit dem Weisungsrat des Ministeriums kann T. nichts sagen. Tomaselli führt an, dass die OStA zunächst keine Veröffentlichung der Einstellungsbegründung “aus Persönlichkeitsrechten” wollte.

Später, als die OStA die Einstellungsbegründung “entschärfte”, wie Tomaselli es nennt, wurde einer Veröffentlichung zugestimmt. Der Oberstaatsanwältin ist so ein Fall nicht bekannt, aber jeder Fall sei anders.

16:25

Mangelnde Dokumentation der Handy-Herausgabe

Wotschke fragt zur Kommunikation zwischen dem heute befragten Chefermittler und der Staatsanwaltschaft Krems, konkret zur Herausgabe des Handys.

T. schildert den zeitlichen Ablauf. Gegen 15:30 seien die Befragungen von Karin Wurm und Anna P. zu Ende gewesen, danach hatte man sich auf eine Übergabe der Gegenstände an die Polizisten geeinigt, welche diese noch im Haus von Rossatz abholten. Schon um 17:00 wurden die Gegenstände an den Anwalt von List herausgegeben worden. Es wird einmal mehr deutlich, wie schnell alles passierte.

“Das Zeitfenster, wo man mit der Staatsanwaltschaft kommuniziert haben könnte, muss der Nachmittag gewesen sein. Aus unserer Sicht war eine schriftliche Dokumentation der Gegenstände erst ersichtlich aus dem Nachtragsbericht, der Ende März 2024 entstand.”

Davor gab es keine schriftliche Dokumentation. Wotschke fragt, ob man nachweisen dass es zumindest Anrufe gab? T.: “Dokumentiert ist das aus meiner Sicht nicht.”

 

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16:19

Oberstaatsanwältin widerspricht Ermittlern des LKA

T. widerspricht den Ermittlern des LKA Niederösterreich, wonach man das Handy nicht sicherstellen- und es sofort ausfolgen konnte.

Die Gründe: Die Todesursache war unklar, Fremdverschulden hat nicht ausgeschlossen werden können, eine Obduktion wurde angeordnet, Zeugen vernommen, weitere Ermittlungsschritte angedacht.

T. fasst zusammen: “Wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren. Ab diesem Zeitpunkt sieht die Strafprozessordnung vor, dass die Staatsanwaltschaft die Herrin des Verfahrens ist.” Die Rücksprache bezüglich des Handys mit dieser hätte man aber nicht festgestellt.

16:15

Handy wesentliches Beweismittel "wie ein Abschiedsbrief"

T. führt ihre Begründungen weiter aus und bringt die letzten Stunden vor Pilnaceks Tod ins Spiel. “Die Todesursache war nicht klar, eine Fremdeinwirkung konnte noch nicht ausgeschlossen werden.”

Daher: “Aufklärungsarbeit war möglicherweise erforderlich. Und für die Aufklärungsarbeit war das Handy ein wesentliches Beweismittel. Wie ein Abschiedsbrief.”

16:08

Änderungswünsche waren sehr umfangreich

Wotschke fragt zur Weisung mit den Änderungswünschen der OStA bei der Einstellungsbegründung. Diese habe T. natürlich gemäß einem hierarchischen System natürlich umgesetzt.

Die Änderungswünsche seien in etwa so lange gewesen, wie die Eintellungsbegründung selbst, bemerkt Wotschke. Ist das üblich?

“Ich hab das in der Form nicht erlebt. Aber ich glaube, das kommt schon vor.”

16:05

"Was ist Ihre Rechtsmeinung zum Handy?"

Sophie Wotschke (Neos) fragt nun als erste Abgeordnete. “Was ist Ihre Rechtsmeinung zur Herausgabe des Handys?”

T. gibt an, dass sie “im Wesentlichen” zum selben Schluss gekommen sei wie die OStA. Der Tatbestand sei zwar “auf der objektiven Tatseite erfüllt” gewesen. Allerdings gab es keinen Vorsatz, dass man den “Staat in seinen Rechten auf Strafverfolgung schädigen wollte.” In Summe also kein strafbares Verhalten.

