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Redakteur. Studierte Philosophie an der Uni Wien. Schwerpunkte liegen in der Innen- und Europapolitik, sowie im Konsumentenschutz.
Die maximale Befragungsdauer bald erreicht. ZackZack verabschiedet sich für heute. Der U-Ausschuss geht nun in eine mehrwöchige Pause. Weiter geht es Mitte Juni. Wie immer berichten wir dann live aus dem Parlament.
Das sagte er in einer Vernehmung. M. war diese Aussage W.s nicht bekannt.
Dazu hat Staatsanwältin M. keine Wahrnehmungen.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Und knüpft dort an, wo er aufgehört hat. Bei der Interpretation der angeblichen Abschieds-SMS Pilnaceks an Zeuge W.
Krainer will deshalb wissen, ob sie das mit der Abschieds-SMS noch immer so sieht. Sie hatte nämlich in einem Dokument geschrieben, dass die Nachrichten den Verdacht erhärtet hätten, es sei Suizid gewesen.
M. sagt, dass sie die Nachrichten auch heute noch als Abschieds-SMS interpretiert.
Für Krainer (und alle, die er bis vor dem heutigen Tag kannte) handelte es sich klar um eine einfache Absage zu einer Verabredung.
Zur Erklärung: Pilnacek hatte am Abend des 19. Oktober an W. geschrieben: “Bin fertig. Kann nicht mehr. Alles Liebe.”
Die Abgeordnete Bettina Zopf bedankt sich fürs Kommen.
Die StA Krems war im Fall Pilancek an die OStA berichtspflichtig. Diese Berichte wurden oft von ihr verfasst. Umgekehrt ergingen Weisungen an die StA Krems. Dazu gab es auch Unterredungen mit Oberstaatsanwalt R. , der bereits im U-Ausschuss geladen war.
“Ich kann verstehen, dass es ein journalistisches Interesse an ganz vielen Dingen gibt, die in diesem Fall ungeklärt geblieben sind”, führt M. aus. Aber der Anspruch der Staatsanwaltschaft ist nicht, in jedem Fall jedes Detail abzuklären, sondern so weit zu ermitteln, wie notwendig, sagt M. sinngemäß.
sagt M. zu FPÖ-Mann Schilchegger. Und sie holt noch weiter aus: „Das Verfahren ist vollkommen und richtig gemacht worden.“ „Es war kein Bedarf an weiteren Erhebungen da.”
Es geht in rund 10 Minuten weiter.
M. erklärt die Behauptung von Chefinspektor Fellner über die fehlenden Daten auf der Smartwatch. Auf Seite 3 des Berichts über die Daten steht “0 Byte” bei den vermeintlichen Health-Daten. Auf Seite 7 sei zwar mehr zu lesen, aber “bis Seite 7 ist der Chefinspektor nicht gekommen”, sagt M.
fragt Tomaselli. Denn dass keine Gesundheitsdaten gefunden worden sind auf der Smartwatch stimmte ja nicht, so Tomaselli. Sie konnten nur nicht richtig interpretiert werden von der Software.
M. sagt, sie könne den Bericht des Chefinspektors nachvollziehen, weil an einer Stelle neben den vermeintlichen Gesundheitsdaten “0 Byte” steht. Darüber hinaus wären die Gesundheitsdaten auf der Smartwatch ohnehin nur eine Abrundung der Ermittlungen gewesen.
Tomaselli will sich damit nicht zufrieden geben. Die Darstellung von Fellner sei “faktisch falsch” so die Grüne Abgeordnete.”
Ist bei der Smartwatch-Auswertung nicht vorhanden. Beim Handy ist das anders, da war die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben, sagt M. sinngemäß. Anders als bei der Smartwatch sind am Handy Daten zu finden, die auch andere betreffen.
In Baden gab es einen Fall, wo die Ermittler große Ermittlungserfolge mit einer Smartwatch erzielt hatten. Deshalb wollte Fellner die Smartwatch auswerten lassen. M. stimmte diesem Ansinnen zu.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Die gab es. Es waren zwar mehrere zufällige Begegnungen, aber es gab auch zwei private Treffen mit Fellner, führt M. aus. Gefragt hatte Tomaselli.
fragt Wotschke.
Sie habe ihn bei einer Hausdurchsuchung 2017 kennengelernt, sagt M. Mit der Zeit entwickelt sich ein kollegiales Verhältnis, je nach Sympathie, sagt M. recht allgemein.
Die Smartwatch wurde mit der Obduktion sichergestellt, sagt M.
War die Sicherstellung noch gültig? Oder endet die Sicherstellung mit der Freigabe der Leiche?, will Wotschke wissen. Die Frage wird nicht beantwortet, es geht schnell um andere Details.
Auswertung bedeute jedenfalls eine Kopie an Daten anzufertigen, sie in ein lesbares Format zu bringen und diese lesbaren Daten dann “zu würdigen”, gibt M. an.
