Caroline List hat den Untersuchungsausschuss mit einem Hinweis überrascht: Chefinspektor Fellner habe ihr kurz nach der Obduktion mitgeteilt, dass Fremdverschulden auszuschließen sei. Damit rechtfertigt List die Verbrennung des Handys.
In Untersuchungsausschüssen erlebt man selten perfekt einstudierte professionelle Auftritte. Die Grazer Gerichtspräsidentin und Pilnacek-Witwe Caroline List war eine dieser Ausnahmen.
Mit Pilnaceks Handy hatte sie ein potenzielles Beweismittel verbrannt und wusste, dass sie das dem Ausschuss erklären musste. Dazu fand sie einen Weg mit einer Enthüllung und einem möglichen Bauernopfer. Da sie offensichtlich nichts dem Befragungszufall überlassen wollte, legte sie alles gleich am Beginn als schriftliche Stellungnahme vor.
List leitete mit einem Lob des Bauernopfers ein: „Ich arbeite seit Jahrzehnten mit der Kriminalpolizei eng zusammen und habe die größte Hochachtung für die von den Kriminalbeamten geleistete Arbeit. Die Professionalität der Beamten der Gruppe Leib und Leben des LKA Niederösterreich und die gleichzeitig gezeigte Einfühlsamkeit für eine Hinterbliebene haben mich – einmal mehr – zutiefst beeindruckt.“
Beweismittel
Die „Gruppe Leib und Leben“ – das war die Mordkommission von Chefinspektor Hannes Fellner, der die polizeilichen Ermittlungen zur Pilnacek-Todesursache leitete. Dann kam List zur Sache: „Als Strafrichterin weiß ich und wusste ich auch in dieser für mich so traumatischen Situation genau, was in einem solchen Fall zu tun ist. Ich weiß, was ein Beweismittel ist und war zu jedem Zeitpunkt bereit, mich im Ermittlungsverfahren zum Tod meines Mannes konstruktiv einzubringen.“
List wusste also, was ein Beweismittel ist. Das ist wichtig, weil das WKStA und Oberstaatsanwaltschaft auch wussten. WKStA-Oberstaatsanwältin Silvia T. sagte am Dienstag aus: „Für die Aufklärungsarbeit war das Handy ein wesentliches Beweismittel. Wie ein Abschiedsbrief.“ Die Oberstaatsanwaltschaft, die der WKStA eine Weisung erteilte, um Fellner zu entlasten, hatte das Handy zumindest als „potenzielles Beweismittel“ bezeichnet. Wie konnte die erfahrene Strafrichterin trotzdem behaupten, das Handy sei kein Beweismittel gewesen?
Dazu benützte sie den Chefinspektor. Davor beteuerte sie noch ihre Bereitschaft, die Strafjustiz zu unterstützen: „Hätte mich ein Kriminalbeamter in den Wochen nach dem Tod ersucht, das Mobiltelefon meines Mannes im Ermittlungsverfahren zu seinem Tod auszuhändigen, hätte ich dies sofort getan.“
Information am Abend
Genau da präsentierte List ein bisher unbekanntes Telefonat mit Chefinspektor Fellner: „Am 26.10., einem Feiertag, fand – ungewöhnlich schnell – die Obduktion statt. An diesem Abend informierte mich Chefinspektor Fellner, dass ein Fremdverschulden auszuschließen ist.“
Das ist aus mehreren Gründen überraschend:
- List beantragte als Opfer erst am 11. November Akteneinsicht und damit die Aufhebung der Amtsverschwiegenheit ihr gegenüber im Pilnacek-Verfahren, in dem Fellner ermittelte. Durfte ihr Fellner bereits am 26. Oktober interne Informationen aus den Ermittlungen geben?
2. Inzwischen ist durch die Aussage des offiziellen gerichtsmedizinischen Gutachters Christian M. im Pilnacek-Buchverbots-Verfahren klar, dass Fremdverschulden bis heute nicht ausgeschlossen werden kann.
Falls es das seltsame Fellner-Telefonat kurz nach der Obduktion wirklich gab, hat es List optimal genützt. Gestützt auf den Chefinspektor konnte sie erklären, warum das Handy verbrannt werden durfte: „Die Datenträger meines Mannes waren spätestens ab diesem Zeitpunkt aus meiner Perspektive für das Ermittlungsverfahren über seinen Tod nicht von Relevanz.“ Das Handy war kein Beweismittel – und damit ein Fall für den Bunsenbrenner.
Rückschaufehler
Der Rest war für List einfach: „Es ist ein geradezu klassischer Rückschaufehler, wenn man jetzt im Nachhinein behauptet, das Handy wäre ein Beweismittel gewesen. Das war es zum Zeitpunkt, als ich mich entschlossen habe, es aus rein privaten Gründen zu vernichten, sicher nicht.“ Dass den „Rückschaufehler“ WKStA und OStA bis heute begehen und dabei bleiben, dass es sich beim Handy um ein zumindest potenzielles Beweismittel gehandelt hat, hakte die Präsidentin mit Fellners Telefonat einfach ab.
List schloss mit einem Wunsch an den Ausschuss: „Ich ersuche Sie, Ihre Wahrnehmungen zu diesem Verfahren unter diesem Aspekt zu betrachten.“ Wenn Untersuchungsausschuss und Strafjustiz der Präsidentin folgen, muss Fellner die Handy-Brennsuppe möglicherweise allein auslöffeln.
Fellner hat allerdings ein Argument auf seiner Seite: Eine erfahrene Strafrichterin braucht keinen Polizisten, um beurteilen zu können, ob ein Handy am Beginn von Ermittlungen und Tage vor der Obduktion ein mögliches Beweismittel war. So war Fellner für List möglicherweise doch kein Bauernopfer, sondern nur eine Ausrede.