15:53

Drei WKStA-Verfahren

Wolfgang Köller ist nun stellvertretend für Christa Edwards Verfahrensrichter. Er erwähnt, dass die Oberstaatsanwältin drei Verfahren mit Bezug zu Pilnacek führte oder führt. Es handelt sich um Ermittlungen zu möglichem Amtsmissbrauch, zum “Pilnacek-Tape” sowie um das Verfahren zu mutmaßlichen Falschaussagen von Anna P. und Karin Wurm.

Köller will wissen, warum es Thema war, das Pilnacek-Handy sicherzustellen, was die WKStA wollte. Zu dem Zeitpunkt war das Telefon allerdings schon verbrannt.

“Wir wollten rekonstruieren, wie sich die Stunden vor dem Ableben gestaltet haben”, so die Auskunftsperson, das hätte sowohl das Amtsmissbrauch-Verfahren eine Rolle spielen können. Die Ermittlungen zum “Pilnacek-Tape” sind noch nicht abgeschlossen, bemerkt die Staatsanwältin.

15:47

Einleitende Stellungnahme

Die Oberstaatsanwältin T. will eine kurze Stellungnahme abgeben. Sie schildert ihren Lebenslauf, in ihrer Ausbildung sei sie ab 2001 auch bei Staatsanwaltschaft Krems tätig gewesen. Ihre Richteramtsprüfung sei im Jahr 2005 erfolgt, danach hatte sie eine Stelle im Justizminsiterium.

Später sei sie bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg tätig gewesen, anschließend bei der WKStA. Für diese habe sie die Polizeiarbeit im Fall Pilnacek geprüft.

15:45

Es geht weiter

Mit einiger Verzögerung (geplant war 14:00 Uhr) startet nun die Befragung der WKStA-Oberstaatsanwältin.

Die Sitzung wurde soeben wieder aufgenommen und ist wieder medienöffentlich.

 

15:13

Sitzung unterbrochen

Um 15:30 geht es mit der Befragung der WKStA-Staatsanwältin weiter.

15:09

Befragungsdauer erschöpft

Walter Rosenkranz schaltet sich ein, dass die vierstündige Befragungsdauer beendet sei.

Zopf hatte zuvor noch das amtswegige Prüfverfahren des FPÖ-Volksanwaltes zur Causa kritisiert und den Chefinspektor näher zu seinen Medienverfahren gegen ZackZack befragen wollen.

Der Beamte will noch zwei Dokumente vorlegen: einen neuen Tatortleitfaden sowie einen medienrechtlichen Vergleich mit ZackZack.

 

14:54

"Mediale Hetze" gegen Polizei

Zopf spielt dem Chefinspektor erneut den Ball zu: Wie hat er die mediale Berichterstattung erlebt?

Fellner teilt aus und ortet eine “mediale Hetze” gegen die gesamte Polizei, wird wieder merklich emotional.

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14:43

"Typische Zeichen für Suizid"

Nach fast fünf Stunden Gesamtzeit ist nun die Abgeordnete der ÖVP, Bettina Zopf, erstmals dran. Sie fragt zur Obduktion und Maßstäben dafür.

Es sei die Aufgabe der Polizei Fremdverschulden festzustellen. Weiters legt der Beamte erneut seine Haltung zu den Todesumständen dar: man habe in den Ermittlungen noch am 20. Oktober “typische Zeichen für Suizid” festgestellt. Er erwähnt Fußspuren, Zigarettenpackung, das Zurücklassen der Gegenstände und das Fehlen von Spuren von Fremdverschulden.

 

 

14:39

Welche Infos bei Smartwatch-Übergabe?

Darmann will wissen, welche Informationen der Chefinspektor dem Beamten beim Bundeskriminalamt mitteilte, als die Smartwatch übergeben wurde. Dieser wiederholt seine früheren Aussagen, es sei nur darum gegangen zu eruieren, ob man eine “Auswertung” (er möchte den Begriff bewusst weiter verwenden) machen könnte.

Das BK bestellte dann die Software. Darmann will seine Befragung aus Zeitgründen nun abkürzen.

