Montag, Juni 8, 2026

ÖVP blockiert Anti-SLAPP-Gesetz

Das Anti-SLAPP Gesetz soll in Österreich in strenger Form umgesetzt werden. Doch die ÖVP sperrt sich gegen die Übereinkunft von SPÖ und NEOS.

Seit 27. April 2022 gibt es eine aufrechte Empfehlung der EU-Kommission, eine Richtlinie gegen SLAPP-Klagen in den Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten zu verankern.

Fast zwei Jahre später wurde die Empfehlung in eine Direktive umgewandelt, der auch das Parlament und der Europäische Rat zugestimmt haben. Sie musste bis 7. Mai 2026 national umgesetzt werden. Doch neben Italien, Portugal und Ungarn zählt Österreich zu jenen EU-Schlusslichtern, die bislang noch nicht einmal einen Gesetzesentwurf nach Brüssel ablieferten. Wieso dauert es bei den Anti-SLAPP-Maßnahmen so lange?

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Quelle: EAPIL

SPÖ will starkes Anti-SLAPP Gesetz

Zuständig für das Gesetz ist das SPÖ-geführte Justizministerium. Ministerin Anna Sporrer präsentierte den Koalitionspartnern im Herbst 2025 einen ersten Entwurf für das Gesetz, der auch ZackZack vorliegt. Er hätte am 1. Mai in Kraft treten sollen. Die NEOS unterstützen die geplante strenge Auslegung der SPÖ.

Geht es nach der SPÖ, will man die Vorgaben der EU-Richtlinie überbieten. Diese würden auch kaum Schutz bieten. Denn die EU-Richtlinie sieht lediglich einen stärkeren gesetzlichen Schutz bei grenzüberschreitenden SLAPP-Klagen vor. Die Organisation Coalition Against SLAPPs in Europe (CASE) dokumentierte in Europa in den vergangenen Jahren 1.303 SLAPP-Klagen. Über 90 Prozent davon waren rein innerstaatliche Fälle. Ein rein grenzüberschreitender Gesetzestext wäre daher in den meisten Fällen nutzlos. Aus dem Justizministerium heißt es, ein rein grenzüberschreitendes Gesetz wäre „totes Recht“. Eine Beschränkung auf grenzüberschreitende Fälle stünde laut BMJ „im Gegensatz zum Regierungsprogramm, wo gesetzliche Maßnahmen gegen SLAPP Klagen aufgetragen sind und von einer Reduzierung des Anwendungsbereichs keine Rede ist.“ Im Regierungsprogramm ist im Unterpunkt “Zivilrecht” angedacht, “Gesetzliche Maßnahmen gegen SLAPP-Klagen” zu schaffen.

Der Entwurf des Justizministeriums sieht nicht nur eine Anwendung auf rein innerstaatliche Fälle, sondern auch Sanktionen bei unbegründeten und missbräuchlichen Klagen vor. Beispielsweise müssten Kläger extrem hohe Geldstrafen zahlen, die ein Vielfaches des Streitwertes betragen. Das würde potenzielle SLAPPer abschrecken.

ÖVP-Blockade

Die ÖVP und deren Justizsprecher Klaus Fürlinger scheint allerdings darauf zu beharren, nur die Minimalanforderung der EU zu erfüllen. Er spricht öffentlichkeitswirksam von einer „nicht notwendigen Übererfüllung“ der EU-Richtlinie. Auch der verstorbene Medienanwalt Peter Zöchbauer war gegen eine Übererfüllung. Er sorgte sich um die Rechte der Kläger: „Jeder Kläger hat Anspruch darauf, dass seine zivilrechtlichen Ansprüche geprüft werden“, wurde Zöchbauer im Extradienst zitiert.

Derzeit liegt der Gesetzesentwurf auf der langen Bank. Warum bei den Verhandlungen nichts weiter geht, weiß niemand mit absoluter Sicherheit. Rote und pinke Insider aus dem Parlament berichten ZackZack davon, dass die ÖVP das Gesetz blockiert. Es könnte möglicherweise bei anderen Streitthemen in der Koalition als Tauschobjekt zum Einsatz kommen, so die Vermutung. Wann koalitionsintern wieder Leben in die Debatte kommt, ist nicht klar. Der EU hat man jedenfalls keinen zeitlichen Fahrplan für die bereits verpflichtende Umsetzung übermittelt.


Titelbild: HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com, pixabay.com, Montage ZackZack

Autor

  • Daniel Pilz

    Redakteur. Studierte Philosophie an der Uni Wien. Schwerpunkte liegen in der Innen- und Europapolitik, sowie im Konsumentenschutz.

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