Sie braucht also keine Kenntnis darüber, dass eine Person ein Handy besitzt, um es sicherzustellen, wenn sie der Meinung ist, das Handy ist könnte relevant für das Ermittlungsverfahren sein, gibt M. an.
Zur Causa Laptop gibt M. detaillierte Einblicke: Es gab ein Telefonat mit Chefinspektor Fellner. In dem Gespräch hat er um Rat gefragt.
“Ich hab Fellner mitgeteilt, dass für mein Verfahren der Laptop kein Beweismittel ist, weil kein konkreter Verdacht für Fremdverschulden, keine Relevanz für den Ermittlungszweck und keine Verhältnismäßigkeit. Ich habe ihm aber den rechtlichen Rat erteilt, dass in dem Fall in dem an ihn ein Sachverhalt herangetragen wird, bei dem eine strafbare Handlungen vorliegen könnte, ein Anfangsverdacht vorliegen könnte. Falls er zu dem Ergebnis kommt, es liegt ein solcher Anfangsverdacht vor, solle er einen Bericht an zuständige StA schreiben.”
Sie habe daher eine Anfangsverdachtsprüfung angeregt.
“Ich erinnere mich nicht an ein konkretes Gespräch mit Chefinspektor Fellner über das Mobiltelefon. Auch nicht mit jemand anderem”, stellt M. gegenüber Wotschke klar, die jetzt das Fragerecht hat.
Das will Krainer von M. wissen. Aber diese gibt zur Antwort, dass der entsprechende Bericht der Justiz nicht Bestandteil ihres Aktes war, also sie darauf keinen Bezug nehmen konnte in ihren Ermittlungen.
gibt M. auf die Frage Krainers an, warum die Zigarettenpackung am Auffindungsort als “frisch” bezeichnet wurde.
erkundigt sich Jan Krainer. M. hatte nämlich gesagt, sie bewerte selbst alle ihr vorliegenden Umstände.
Pilnacek hatte mit W. am 19. Oktober 2023 bekannterweise eine Verabredung, schrieb ihm aber am späteren Abend “Bin fertig. Kann nicht mehr”.
Krainer sagt: “Ich habe noch niemanden getroffen, der das als Abschiedsnachricht sieht.”
M. ist darüber irritiert, weil ja schon Waidecker das als Abschiedsnachricht bewertet habe. Und auch M. selbst. Dadurch kenne Krainer schon zwei Leute, die den SMS-Wechsel als Abschiedsnachricht deuten, gibt M. zu bedenken.
Weder schriftlich noch mündlich, so M. Sie hätte also keine Entscheidung – hinsichtlich Sicherstellung oder nicht – treffen können.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.im Fall Pilnacek. Das einzig Besondere daran sei die Berichtspflicht an die Oberbehörde gewesen, sagt M.
Hat M. im Jahr 2023 geleitet, wie sie zu Protokoll gibt.
Und auch für die Einsicht in das Handy als Beweismittel. Schilchegger meint hingegen, dass das Handy als Beweismittel möglicherweise solche Anhaltspunkte geliefert hätte.
Die Katze beißt sich hier in den Schwanz: Denn man hätte Anhaltspunkte gebraucht, um mögliche Anhaltspunkte einzusehen.
Auf dienstlicher Ebene, wie M. ausführt.
fragt Verfahrensrichterin Edwards.
“Meiner Meinung nach schon, allerdings ohne konkreten Anfangsverdacht”, so M.
Sondern wegen ihrer “eigenständigen Würdigung sämtlicher vorliegender Umstände”. Das mache sie als Staatsanwältin immer so. Die Polizeiarbeit müsse von ihr noch beurteilt werden.
Das Handy war also für sie kein Beweismittel.
Das Obduktionsergebnis lautete „Tod durch Ertrinken“ und “keine Hinweise auf Fremdverschulden”, so M.
„Das Mobiltelefon hätte nur sichergestellt werden können, wenn es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gegeben hätte.“ Man hätte keine Sicherstellung aus Vorsicht vornehmen können, stützt M. das Vorgehen der Ermittler.
Die Leiche wies keine Verletzungen auf, die zum Tod geführt haben könnten, so M. Am Ufer fanden sich keine Hinweise auf eine weitere Person, dafür aber eine leere Packung Zigaretten der Marke Camel – Pilnaceks Marke.
„Keine Hinweise auf Fremdverschulden“ nahmen laut M. die Kriminalpolizisten am Auffindungsort wahr. Außerdem war M. die Geisterfahrt Pilnaceks bekannt, die am Vorabend stattfand.
Im Fall Pilnacek ging es lediglich darum, abzuklären, ob eine andere Person in den Tod Pilnaceks involviert gewesen war.
Sie habe dieses Verfahren nach den selben Maßstäben wie alle anderen Verfahren geführt. Die Bekanntheit von Pilnacek spielte keine Rolle, so M. in ihrem Eingangsstatement.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Als Staatsanwältin ist man verpflichtet „sachlich, unvoreingenommen, gewissenhaft und engagiert“ zu arbeiten, um Todesumstände zu klären.