14:33

Takacs erstmals Ende 2023 kennengelernt

Darmann fragt nach Kontakten zu übergeordneten Polizeibeamten am 20. Oktober 2023. Konkret: Stefan Pfandler, Franz Ruf, Michael Takacs, Franz Popp.

Mit Pfandler habe er an dem Tag immer wieder kommuniziert, mit den anderen nicht. Takacs hätte er erstmals Ende 2023 – Ende November oder Anfang Dezember – bei einer Auszeichnung kennengelernt, wo der Bundespolizeidirektor eine Ansprache gehalten hat.

14:19

Mysteriöser Dr. W.

Darmann legt Aussagen von Karin Wurm bei der WKStA vor. Diese erwähnte dort einen “Dr. W.”, Rechtsanwalt in Krems, bei dem Pilnacek vor seinem Tod Termine hatte. Wurm sagte aus, dass der Chefinspektor sie auf den Herrn ansprach. Wurm vermutete, dass dieser Hinweise zu W. am Pilnacek-Handy oder dem Laptop sah.

Der Beamte stellt das in Abrede. “Wie so oft bei Frau Wurm”, kommentiert der Chefinspektor mit leicht gehässigem Unterton.

14:08

Wieso die heftige Kritik an der WKStA?

Darmann will nun wissen, wieso der Beamte derart starke Kritik an der WKStA übt, ob es dazu Erfahrungswerte gebe. Der Beamte wandte in seiner Befragung zuvor etwa ein, dass die WKStA quasi ungeprüft auf die Vorwürfe von Karin Wurm hin zu ermitteln begann.

“Es ist nicht mein Zugang die WKStA öffentlich anzupatzen. Ich hätte das gerne mit der WKStA-Staatsanwältin gerne ausdiskutiert, bin aber leider nicht durchgedrungen”, so der Chefinspektor. Ihn stört, dass sein Kollege (der vergangene Woche im U-Ausschuss aussagte) nicht von der WKStA befragt worden sei. Er moniert auch, dass die WKStA in ihrem Verfahren nicht versucht hätte, das Handy sicherzustellen. Er fährt damit eine ähnliche Argumentationslinie wie Andreas Hanger heute in seinem Pressestatement.

14:01

Wer sind die Politaktivisten?

FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann ist dran, es ist immer noch die erste Fragerunde. Er will wissen, wer die “Politaktivisten” sind, die der Beamte im Eingangsstatement meinte.

Nach kurzer Beratung sagt der Chefinspektor: “Medienrechtlich schwierig, wie ich aus Erfahrung weiß. Aber nachdem sich der Herausgeber von ZackZack selbst als politischer Aktivist bezeichnet hat…”

Darmann will einen Namen. Fellner: “Dr. Peter Pilz. Er hat sich meines Wissens selbst als ‘Oppositionsarbeiter’ bezeichnet, immer noch.”

 

13:37

Wechsel ins BMI

Prammer fragt zum Berufswechsel des Beamten ins BMI.

Der Chefinspektor wird nun sichtbar emotional und will eine persönliche Erklärung abgeben. Er sei beim gefährlichen Polizeieinsatz 2013 von Annaberg im Feuergefecht gewesen, ein Kollege sei gestorben. Er hätte aber Kriminalbeamter bleiben wollen. Durch den Fall Pilnacek und dem medialen Druck sei es ihm zu viel geworden, aufgrund seiner Familie. Er sei dann 2024 ins BMI gewechselt, habe sich auf eine Planstelle beworben, sei nicht “belohnt oder bestraft” worden.

 

13:30

Nachtragsbericht

Prammer zitiert einen Nachtragsbericht des LKA Niederösterreich. Dieser entstand am 29. März 2024 durch Stefan Pfandler. Darin wurden die Übergaben und Abläufe des 20. Oktober 2023 detailliert beschrieben.

Laut dem Beamten sei der Nachtragsbericht wegen der “medialen Kampagne” entstanden, die am “22. März 2024” mit den ersten ZackZack-Artikeln begonnen hätte. Prammer will es erneut wissen: der Nachtragsbericht war nicht aufgrund der Anzeigen Wurms (und Kreutners) und der WKStA-Übernahme entstanden, sondern aufgrund der Medienartikeln.

