Mittwoch, Juni 10, 2026

Pilnacek: Weisung zu Ermittlungen gegen Karner-Mitarbeiterin

Der Weisungsrat im Justizministerium sprach sich für Ermittlungen gegen Ex-Sobotka Mitarbeiterin Anna G. aus. Es geht um Falschaussage.

Nächster Paukenschlag in der Causa Pilnacek: Während der Falschaussage-Prozess gegen Karin Wurm und Anna P. vor Gericht mit einer Diversion endete, wird gegen die frühere Sobotka-Mitarbeiterin Anna G. nach einer Weisung aus dem Justizministerium wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt. Das berichtete der Standard. Die auch heute noch bei Innenminister Karner tätige Referentin war bereits im Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson geladen.

Weisungsrat schaltet sich ein

Die WKStA wollte im Dezember 2025 gegen Anna G. trotz des Verdachts der Falschaussage kein Ermittlungsverfahren aufnehmen, weil sie von keiner Absicht G.s ausging. Daraufhin folgte im April 2026 ein Schreiben des Weisungsrats der Justizministerin, wonach „ein Ermittlungsverfahren gegen die Genannte wegen §288 […] einzuleiten“ ist.

Paragraf 288 des Strafgesetzbuches regelt die Falschaussage vor Gericht, in einem Untersuchungsausschuss, im Rahmen eines Gutachtens oder in einem Ermittlungsverfahren.

Daten an Pilnacek weitergegeben?

Konkret habe Anna G., befragt zur Weitergabe von Daten an den verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek, falsch geantwortet, als sie sagte: „Meiner Erinnerung nach habe ich keine Daten an Mag. Pilnacek überlassen.“

Im Zentrum des Verdachts stehen Dokumente, die auf Pilnaceks Laptop gefunden wurden. Der damals suspendierte Sektionschef bearbeitete für die ÖVP-Fraktion im Ibiza-Untersuchungsausschuss ein Dokument, das die Mitglieder der Volkspartei auf die Befragungen von Justizministerin Alma Zadic und WKStA-Leiterin Ilse-Maria Vrabl-Sanda vorbereiten sollte – ZackZack berichtete.

G. und BMI antworten nicht

Weder aus dem Innenministerium noch von Anna G. selbst erhielt ZackZack eine Stellungnahme zu dem angewiesenen Ermittlungsverfahren. Die WKStA bestritt, bereits ein solches Ermittlungsverfahren zu leiten. Zum konkreten Fall von ZackZack befragt, hieß es: „Ihre Anfrage kann keinem bei der WKStA anhängigen Verfahren zugeordnet werden.”

Für G. gilt die Unschuldsvermutung.

Laptop-Prozess endet mit Diversion

Wie am Montagnachmittag außerdem bekannt wurde, endete der sogenannte Laptop-Prozess mit einer Diversion. Den beiden Vertrauten Pilnaceks, Anna P. und Karin Wurm, war vorgeworfen worden, zum Verbleib des Pilnacek Laptops falsch ausgesagt zu haben. Konkret hätten die beiden Frauen zum Weg des Pilnacek-Laptops unrichtige Angaben gemacht.

Nun nahmen sowohl P. als auch Wurm eine Diversion vor Gericht an. Beide Frauen müssen demnach 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 250 Euro Verfahrenskosten übernehmen. P. begründete ihre Falschaussage mit Nervosität, Wurm fühlte sich von Aussagen seitens Bundespolizeidirektor Michael Takacs bedroht. Dieser habe laut einer früheren Aussage von P. dazu geraten, den Laptop verschwinden zu lassen. Sowohl Takacs als auch P. bestreiten das seither.


Titelbild: HELMUT FOHRINGER / apa / picturedesk.com, ZackZack

Autor

  • Daniel Pilz

    Redakteur. Studierte Philosophie an der Uni Wien. Schwerpunkte liegen in der Innen- und Europapolitik, sowie im Konsumentenschutz.

ZackZack-Shop
webseitenewsletter banner (8)
LESEN SIE AUCH

Liebe Forumsteilnehmer,

Bitte bleiben Sie anderen Teilnehmern gegenüber höflich und posten Sie nur Relevantes zum Thema.

Ihre Kommentare können sonst entfernt werden.

79 Kommentare

79 Kommentare
Neueste
Älteste Meisten Bewertungen
×