Politische Einflussnahme habe sie im Fall Pilnacek nicht erlebt, so M.
Die schon anwesende zweite Auskunftsperson heute ist Staatsanwältin M. von der StA Krems. Sie leitete die Todesermittlungen im Fall Pilnacek.
An Zeuge W. schrieb Pilnacek am späten Abend des 19. Oktober „Ich kann nicht mehr“. Für Waidecker war das ein starker Hinweis auf Suizid.
Hintergrund: Klar ist aber, dass Pilnacek an diesem Abend mit mit W. eigentlich verabredet war. Möglich also, dass er mit dieser Nachricht keinen Suizid ankündigen, sondern den Termin absagen wollte. Das sieht auch Katrin Auer so, die Waidecker fragt, wie sie zu der Einschätzung kommt, es handle sich um eine Abschieds-SMS.
Von einer Verabredung zwischen W. und Pilnacek ist Waidecker aber – überraschenderweise – nichts bekannt.
Das war die letzte Aussage. Die maximale Befragungsdauer ist erreicht.
Er stellt aber keine wirkliche Frage, sondern kritisiert stattdessen die WKStA. Diese hätte das Handy ja sicherstellen können. Die StA Krems oder die Polizei hätte das nicht machen müssen beziehungnsweise sollen.
Wotschke widerspricht: Das ist ein falscher Vorhalt, die Sicherstellung des Handys wäre schon angezeigt gewesen, das stellten auch die Oberbehörden fest. Es lag nur kein strafbares Verhalten vor, das sei ein Unterschied.
Vorsitzender Nemeth fragt Hanger nocheinmal, ob dieser eine Frage hat. Hanger fragt jetzt Waidecker, warum die WKStA das Handy nicht sichergestellt hat. Diese weiß das nicht.
Abgesehen von Schuss- oder Stichwunden: „Welche Anhaltspunkte müsste es in einem Gutachten geben, um Sie von der Suizid-Annahme wegzubringen?“, fragt Schilchegger. Aber Waidecker nennt wieder eine Schusswunde im Kopf als Beispiel.
„Es ist so, dass immer nur die Hälfte berichtet wird.“ Tatsächlich wurde meine Mitarbeiterin M. als „dümmer als die Ministerin erlaubt“ bezeichnet. Sie habe deswegen die Ermächtigung zur Strafverfolgung von Peter Pilz erteilt, sagt Waidecker.
Genauso entscheidend wie das Obduktionsergebnis sind auch andere Umstände bei der Beurteilung der Vorfälle. Als Beispiel nennt Waidecker die Wassertiefe.
Anmerkung: Das Wasser war weniger tief als Pilnacek groß war.
Die Fachaufsicht stellte laut Tomaselli fest, dass das Laptop-Verfahren gegen Peter Pilz und andere Journalisten schlampig geführt worden sei und es keine Begründungen für einen Anfangsverdacht gab. Tomaselli will von Waidecker ihre Wahrnehmung dazu wissen. Diese kennt den Bericht der Fachaufsicht aber nicht, sagt sie.
Das Verfahren ist dann auch von Krems verlegt worden – diesmal nach St. Pölten.
“Ziemlich viele Verfahren, die verlegt werden, oder?”, fragt Tomaselli mit einem provokativen Lächeln.
“Was wollen Sie damit sagen?”, fragt Waidecker.
“Dass es vielleicht doch Kritik am Vorgehen der StA Krems gab. Meine Meinung”, schließt Tomaselli ihre zweite Fragerunde ab.
Der Kern der Beweisführung zur Festellung „Suizid“ ist die Obduktion gewesen, argumentiert Tomaselli. Aber die medizinischen Gutachten sprechen nicht von Suizid. Wieso zieht Waidecker oder ihr Stellvertreter medizinische Feststellungen in Zweifel, fragt die Grüne Abgeordnete, die darauf hinweist, dass es keine anderen Ermittlungshandlungen seitens der StA Krems gab.
Zu einer Antwort kommt es nicht, da wegen diesem Vorhalt eine Geschäftsordnungsdebatte vom Zaun gebrochen wird.
Verhalf dem stellvertretenden Staatsanwalt der StA Krems zur Aussage „Ein Suizid, wie er klarer nicht sein könnte“, ist Waidecker der Ansicht.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Sie sei “zeitlich mit der Einordnung überfordert” wann welche Kommunikation zwischen ihr und den Ermittlern stattgefunden habe. In den Polizeiberichten finden sich jedenfalls keine Hinweise auf eine Bekanntgabe der Handy-Weitergabe an Caroline List, mischt sich auch Richterin Edwards ein.
Wenn es relevante mündliche Kommunikation gegeben hat, habe sie diese verschriftlicht, so Waidecker. Tomaselli formuliert es um: Also gab es keine Berichterstattung über die Handy-Weitergabe an die Staatsanwaltschaft.