13:18

Es geht weiter

Agnes Sirkka Prammer von den Grünen stellt nun Fragen.

Sie will erneut die Übergabe der Gegenstände ergründen. Warum ist das alles so schnell gegangen?

Der Beamte wiederholt seine Angaben: Befragung von Anna P. und Wurm, Erwähnung der Gegenstände, Angebot der Übernahme durch die Polizei, Abholung an der Adresse in Rossatz. Erst danach sei dem Chefinspektor von LKA-Chef Stefan Pfandler gesagt worden, dass sich der Rechtsanwalt Schender gemeldet hatte. Dieser wollte die Gegenstände dann noch am selben Tag abholen, weil er laut Fellner einen ähnlichen Fahrtweg durch Niederösterreich geplant hatte. Die Übergabe sei dann gegen 17 Uhr passiert.

13:05

Kurze Unterbrechung

Die Auskunftsperson bittet um eine kurze Pause.

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12:54

Ausfolgung "nie Thema"

Wotschke legt die Zeugeneinvernahme der Kremser Staatsanwältin im WKStA-Verfahren vor. Demnach war laut der Zeugin eine Ausfolgung “nie Thema.” Das passt mit den Aussagen des Chefinspektors, wonach er zu den Gegenständen Rücksprache gehalten hätte, nicht zusammen, so die Neos-Abgeordnete.

Das müsste man die Staatsanwältin fragen, so der Chefinspektor. Er sieht die Passage aus der Zeugenaussage aber auch falsch verstanden.

Das ist jedenfalls die Passage aus dem Akt:

bildschirmfoto 2026 05 12 um 12.58.03

 

 

12:44

"Ungerechtes Ermittlungsverfahren"

Auf Nachfrage gibt der Beamte an, sich mit der fallführenden Staatsanwältin aus Krems über die Ermittlungen der WKStA unterhalten hätte. Er habe mit ihr über das “ungerechte Ermittlungsverfahren” und seine Meinung darüber gesprochen. Die Kremser Staatsanwältin wurde im WKStA-Verfahren als Zeugin befragt.

12:39

"Sage vielleicht Dinge, die ich nicht sagen will"

Der Beamte bleibt bei der Herausgabe des Telefons dabei: “Handy hatte für das Feststellen, ob Fremdverschulden vorlag, keine Relevanz.”

Wotschke zitiert abermals die Ausführung der WKStA, wonach die Herausgabe des Handys “bewusst nicht nach außen offengelegt” worden sei.

Der Chefinspektor antwortet: “Die Einstellungsbegründung kommentiere ich nicht, sondern sage ich vielleicht Sachen die ich nicht sagen will.”

12:35

"Ich gehe davon aus, dass ich die Staatsanwaltschaft informiert habe"

Sagt der Beamte zur Frage der Handy-Herausgabe. In den Ermittlungen der WKStA kam man zum Schluss, dass die Staatsanwaltschaft hingegen nicht informiert wurde. Eine entsprechende Feststellung aus dem Akt legt Wotschke vor.

Die Ausführungen der WKStA könne er in Teilen “nicht nachvollziehen”, sie seien “widersprüchlich”, mehr möchte er dazu nicht sagen.

12:30

Übergabe der Gegenstände

Wotschke fragt zur Übergabe der persönlichen Gegenstände am Todestag. Der Chefinspektor wiederholt seine Schilderungen, dass Anna P. in der Vernehmung die Gegenstände erwähnte. Anschließend hätte man sich beim Verlassen der Polizeiinspektion über die Sachen mit den Frauen unterhalten.

“Wir schauen dass diese Gegenstände in das Verlassenschaftsverfahren bzw. an die Angehörigen gelangen”, so der Beamte über sein Angebot an die Frauen, das diese angenommen haben.

12:15

Es geht viel um Formulare

Wotschke (Neos) fragt nun zum Formular der kriminalpolizeilichen Leichenbeschau. Wie kann es sein, dass Abläufe in der Praxis von den Formularen abweichen? Etwa, dass keine Körperkerntemperatur gemessen wird.

