Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt stellte die Prüfung neuer Ermittlungen im Todesfall von Christian Pilnacek ein. Die fallführende Staatsanwältin ist nächste Woche im U-Ausschuss geladen.
“In der Strafsache betreffend das Ableben des Mag. Christian Pilnacek führt die
Staatsanwaltschaft Eisenstadt das durch die Staatsanwaltschaft Krems/Donau am 1. März
2024 eingestellte Ermittlungsverfahren nicht fort.” Das gab die StA Eisenstadt in einer Aussendung am Freitag Vormittag bekannt.
Fallführende Staatsanwältin im U-Ausschuss
In ihrem Schreiben begründete die Staatsanwaltschaft den Schritt dadurch, dass sich auch durch zusätzliche Gutachten und Auswertungen keine Hinweise auf Fremdverschulden ergeben hätten. Konkret verwies die Pressesprecherin der Behörde auf ein rechtsmedizinisches Gutachten der Leiterin der Gerichtsmedizin Innsbruck, das ein “suizidales Ertrinken” Pilnaceks annimmt. Auch die von ZackZack in Auftrag gegebenen rechtsmedizinischen Gutachten wurden beigeschafft, hätten nach Ansicht der StA aber nichts an dem Vorhaben geändert, die Prüfung neuer Ermittlungen einzustellen. Das Justizministerim bewilligte die Entscheidung in Eisenstadt.
Auch eine erneute Auswertung der Smartwatch hätte keine neuen Erkenntnisse gebracht, so die StA Eisenstadt. Die fallführende Staatsanwältin kann die Einstellungsbegründung jedenfalls bald vor dem Parlament erklären. Am Mittwoch, den 17. Juni, ist sie als erste Auskunftsperson im Pilnacek-Untersuchungsausschuss geladen. Danach folgt der mit Spannung erwartete Auftritt von Bundespolizeidirektor Michael Takacs.
Titelbild: Thomas Ledl – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://,commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=41477504