Aber wohl nicht mehr lange. Die maximale Befragungsdauer dürfte bald erreicht sein.
Und die Sitzung bis 14:30 unterbrochen.
fragt Wotschke. Genaugenommen, ob sich die StA für befangen erklärte?
„Nur weil ein Medium vermeint, es müsse ein Akt von der Staatsanwaltschaft Krems weg, bin ich in diesem Akt wohl nicht befangen”, antwortet die Leiterin der StA Krems.
Gemeint ist die Kritik von ZackZack an der Arbeit der StA Krems im Todesfall Pilnacek.
Sie stellte sich die Frage, auf welcher Basis die von ZackZack beauftragten Gutachten erstellt wurden. Lag ihnen nur das gerichtsmedizinische Gutachten vor, oder auch Tatortfotos?
Wotschke fragt nach, weil Waidecker die Gutachten von Tsokos und Longato scharf kritisierte. Diese würden Verschwörungstheorien in der Bevölkerung verbreiten. Wotschke bezweifelt deshalb scheinbar eine „ergebnisoffene Ermittlung“.
Anmerkung: Die StA Krems musste eigentlich wissen, dass die ZackZack-Gutachter keine Tatortfotos einsehen konnten.
Dass die StA Krems die beiden von ZackZack beauftragten Gutachter Michael Tsokos und Stefano Longato als Zeugen befragen wollte, wurde als Vorhaben an die OStA Wien berichtet. Diese lehnte das Ansinnen ab. Die StA Krems hatte das zu akzeptieren.
Nach einer Debatte mit Wotschke über die beiden Ermittlungen (von und gegen Fellner) und deren Zusammenhang und Vergleichbarkeit sagt Waidecker noch einmal, dass sie ziemlich sicher nicht mit den Ermittlern über die Beweismittel im Todesfall Pilnaceks gesprochen hatte.
Auch wenn Sie vom Handy gewusst hätte, wäre es für sie kein relevantes Beweismittel gewesen, sagt Waidecker und verweist wieder auf den Suizid.
Verschriftlich wurde dahingehend jedenfalls nichts. Waidecker kann sich daran nicht erinnern.
In seinem Nachtrags-Bericht schrieb LKA-Chef Stefan Pfandler, dass die Handyübergabe der StA Krems mitgeteilt wurde, aber die StA selbst berichtete an die OStA Wien, dass das nicht der Fall war, so Wotschke, die darin einen Widerspruch sieht.
Mit Pfandler habe Waidecker jedenfalls Kontakt gehabt, aber sie weiß nicht mehr wann genau und worüber gesprochen wurde. Einen schrifltichen Vermerk gibt es aber über eine Kontaktaufnahme im Frühling 2025 zwischen Pfandler und der StA Krems, stellt Waidecker fest.
Wenn kein Anfangsverdacht vorlag, fragt Wotschke, die selbst Juristin ist. Waidecker sieht darin nichts Außergewöhnliches. Ob das rechtlich gesehen eine Einvernahme oder eine Erkundigung seitens der Polizei war, weiß Waidecker nicht mehr.
Gerade sagte Waidecker nebenbei, dass das Handy “zufällig” an Pilnaceks Witwe Caroline List weitergegeben wurde.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Wotschke fragt, ob eine Handysicherstellung rechtlich möglich gewesen wäre. Oberstaatsanwalt R. von der OStA Wien war ja dieser Ansicht, die WKStA ebenfalls. Waidecker antwortet aber zunächst mit einer Gegenfrage: „Zwei Juristen, drei Meinungen?“ Schließlich stellt sie klar, dass sie immer noch der Meinung ist, es wäre keine rechtliche Grundlage für eine Sicherstellung des Handys vorgelegen.
“Fellner ist hin und wieder bei uns zu einem Kaffee gewesen, wenn er bei uns zu tun hatte”, gibt Waidecker auf Nachfrage von Wotschke zu Kontakt zwischen Fellner und ihr an.
Sie kommt auf die ursprüngliche Kontaktaufnahme von Staatsanwältin S. zurück. Diese sprach bei dem Telefonat schon die Geisterfahrt Pilnaceks am Vortag an.
Erst durch den Abschlussbericht der Kriminalpolizei im Jänner 2024 habe man vom Handy Pilnaceks erfahren, gibt Waidecker an. Da war es bekanntlich schon längst bei Pilnaceks Witwe Caroline List.
Und er habe wie wild auf seinem Handy herumgetippt in der Nacht von 19. auf 20. Oktober, so Zeugenberichte aus der entsprechenden Nacht. Haben weder Inspektor Fellner noch die fallführende Staatsanwältin M. in Betracht gezogen, nachzuschauen, was Pilnacek am Handa geschrieben hat?, fragt Auer.
„Was Fellner oder M. in Betracht gezogen haben, kann ich Ihnen leider nicht sagen“, sagt Waidecker.
Pilnacek war für uns der ehemalige Sektionschef der Strafjustiz, sagt Waidecker.