Der Beamte spielt auf den “Fachbereich 6 im Bundeskriminalamt” an, welches sich um Leitfaden kümmert. Seiner Erinnerung nach sei der Leitfaden im Dezember 2025 geändert worden, dass nur mehr Gerichtsmediziner die Temperatur gemessen werden sollen. “Es wird wohl also laufend evalueirt”, so der Beamte.

Wotschke fragt, warum die Gemeindeärztin am Todestag kein Formular von den Polizisten erhielt. Der Chefinspektor leistet sich einen Seitenhieb, “gute Ärzte” könnten diese Formulare auf der Homepage der Ärztekammer downloaden.

12:02

"Es ist nicht so, dass wir dort gearbeitet haben, als würden wir einen Mörder suchen"

Sagt der Chefinspektor, der die Praxis der Polizeiarbeit erklären möchte. Dass der Leitfaden nicht eingehalten werden kann, habe auch mit Defiziten an verfügbaren Ärzten zu tun. In Niederösterreich gebe es nur in Amstetten, St. Pölten und Schwechat Polizeiärzte, die viel mit Leichen zu tun hätten. Überall anderswo müsse man auf Gemeindeärzte zurückgreifen. Bei diesen gebe es mitunter Qualitätsdefizite.

 

 

11:54

Tatortleitfaden

Sophie Wotschke (Neos) ist nun mit Fragen dran. Sie legt den Tatortleitfaden vor.

“Es ist ein Leitfaden, der zur Unterstützung dient. Ich kann nicht alles umsetzen, wie es drinnen steht”, kommentiert der Beamte. Er will die Diskrepanz der Praxis und dem Leitfaden hervorheben, vor allem wenn es um den Todeszeitpunkt gehe.

11:47

Wurde jemals bei Wasserleiche Wassertemperatur gemessen?

Will Krainer (SPÖ) als letzte Frage in Runde Eins wissen.

Der Beamte holt wieder aus: “Es gibt in den Tatortkoffern im Bezirk keine geeichten Thermometer.” Es mache laut dem Beamten keinen Sinn, die Wassertemperatur zu messen ohne einen Referenzwert der Körperkerntemperatur zu haben. Diese hätten Beamte “in den 90er Jahren” noch gemessen, das wurde ab 2010 aber untersagt. Deshalb werde die Wasser- oder Umgebungstemperatur wohl nicht mehr gemessen, geeichte Thermometer nicht mehr ausgegeben.

11:44

Wer holte die Uhr ab?

Krainer verweist auf die Aussage des BK-Beamten, wonach jemand die Smartwatch nach der Sicherung/Bearbeitung der Uhr wieder abholte. Den Namen kannte der BK-Mann nicht, sondern nur “vom Sehen”. Wer war es?

“Es war war wohl einer meiner Mitarbeiter”, so der Chefinspektor. Krainer will, dass dieser die Namen aufzählt.

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11:39

Wenig Dokumentation zur Smartwatch

Krainer fragt, warum es zur Übergabe der Smartwatch an das Bundeskriminalamt und retour wenig Dokumentation gebe.

“Möglicherweise in das in der täglichen Dienstkommunikation vermerkt”, so der Chefinspektor. Die Unterlagen hätte er nicht bei der Hand. Er betont, er hätte die Uhr jedenfalls einem BK-Beamten gegeben, den er “10 bis 15 Jahre lang kennt.” Mittlerweile gebe es in der Dokumentation neue, genauere Bestimmungen, so der Beamte.

 

11:30

Chefinspektor kümmerte sich lange um den Laptop

Krainer will den genauen Zeitpunkt der Kontaktaufnahme von Caroline List zum Laptop erfahren. Die Gerichtspräsidentin sagte im Ausschuss aus, dass sie von Fellner schon Ende Oktober/Anfang November erfahren hätte, dass die Staatsanwaltschaft kein Interesse am Laptop hatte.

