Laut einem viel kritisierten Entwurf des Finanzministeriums sollen Pakete nach Österreich künftig besteuert werden. Amazon brachte bereits Steuertricks ins Spiel.
Der Onlinehandel ist vom Alltag vieler Menschen kaum wegzudenken. Online einkaufen und gegebenenfalls das Paket wieder zurückschicken, eine Selbstverständlichkeit, die bald deutlich teurer werden könnte. Finanzminister Markus Marterbauer hat mit einem Gesetzesentwurf eine neue Abgabe für den Paketversand vorgestellt. Zwei Euro sollen pro Paket mit Empfängerin in Österreich künftig dazukommen.
Die Frist für offizielle Stellungnahmen endete am 26. Mai. Dabei zeichnet sich ein klares Bild ab: Das Gesetz wird von kaum jemandem nicht kritisiert. Besonders Amazon fällt mit frangwürdigen Andeutungen auf.
Kritische Stellungnahmen
Ziel ist es gemäß Bundesministerium für Finanzen, mit der zusätzlichen Steuer die Senkung der Umsatzsteuer auf ausgewählte Nahrungsmittel zu finanzieren und Bürgerinnen damit zu entlasten. Sofern sie nicht viel online einkaufen. Konsumentinnen würden laut dem Zentralverband Spedition und Logistik (ZV) „faktisch für ihr Kaufverhalten bestraft“ werden. Wolfgang Katzian vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) sieht die Gefahr, dass die Steuer an die Konsumentinnen weitergegeben werden könnte und somit für eine „höhere Inflationsrate“ sorgen würde. Vor allem Menschen mit „niedrigem Einkommen“ oder in „ländlichen Räumen“ lebende Personen würden nach Einschätzung beider Organisationen zusätzlich belastet werden.
Auch die Grünen teilen diese Kritik: „Die Paketsteuer – wie sie von der Regierung geplant ist – läuft in eine völlig falsche Richtung. Sie wird zum Kollateralschaden für österreichische Unternehmen und zur Belastung für Bürgerinnen und Bürger“.
Die FPÖ bezeichnet die Paketsteuer als „arbeitsmarktpolitischen Amoklauf der Verlierer-Ampel”. Sie sorgt sich um die Folgen für den Wirtschaftsstandort Österreich und Verlust von Arbeitsplätzen.
Amazon ist als Großkonzern einer der Hauptadressaten des Entwurfs. Der Konzern zeigt sich der Maßnahme gegenüber stark abgeneigt. In seiner Stellungnahme deutet der Großkonzern bereits an, die Kosten womöglich nicht selbst zu tragen: In der Vergangenheit wurden „vergleichbare Steuern […] großteils an den österreichischen Endverbraucher weitergegeben“, argumentiert Amazon. Dies sollen nicht namentlich genannte empirische Studien zeigen.
Amazon: Hinweis auf Steuergrenze
Das Gesetz soll sich auf Unternehmen beschränken, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 100 Millionen Euro Versandhandelsumsätze im Inland überschritten haben. Amazon deutet bereits mögliche Wege an, um unter der Steuergrenze zu bleiben. In der Stellungnahme spricht das Unternehmen von „Anreizen unter der Schwelle zu bleiben — sei es durch Umsatzdämpfung oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung“. Der Konzern merkt an, dass ein Umsatz von bloß 99 Millionen Euro zu einer Befreiung der Paketsteuer führen würde. Auf eine ZackZack-Nachfrage, ob Amazon solche Umstrukturierungen plane, gab es keine Antwort.
Es wäre nicht das erste Mal, dass Amazon in der EU in Verdacht gerät, bei den Steuerabgaben zu tricksen. In Erinnerung ist ein Fall aus dem Jahr 2017, in dem die EU-Kommission Luxemburg vorwarf, Amazon durch eine spezielle steuerliche Regelung einen selektiven Vorteil gewährt zu haben. Dadurch habe der Konzern deutlich weniger Steuern gezahlt. Über eine Holding in Luxemburg wurden große Teile der europäischen Gewinne innerhalb des Konzerns verschoben und dort kaum besteuert – so lautete der Vorwurf. Die Kommission sah darin einen unzulässigen Steuervorteil, weil die Konstruktion nicht der wirtschaftlichen Realität entsprach. Das zuständige EU-Gericht sah das vier Jahre später jedoch anders. Letztlich musste Amazon die 250 Millionen Euro nachgeforderten Steuern nicht nachzahlen.
Anzumerken ist ebenfalls, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, dass kleine Unternehmen, die große Plattformen wie Amazon oder temu nutzen um ihre Waren zu verkaufen, über den Schwellenwert der 100 Millionen Euro fallen, sofern die große Plattform das tut. Demnach wären in der Praxis nicht nur Großkonzerne betroffen, sondern alle, die deren Plattformen nutzen. Das Gesetz lässt also Fragen aufkommen, ob die Paketabgabe die Probleme tatsächlich löst, für die sie verfasst wurde.
Verstoß gegen Bestimmungen
Amazon hält den Gesetzesentwurf für „faktische Diskriminierung ausländischer Versandhändler“. Der hohe Schwellenwert von 100 Millionen Euro würde fast ausschließlich ausländische Konzerne treffen. Das Finanzministerium weist darauf hin, dass Versandhändlerinnen „oftmals einen vergleichsweise geringen Beitrag zur nationalen Wertschöpfung“ leisten. Die Paketsteuer soll dadurch für eine stärkere österreichische Wirtschaft sorgen.
Rechtlich könnte jedoch genau das ein Problem werden: „Solche Abgaben dürfen keine Schutzmaßnahmen für die Wirtschaft des Importstaates sein“, kritisiert die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW). Die Mitgliedschaft Österreichs in der WTO und dem europäischen Binnenmarkt könnte laut Einschätzung einiger Kritikerinnen mit dem Gesetzesentwurf in Konflikt geraten, da damit Einschränkungen des freien Wettbewerbs verbunden wären.
Unterstützung von Umweltschützern und stationärem Handel
Die österreichische Umweltschutzorganisation Global 2000 begrüßt die voraussichtliche Verringerung des Sendungsaufkommens. Der stark expandierende Internethandel müsse „dringend begrenzt werden“. Vor allem solle man sich auf Importe aus Drittstaaten konzentrieren, bei denen diesbezüglich „in der Vergangenheit vielfach Probleme aufgetreten“ sind.
Peter Schaider, der die beiden Einkaufszentren “Auhofcenter” und “Riverside” in Wien betreibt, ist ebenfalls ein starker Befürworter der Paketabgabe. Wenn es nach ihm ginge, sollte die Abgabe sogar höher ausfallen: „Ich sehe zwei Euro eher als Lächerlichkeit. Die Abgabe sollte auf vier Euro verdoppelt werden“, erklärte er dem Standard vergangene Woche.
Frist bis Herbst
Die Diskussion zeigt, dass die Paketsteuer weit über eine reine Finanzierungsmaßnahme hinausgeht. Die Stellungnahmen werden nun vom Finanzministerium begutachtet. Anschließend wird es eventuell Änderungen im Entwurf geben. Anfang Oktober soll das Gesetz in Kraft treten.
Titelbild: Bundesministerium für Finanzen, Finanzminister Marterbauer- Treffen mit Vorgängern – 54400678480, Freistellung, Montage von ZackZack, CC BY 2.0