Was Pilnacek sonst noch gemacht hat, ist für die StA Krems nicht relevant gewesen, so Waidecker sinngemäß. Die Frage war nur, was ist passiert?
Auer fragt, wie Waidecker zu dieser Einschätzung kommt, da ja die Ärztin W. eine Todesursache nicht feststellen konnte.
Warum wusste sie dann schon, dass es zu 99 Prozent Suizid war, fragt Auer?
Man habe nicht nur die Einschätzung von Ärztin W. herangezogen, sondern auch andere Umstände. Die Zusammenschau aller wahrnehmbaren Umstände habe für sie ergeben, dass es Suizid sei, so Waidecker.
Wie kommt man zur konkreten Einschätzung Suizid? Waidecker verweist auf das Gespür der Ermittler und der Staatsanwaltschaft: „Wir können das alle, wir sehen das“. „Das hat sich ja auch bewahrheitet“, so Waidecker, die meint, mehrere Gutachten hätten Suizid „festgelegt“.
Anmerkung: Es gibt nicht mehrere Gutachten, die im Fall Pilnacek Suizid “festlegen”.
sagt Waidecker einmal mehr. Deshalb hätte man das Handy nicht sicherstellen können.
stellt Auer eine entscheidende Frage an die Kremser Behördenleiterin.
Man könne nicht auf Verdacht Gegenstände behalten, gibt Waidecker darauf zur Antwort.
Jetzt ist Katrin Auer (SPÖ) mit der Befragung dran. Sie will zuerst wissen, wann sich Waidecker das letzte Mal mit Fellner über den Fall Pilnacek ausgetauscht hatte.
Die Staatsanwältin sagt, im März oder April auf einer Pensionierungsfeier eines Polizeibeamten. “Da haben wir uns eigentlich nicht über den aktuellen Fall Pilnacek hier unterhalten, sondern über das Verfahren der WKStA, das gegen den Herrn Fellner geführt wurde.”
Sonst habe sie ihn seit Oktober 2023 sicher einige Male gesehen. Wenn ein Polizist aus der Gegend bei der StA zu Gast ist, schaut er normalerweise vorbei.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Denn dafür braucht man einen Anfangsverdacht und eine gute Begründung, warum man das macht. Ein Richter hätte eine erwünschte Rufdatenrückerfassung mit den Worten “Wir wollen das jetzt aber wirklich gerne wissen”, sicher nicht genehmigt, sagt Waidecker.
Anmerkung: Die StA Krems hätte es sicher geschafft, einen entsprechenden Antrag professioneller zu formulieren.
“Das Handy lag im Haus von der Frau Wurm. Dadurch war in Ordnung, dass da nichts sichergestellt wurde. Wenn es Hinweise auf Fremdverschulden gegeben hätte, hätte man dem LKA den Auftrag gegeben, das Mobiltelefon sicherzustellen”, so Waidecker.
Wurde schlampig ermittelt? Das fragt Andreas Hanger.
Sie habe selten so eine schöne Dokumentation in einem Suizid-Fall gesehen, lobt Waidecker die Polizeiarbeit.
“Krems liegt an der Donau, wir haben leider auch hin und wieder Wasserleichen”, sagt Waidecker auf eine Frage Hangers.
Aus meiner Sicht wurden “alle wesentlichen Fragen releviert und sehr eindeutig beantwortet”. Fürs Protokoll stellt man aber dennoch einige Fragen, sagt Hanger. Und diese sehen so aus: “Ist es Ihrer Wahrnehmung nach zu irgendeiner unsachgemäßen politischen Beeinflussung gekommen?”
Die Frage wird selbstredend mit “Nein” beantwortet.
Schilchegger kommt jetzt zur Thematik der Übertragung der Causa Pilnacek an die StA Eisenstadt. Die OStA Wien hatte die StA Krems dazu gezwungen ihre internen Tagebuchaufzeichnungen gegenüber der StA Eisenstadt offenzulegen. Waidecker ist immer noch der Ansicht, sie hätte das nicht tun müssen, fügte sich aber der Weisung.
So charakterisiert Waidecker das Gutachten von Stefano Longato im Fall Pilnacek. Er kommt nicht zu dem Fazit, dass Fremdverschulden auszuschließen ist. Zu dieser eindeutigen Einschätzung kommt kein einziges medizinisches Gutachten im Fall Pilancek.
Schilchegger legt Waidecker das Ergänzungsgutachten des Gerichtsmediziners M. vor. Er erstellte das offizielle Gutachten. Das Ergänzungsgutachten ging aber nur an die StA Eisenstadt, sagt Waidecker. Damit erübrigt sich die Frage.