Krainer bemerkt, dass Fellner soeben aussagte, er hätte noch bis Ende Dezember diesbezüglich Erkundigungen gestellt. Fellner sagt, er hätte schlicht Erkundigungen bei den Frauen angestellt. Er hätte keine Relevanz für die Staatsanwaltschaft gehabt, weil kein Fremdverschulden vorlag. “Drei oder viermal” hätte er Anna P. bzw. Wurm wegen dem Laptop kontaktiert.

11:20

Laptop ist Thema

Krainer weist auf Aussagen Lists hin, um deren Kontakt mit dem Chefinspektor zum Pilnacek-Laptop zu ergründen.

Der Beamte gibt an, dass List bzw. ihr Anwalt nach einiger Zeit nach dem Laptop fragten, weil dieser nicht im Auto oder dem Fahrzeug war. List hätte ihn gefragt, ob er bei den “zwei Frauen” (Anna P. und Karin Wurm) nachfragen kann, was er auch getan hat. Dies sei auch nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Krems erfolgt, obwohl dies laut StA nicht im Zusammenhang mit den “Todesermittlungen” stand, allenfalls aber eine “Unterschlagung” betreffen hätte können. Frau P. und Wurm hätten ihn dann “angelogen.” “Beide haben gesagt sie haben keine Wahrnehmungen zum Laptop zu Hause ist er nicht.”

11:17 - Peter Pilz

Kontakt mit List

SPÖ-Abgeordneter Krainer fragt Fellner zu seinen Kontakten zu Caroline List. “Ich schließe nicht aus, dass wir telefonischen Kontakt hatten, aber ich kann mich nicht erinnern.” Fellner bestätigt, dass er ihre Handy-Nummer hatte.

Jetzt kommt Krainer zu einem der heikelsten Punkte: Laut List habe Fellner wegen Pilnaceks Auto angerufen. Fellner: “Ich glaube, dass List das verwechselt.”

Aber was war mit Fellners behauptetem Anruf gleich nach der Obduktion?

11:04

"Graubereich wird mir negativ ausgelegt"

Krainer fragt nach, wieso man das Handy herausgab, obwohl ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war. Der Chefinspektor holt aus. “95 Prozent der Obduktionen” mache man nur aufgrund der Feststellung der Todesursache, nicht wegen vermuteten Fremdverschulden.

Dieser “Graubereich wird mir negativ ausgelegt.” Obduktionen würden meist nur durchgeführt, dass keine Geschichten oder Verschwörungstheorien entstehen so der Beamte.

Krainer sieht seine Frage nicht beantwortet. Der Beamte sagt schließlich: “Die Gegenstände hatten für mich keine kriminalpolizeiliche Relevanz.”

11:01

Persönliche Gegenstände sind Thema

Der Chefinspektor berichtet von der Einvernahme Wurms und Anna P. Anschließend hätten die Damen die Gegenstände Pilnaceks erwähnt und ihn ersucht, diese in die Verlassenschaft der Familie zu bringen. “Das hätten wir nicht machen müssen”, entspreche aber seinem Arbeitsverständnis. Sein Kollege hätte Schlüssel, Handy und Brieftasche dann abgeholt.

10:55

Jan Krainer (SPÖ) fragt

Die erste Fragerunde beginnt Jan Krainer (SPÖ). Er fragt, ob der Beamte am Todestag am Auffindungsort gewesen sei, was von diesem verneint wird. Das sei in der kriminalistischen Praxis nicht notwendig. Zunächst seien Experten der Tatortarbeit vor Ort.

Auf Nachfragen gibt der Beamte an, nicht mit Tochter und Bruder von Pilnacek Kontakt gehabt zu haben, die sich am Todestag ebenfalls meldeten. Er hätte nur Kontakt mit Lists Rechtsanwalt Schender gehabt, der hätte laut seinen Angaben die Kommunikation mit der Familie übernommen.

10:54 - Peter Pilz

Fellners Fleißaufgabe

Wenn es keinen Anfangsverdacht gegeben hat – warum ließ Fellner dann Wochen nach Pilnaceks Tod die Smartwatch auswerten? Fellners Antwort: Weil es um Pilnacek ging, habe man eine “Fleißaufgabe” gemacht.