Jetzt sagt Waidecker etwas Überraschendes. Ihrer Erinnerung nach habe sie zwar öfter mit Chefinspektor Fellner telefoniert, “aber nicht in Bezug auf den Herrn Pilnacek. Ich kann mich nicht erinnern, ob das jemals zwischen uns Thema war.” Außerdem sagt die Leiterin der StA Krems: „Wesentliche Vorgänge werden bei uns in einem Amtsvermerk dokumentiert.“
sagt Waidecker zur gesamten Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft Krems und der Polizei. Schilchegger hatte danach gefragt, wie sie den gesamten Fall in der Rückschau betrachtet.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.sagt Waidecker noch einmal ganz offen.
Nur wenn die Obduktion eindeutige Hinweise auf eine fremde Gewalteinwirkung ergeben hätte, hätte man weitere Ermittlungen eingeleitet.
sagt Waidecker zu FPÖ-Abgeordnetem Schilchegger, der nun das Fragerecht hat.
„Wir ermitteln, was passiert ist“. In diesem Fall: „Fremdverschulden, ja, nein?“
Wenn die Obduktion ergeben hätte „drei Schusswunden und sieben Stichwunden”, dann hätte man in diesem Fall weitere Ermittlungen eingeleitet.
„Nein ich habe es nicht gewusst“, antwortet Waidecker. Die Polizei konnte sich die Handys und die Smartwatch nach der damaligen Rechtsordnung jederzeit anschauen, wenn sie das wollte.
Anmerkung: Die Polizisten hatten das in ihren Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss ganz anders gesehen.
sagt Waidecker über den Todesfall Pilnaceks.
Dort wüsste die Polizei ja auch, was zu tun sei, ohne dass die Staatsanwaltschaft ihr Aufträge gibt.
Von Gesetzwegen wäre eigentlich vorgesehen, dass die StA Herrin des Verfahrens ist. Wir sehen im Tagebuch aber keine Aktivitäten, konfrontiert Tomaselli die Untätigkeit der StA Krems.
“Wir sind ja auch Herrin des Verfahrens”, sagt Waidecker.
Tomaselli widerspricht dieser Einschätzung. Zur Verfahrungsführung gehöre auch, Aufträge an die Polizei zu vergeben. Im Fall Pilnacek sei das nicht passiert.
Tomaselli befragt Waidecker zur einzigen Ermittlungshandlung der StA Krems im Fall Pilnacek: der Anordnung einer Obduktion.
Waidecker setzt zu einem Erklärungsversuch an: Die Kriminalpolizei ermittelt selbstständig und ist in vielen Fällen gegenüber der fallführenden Staatsanwaltschaft berichtspflichtig.
“Wenn wir glauben, es ist noch ein Zeuge zu vernehmen, oder sonst etwas, dann können wir natürlich weiterermitteln”
“Muss man sich nicht auf medizinische Einschätzungen beziehen?”, kontert Tomaselli. Der rechtsmedizinische Gutachter führte die angesprochene Verletzung auf ein „Sturzgeschehen“ zurück, nicht auf die Bergung. Auch der an der Bergung beteiligte Feuerwehrmann war nicht der Ansicht gewesen, die Verletzung gehe auf die Bergung zurück.
Waidecker bleibt dabei: Sie habe auf eine Verletzung durch Bergung geschlossen und einen entsprechenden Bericht verfasst.
„Ich verstehe nicht, wie Sie sich über die medizinische Einschätzung hinwegsetzen können. Weil… für was brauch ich einen Gerichtsmedizinier?“
fragt Tomaselli Waidecker, ob das normal ist, dass sie selbst Tatortfotos interpretiert und daraus für die Ermittlungen wichtige Schlüsse zieht.
“Das ist für uns ganz normal und das haben wir auch in der Ausbildung gelernt, dass wir aus dem was im Akt ist, unsere Schlüsse ziehen. ”
“In dem Fall bin ich davon ausgegangen, dass diese Verletzung, die sehr frisch ausgesehen hat, von der Bergung stammt.”
Die Wunde am Kopf von Pilnacek sei auf den Schiffshaken für die Bergung der Leiche zurückzuführen. Diese Information kommt aus dem Akt – Waidecker bezieht sich auf Fotos der Leiche.
Die bergenden Personen haben die Leiche mit einem Schiffshaken geborgen, das sei für Waidecker der Grund für die Verletzung.
Auf Fotos nach der Bergung sieht man eine blutende Verletzung – diese muss noch frisch gewesen sein und also von der Bergung herrühren, interpretiert Waidecker die Geschehnisse.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Sagt Waidecker zur Frage, wie die Sache so schnell an die Medien gelangte. In diesem Zusammenhang nennt sie den Vater von Anna P., der ihr zufolge “als Passant” vor Ort war.
wurde Waidecker von der Kollegin aus St. Pölten kontaktiert, wie sie angibt. Woher die Staatsanwältin aus St. Pölten, Mag. S., die damals die StA St. Pölten leitete, vom angeblichen Tod Pilnaceks zu diesem Zeitpunkt wusste, kann Waidecker nicht sagen.
habe Waidecker vom angeblichen Tod Pilnaceks durch einen Anruf einer Staatsanwältin in St. Pölten erstmals gehört. Genau könne sie den Zeitpunkt aber nicht rekonstruieren.
Sie sagt aber: Bevor sie den Zug nach Krems genommen hat. Sie spricht von einem 8-Uhr-Zug. “Das Telefonat war vor meiner Abfahrt nach Krems”.
Erste Medienberichterstattung nahm sie im Zug nach Krems wahr. Der Zug hatte beim Losfahren keine Verspätung, gibt Waidecker an.
Das weiß auch Waidecker nicht. Vielleicht habe ein Passant dort die Polizei gesehen, mutmaßt sie.
Alles sei für Waidecker klar gewesen. Die Verletzungen am Körper, die vermeintliche Einstiegsstelle und ergab für sie die nachvollziehbare Schlussfolgerung: Suizid.
Waidecker erklärt die generelle Vorgangsweise: Die Polizei schildert der StA die Situation am Auffindungsort von Leichen. So berichtet die Polizei der StA beispielsweise, ob persönliche Gegenstände wie beispielsweise die Geldbörse am Leichnam sind oder “ob da etwas fehlt”.
zwischen den Polizisten am Tatort und der Amtsärztin W. Diese hatte ja mehrmals ausgesagt, dass einige Polizisten sie an der Anregung einer Obduktion hindern wollten. Waidecker hat dazu keine Wahrnehmung. Sie sagt, dass niemand eine Obduktion verhindern kann.
Kollegin S. ordnete Obduktion an, später übernahm Kollegin M. den Fall.
Waidecker rekonstruiert nun die Abläufe am Tag der Auffindung von Pilnaeks Leiche.
Sie wurde erstmals von einer St. Pöltner Staatsanwältin S. kontaktiert. Sie war in einem Zug nach Krems, als sie in den Medien vom Tdesfall Pilnaceks gelesen hatte.
Um 10:47 habe sie eine Mail an ihre Referentinnen geschickt, dass bei Pilnacek eine Obduktion anzuordnen ist.
Der StA Krems waren keine Beratungstätigkeiten oder Versuche politischer Einflussnahme bei Pilnacek bekannt, sagt Waidecker. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits fest, dass keine eindeutigen Hinweise auf Fremdverschulden vorlagen, geht die Leiterin der StA Krems auf das Ergebnis der Obduktion ein.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Im Oktober 2024 habe Waidecker einen Ermittlungsakt wegen Laptop-Unterschlagung und Hehlerei angelegt. Caroline List habe Peter Pilz und weitere Journalisten angezeigt. Waidecker sieht in de Einleitung der Ermittlungen einen normalen Akt.
Anmerkung der Redaktion: Die Ermittlungen gegen ZackZack-Herausgeber Peter Pilz wurden ohne Prüfung eines Anfangsverdachts eingeleitet.
Zu Problemen bei der Auswertung der Smartwatch hat Waidecker keine Wahrnehmung, sagt sie.
Das Handy war für die Staatsanwaltschaft Krems “niemals ein Beweismittel”. Es wurde nicht sichergestellt, da es “dafür keine rechtliche Grundlage gab”, sagt W.
Dafür hätte es einen Anfangsverdacht gebraucht, so W. Lediglich eine Obduktion kann ohne fehlenden Anfangsverdacht angeordnet werden, das wurde bekanntlich auch gemacht.
Das Mobiltelefon von Pilnacek hatte keinen Beweiswert, wiederholt W.
der Ermittlungsarbeit, sieht W. bei den Ermittlungen der Polizei. Die Staatsanwaltschaft Krems hat insgesamt 24 Vorhabensberichte an die OStA Wien geschickt. Ihre Vorgangsweise war also “engmaschig von den Oberbehörden begleitet”.
habe im Fall Pilnacek stattgefunden. Für das Ermittlungsverfahren nach StPO ist nicht relevant, ob es sich um Suizid oder einen Unfall handelt, sondern lediglich die Frage, ob es Hinweise auf ein Fremdverschulden gibt. Das sei im konkreten Verfahren nicht der Fall gewesen.
Wenn man sich den “Tatort” im Fernsehen anschaut, ist meistens schon ein Gerichtsmedizinier am Tatort, bevor die Ermittler eintreffen. In der Realität ist das ganz anders. Die Todesursache kann deshalb nicht so rasch bestimmt werden wie im Fernsehkrimi.
W. habe am 20. Oktober 2023 eine Mail an ihre Mitarbeitern geschrieben. Darin wurde diese aufgefordert eine Obduktion anzuordnen. Das sei um 10:49 gewesen.
wird in der Regel ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Das sei auch im Fall Pilnacek passiert. Waidecker bezeichnet das als reinen Formalakt.
In ihrem Eingangsstatement geht Waidecker, die heute die Staatsanwaltschaft Krems leitet, auf ihren Werdegang ein. Sie habe zunächst bei der Staatsanwaltschaft Wien gearbeitet und die Leitung der StA Krems im Jahr 2012 übernommen.