Damit macht Fellner die nächste Frage auf: Warum hat man beim Handy keine Fleißaufgabe gemacht? Warum hat man es so schnell wie möglich der Witwe übergeben?

Warum war man im Landeskriminalamt Wochen später “fleißiger” als am Tag des Todes?

10:42

Smartwatch: "Das war meine Interpretation"

Der Chefinspektor gibt einen kurzen Exkurs bis in die 90er Jahre, wo man erstmals Handys bearbeitet hätte. Man hätte stets “Auswertung” dazu gesagt und jeder hätte das verstanden.

Eine Smartwatch hätte er vor dem Fall Pilnaceks erst eine andere Uhr bearbeitet. Er hätte beim BK angefragt ob die eine Auswertung machen können. Diese hätten gesagt, sie müssten eine Software beschaffen. Er hätte dann eine CD mit einem 1200-Seiten pdf und den Rohdaten bekommen. Das Auswertungsergebnisse sei hinsichtlich der Geo- und Gesundheitsdaten “Null” gewesen. Deshalb hätte er im Abschlussbericht geshrieben, dass keine relevanten Daten vorhanden gewesen sein. “Das war meine Interpretation”. Bekanntlich stimmt das nicht.

10:36

Verfahrensrichterin fragt zu Smartwatch

Christa Edwards legt ein Dokument zur Smartwatch vor mit dem berüchtigten Satz “Auswertung ergab keine relevanten Daten”.

Edwards verweist auf die Aussage des Beamten des Bundeskriminalamtes hin, der vor einigen Wochen im U-Ausschuss war und eine “Verwirrung” rund um die Begriffe “Sicherung, Auswertung und Aufbereitung.” Diese würden in der Strafprozessordnung erst seit 2025 definiert sein.

Edwards: “Was hat man damals (also im Jahr 2023, Anm.) unter Auswertung verstanden?”

 

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10:25

Einleitendes Statement

Der Beamte beginnt mit einem einleitenden Statement und holt in Richtung U-Ausschuss aus: Es seien “Verschwörungstheorien eines politischen Aktivisten” von “zahlreichen Medien und Politikern aufgegriffen” worden.

Der Chefinspektor zählt seine Laufbahn als Kriminalbeamter auf. Dieses sei vom Bereich “Leib/Leben” geprägt worden. Er habe “hunderte Todesfälle, “hunderte Suizide, Festnahmen, eine Vielzahl von Tatorten” gesehen. Laut dem Beamten könne jeder zum Mörder oder Selbstmörder werden, wenn entsprechende Umstände eintreten.

“Ich habe zu keinem Zeitpunkt rechtswidriges Verhalten gesetzt”, sagt der Chefinspektor. Er übt schwere Kritik an den Ermittlungen der WKStA gegen ihn sowie die zuvor eingebrachte Anzeige von Karin Wurm. Er wundert sich, warum gegen Wurm nicht wegen “übler Nachrede” ermittelt wird. Auch an ZackZack übt der Beamte immer wieder Kritik.

Die Causa hätte ihn persönlich getroffen, er habe sich deshalb “beruflich verändert” und spielt auf seinen Wechsel ins BMI hin.

10:16

Befragung beginnt

Die Befragung ist nun medienöffentlich. Linda Poppenwimmer begleitet den Chefinspektor als Vertrauensperson. Verfahrensrichterin Christa Edwards führt die formelle Belehrung durch.

10:02

Grüne lassen aus

Die Grünen lassen das Eingangsstatement offenbar aus. Die Befragung des Kriminalbeamten beginnt in Kürze.

09:59

Jan Krainer hält sich kurz

Jan Krainer (SPÖ) erhofft sich aufgrund des Ablaufes einen spannenden Befragungstag, weil zunächst der Chefermittler aussagt und dann die Vertreterin der WKStA, die gegen diesen ermittelte. Krainer stellt ironisch in den Raum, ob der Chefinspektor nicht eher “im Auftrag der Witwe” ermittelte.

09:54

Sophie Wotschke: "Sehr, sehr viel Erkenntnisgewinn"

Sophie Wotschke von den Neos ist dran. Sie weist auf andere Rechtsmeinungen zum Pilnacek-Handy, als die des LKA Niederösterreich. Demnach hätten bereits hochrangige Juristen ausgesagt, dass die Ermittler das Handy sehr wohl sicherstellen können.