Wie sie selbst sagt, war sie längere Zeit “in der organisierten Kriminalität tätig”. Es klingt anders, als es gemeint ist.
Man sieht aufgrund der bisherigen Befragungen ganz klar, dass die Beamten das Handy hätten sicherstellen dürfen, sagt Wotschke.
Im Zentrum steht für die NEOS-Fraktionsführerin die offensichtliche Absicht der Ermittler, die StA Krems über die Handyweitergabe nicht zu informieren. Dazu wolle man die Staatsanwältinnen der StA Krems genauer befragen.
Brisant sei zudem, dass unter anderem Bundespolizeidirektor Michael Takacs eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die WKStA gestellt hatte, in der er sich über die Kritik der WKStA hinsichtlich der Handyweitergabe beschwert hatte, sagt Wotschke.
Die NEOS-Abgeordnete weist außerdem daraufhin, dass die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems Wochen vor den Pilnacek-Ermittlungen ein Interview gegeben hatte, in dem sie sich über die mangelhafte Personalsituation bei ihrer Behörde beklagte.
Die Vorgehensweise der Polizei im Umgang mit Gegenständen und Datenträgern im Todesfall Pilnacek sei “nicht rechtskonform”, so der SPÖ-Fraktionsvorsitzende.
Erschreckend, dass wir eine Polizei haben, die in der Führungsebene der meinung ist, wir haben die beste Polizei der welt. Aber in der Praxis ist das nicht der Fall, weil die Vorschriften offensichtlich nicht stattfinden.
Im Untersuchungsausschuss offenbart sich, dass die Polizei nicht ideal funktioniert. Die politische Frage lautet: “Was muss die Politik machen, damit die Polizei wieder besser für uns alle funktioniert?”
Im konkreten Fall sehe man, dass die StA Krems die Ermittlungen nicht leitete, sondern sehr passiv war. Dazu wird sie befragt werden.
Unterstütze diesen Liveticker mit einem Förderabo ab 12 € /Monat - monatlich kündbar.Sie kommt gleich zur Sache. Die StA war die Behörde zu hauptzuständig war für die Todesermittlungen im Fall Pilnacek.
In der Praxis war von diesre Verfahrensherrschaft wenig zu spüren. Die Rolle des Beifahreres würde das wohl eher besser beschreiben. Das zentrale Thema wird wieder die Handyweitergabe an Caroline List sein. Denn diese erfolgte ohne schriftliche Dokumentation in einer Affengeschwindigkeit.
Obwohl die Ermittler das Gegenteil behaupten, war die StA Krems zu keinem Zeitpunkt über die Handyweitergabe informiert, so Tomaselli.
Außer der Anordnung einer Obduktion veranlasste die StA Krems keine Ermittlungshandlung.
Das Prüfverfahren, ob die Ermittlungen im Fall Pilnacek wieder aufgenommen werden, liegt nicht bei der der Staatsanwaltschaft Krems. Auch das findet Tomaselli, genau wie Hanger, hinterfragenswert.
Die Aufklärung im U-Ausschuss geht auch nach der mehrwöchigen Pause weiter, kündigt Tomaselli außerdem an. Man habe neue Akten geliefert bekommen.
Für Hanger wurde bei der Polizeiarbeit im Todesfall Pilnaceks “Sehr, sehr genau hingeschaut”, es wurden “Fleißaufgaben gemacht”.
Hanger geht auch auf den Vergleich ein, den ZackZack mit Chefinspektor Fellner geschlossen hatte. Für Hanger sei das ein Beweis, dass “Verschwörungserzählungen” wie ein “Kartenhaus in sich zusammenfallen”.
Heute sei interessant, ob es eine Rechtsgrundlage dafür gegeben hätte, das Handy sicherstellen zu müssen. Der ÖVP-Fraktionsführer sieht das naturgemäß nicht so. Zu hinterfragen sei auch die Übertragung der der Ermittlungen von der StA Krems zur StA Eisenstadt.
Die FPÖ möchte die Staatsanwältinnen der StA Krems nicht nur zu den aus ihrer Sicht mangelhaften Ermittlungen im Todesfall Pilnacek befragen, sondern auch dazu, warum die Leiterin der Behörde eine Anzeige gegen Peter Pilz unterstützte, weil dieser sie als “Schlafanwaltschaft” bezeichnete.
In Kürze werden die ersten Pressestatements erwartet. Wir sind schon da.
Auch heute geht es wieder um kurz nach 10:00 mit der ersten Befragung los. Den Anfang macht die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems. Ab 14:00 soll die U-Ausschuss-Woche dann mit der zweiten Befragung der fallführenden Staatsanwältin im Todesfall Pilnacek, M., komplettiert werden.
Wer sich vorab informieren will kann hier Hintergründe zu den heutigen Themen und der beleidigten Staatsanwaltschaft nachlesen.
Ich melde mich wieder ab 09:20 live aus dem Parlament.


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