Wotschke will Fellner auch zur fragwürdigen Behandlung der Smartwatch befragen. Im Gegensatz zu Andreas Hanger sieht sie bisher “sehr sehr viel Erkenntnisgewinn” durch den U-Ausschuss, konkret über die Arbeitsweise und Abläufe im Innenministerium.

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09:48

Hanger: "Ordentliche und sorgfältige Ermittlungen"

Das Statement von ÖVP-Fraktionschef Andreas Hanger folgt. Er geht zunächst nicht auf das Tagesprogramm ein, sondern kritisiert den FPÖ-Volksanwalt Christoph Luisser sowie die Kosten des U-Ausschusses. Diese seien kürzlich in einer Tageszeitung falsch dargestellt worden.

Hanger spricht von “ordentlichen und sorgfältigen Ermittlungen” und erwartet sich das auch von den Aussagen des geladenen Chefinspektors. Die Staatsanwältin der WKStA wolle man fragen, wieso sie das Pilnacek-Handy selbst nicht sichergestellt hat, sondern erst nach Monaten dazu bei Caroline List angefragt hat.

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09:39

FPÖ-Darmann startet

Der FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann beginnt. Er erwartet sich einen “spannenden Befragungstag.”

Die Freiheitlichen haben erhebliche Zweifel am “kriminalistischen Hausverstand, Instinkt und Verantwortungsbewusstsein” in den Pilnacek-Ermittlungen des LKA Niederösterreichs und der Staatsanwaltschaft Krems.

Die unterschiedliche Behandlung von Handy und Smartwatch werde im Fokus stehen. Darmann fragt zudem bissig, ob Fellners Amtshandlungen dazu geführt haben, dass er als Belohnung die Karriereleiter hinaufgezogen wurde. Zur Info: Fellner arbeitet mittlerweile nicht mehr im LKA, sondern in der Bundespolizeidirektion unter Michael Takacs.

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09:25

Warten auf Pressestatements der Parteien

Wir sind da. Im Auditorium treffen nach und nach Pressevertreter ein. Bald beginnen Statements der Abgeordneten.

In der Zwischenzeit: Peter Pilz berichtet in einer aktuellen Story über einen “dubiosen Anruf bei List” seitens Hannes Fellner. Zum Artikel. 

07:45

Guten Morgen!

Die nächste U-Ausschusswoche steht an. Heute geht es mit der Befragung des langjährigen niederösterreichischen Kriminalbeamten Hannes Fellner los. Er leitete die Ermittlungen nach Christian Pilnaceks Tod und steht dafür massiv in der Kritik. Vor allem die rasche Herausgabe des Handys und der fragwürdige Umgang mit der Smartwatch werden wohl Thema sein.

Anschließend wird am Nachmittag eine WKStA-Staatsanwältin befragt. Sie leitete ab Frühjahr 2024 Ermittlungen gegen Fellner und einen weiteren Kriminalbeamten wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Die Ermittlungen wurden im Mai 2025 eingestellt, jedoch sparte die WKStA in ihrer Einstellungsbegründung nicht mit Kritik.

ZackZack meldet sich ab circa 9 Uhr wieder live aus dem Parlament. Die Befragung Fellners startet ab circa 10 Uhr.

Spannende Fortsetzung im Pilnacek-U-Ausschuss: Am Dienstagvormittag sagte Chefinspektor Hannes Fellner aus, der die WKStA-Ermittlungen gegen ihn kritisierte. Ganz anderes war von der fallführenden Staatsanwältin der WKStA am Nachmittag zu hören. Das Handy wäre ein wichtige Beweismittel “wie ein Abschiedsbrief” gewesen.

Autoren

  • Thomas Hoisl

    Ist seit April 2024 bei ZackZack. Arbeitete zuvor u.a. für "profil". Widmet sich oft Sicherheitsthemen oder Korruptions-Causen.

  • Redaktion

    Die ZackZack Redaktion

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