16. Juli 2026

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Zwei Jahre sind vergangen. Die Anti-Slapp-Richtlinie der EU, die nur Mindeststandards definiert, wurde von Österreich nicht umgesetzt. Dafür sind die Gerichte damit beschäftigt, Klagsfluten zu bewältigen, die sich nun gegen kleine Medien und Userinnen und User in Sozialen Medien richten.

Vor etwas mehr als zwei Jahren schrieb Charlotte Diess in der Tageszeitung Die Presse:

Heute, am 6. Mai 2024, tritt die Anti-Slapp-Richtlinie der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen und wirksame Maßnahmen gegen Slapp einführen. Slapp steht für Strategic Lawsuits Against Public Participation, das sind Klagen, die missbräuchlich eingesetzt werden, um Personen einzuschüchtern, die sich kritisch zu öffentlichen Themen äußern, seien es Journalistinnen und Journalisten oder Menschen aus der Zivilgesellschaft, die ihre Stimme erheben.

Um das deutlich zu wiederholen: Es handelte sich um eine Richtlinie, die nur Mindeststandards definierte. Sie überließ es also den Mitgliedsstaaten weitgehend, darüberhinaus sicherzustellen, dass Bürgerinitiativen, kleine Medien und zivilgesellschaftliches Engagement von großen Konzernen und parteipolitisch motivierten Klagsfluten nicht mundtot gemacht werden können. Diess‘ Artikel endete mit folgendem Absatz:

Österreich hat zwei Jahre Zeit, um die EU-Vorgaben umzusetzen, und wird diese Zeit hoffentlich nutzen. Die Richtlinie enthält nur Mindeststandards. Es steht den Mitgliedstaaten frei, günstigere Bestimmungen zu erlassen. Gerade angesichts des soeben veröffentlichten Pressefreiheits-Rankings, das Österreich auf den bitteren und bisher schlechtesten 32. Platz verweist, wäre das eine Gelegenheit, um der Pressefreiheit aktiv und wirksam zu ihrem Recht zu verhelfen. Eine Chance für die zukünftige Regierung, die Pressefreiheit in Österreich nachhaltig zu schützen.

Die Zeit nicht genutzt

Genau zwei Jahre später ist auf ORF.at Folgendes zu lesen:

Seit Monaten, eigentlich Jahren fordern NGOs, Medienvertreter, Fachleute und Betroffene die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen SLAPPs. Die Frist zur Umsetzung läuft am Donnerstag ab, doch ein entsprechender Gesetzesentwurf aus dem Haus von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) liegt noch nicht auf dem Tisch. Laut Ministerium befindet er sich derzeit in der „politischen Koordination“. Der Entwurf ist schon seit vorigem Herbst fertig, doch dürfte es noch offene Punkte innerhalb der Koalition geben. Laut Ö1 stellt sich die ÖVP quer, über den Gesetzestext der EU-Richtlinie hinauszugehen.

Genauer gesagt: Eine Partei, die 51 von 183 Mandaten im Nationalrat hält, also über keine Mehrheit verfügt, verhindert Maßnahmen im Sinne der Demokratie. Wenn wieder einmal diskutiert wird, wie und warum man den Demokratiefeinden in die Hände spielt und auf endlosen Panels Diskussionen darüber führt, wie die Demokratie gerettet werden kann, sollte man dort ansetzen, wo in der Regierungspolitik das verhindert wird, was augenscheinlich nötig ist. Und bevor man jetzt in der ÖVP wie zu Kurz‘ Zeiten wieder in EU-Feindlichkeit ausbricht: Es ist gerade die Volkspartei, die die Gestaltungsfreiheit, die die EU-Richtlinie den Mitgliedsstaaten gibt, nicht nutzen möchte.

Inzwischen geht es munter in die andere Richtung. Nicht nur kleine Medien erhalten durch die Versäumnisse der Regierung nicht genügend Schutz: Durch die praktizierte Rechtsprechung werden allen Userinnen und User, die einen Social-Media-Account haben, dieselben Pflichten wie Medieninhabern auferlegt. Sie sind auch für die Inhalte der Kommentare unter ihren Postings und die Likes verantwortlich.

Aufwachen

Wer sich also ein lückenloses 24-Stunden-Monitoring seines Accounts nicht leisten kann, hat ein gewaltiges Problem. FALTER-Chefredakteur Florian Klenk, der sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzt, schreibt:

Langsam wacht die Justiz aber auf. Ein OGH-Senat hat heute Dienstag zum ersten Mal diese Like-Inquisition mit einem wegweisenden Urteil gestoppt. […] Es ist ein zivilrechtliches Urteil, kein strafrechtliches, aber es zeigt den Slapp-Klägern Grenzen auf. Den [sic!] schon vergangenes Jahr mahnte der OGH: “Eine Überspannung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte würde zu einer unerträglichen Einschränkung der Interessen anderer und jener der Allgemeinheit führen.”

Hoffentlich ist dieses »Aufwachen« nicht so wirkungslos, wie die zweijährige Arbeit der Regierung, die nun aufgrund des Drucks einer Partei in den Papierkorb wandert. Den Userinnen und Usern rät Klenk eines:

Deaktivieren Sie dennoch vorsichtshalber schon einmal die Kommentarfunktion unter Ihren Facebook- und Instagram-Accounts. Zumindest solange, bis das Justizministerium die planwidrigen Lücken im Mediengesetz behoben hat. Dem Vernehmen nach wird schon daran gearbeitet.

Man kann natürlich gleich auch seinen Account löschen. Das neue Biedermeier – und dahin geht wohl der erwünschte Druck der Großkonzerne und Regierenden – lebt logischerweise von der Einschüchterung all jener, die sich keine teuren Anwälte leisten können und keine Öffentlichkeit haben, wenn sie sich wehren wollen – also einer großen Mehrheit der Menschen. Ob diese nun mithilfe einer »Gesetzeslücke« oder fraglicher Rechtsauslegung drangsaliert werden, ändert nichts an der Tatsache, dass sie drangsaliert werden. Würde dasselbe einem Großkonzern passieren?

Die Rechtsauslegung

Was die Medien betrifft, ist das nicht anders: ZackZack ist wie Dossier, Kobuk, Jetzt, und viele andere ein winziges Medium. Manche Menschen sagen mir: »Jeder Mensch kann ein solches Medium gründen. Es ist nichts anderes als eine Webseite.«

Dieses Gegenargument enthält also jene Unterscheidung von Groß und Klein, den die Rechtsauslegung in Österreich offensichtlich nicht kennt. Tausende Diskussionen über den Erhalt der Demokratie und den Wert von politischer Partizipation können nichts bringen, wenn die Regierung und Justiz jene, die dazu die Mitteln haben, fleißig ermuntert, gegen den kleinsten Muckser vorzugehen, der einem nicht passt, und ihn mit aller verfügbaren Macht zu »daschlogn«. Dass sich bei den Menschen Frustration breitmacht, darf einen dann nicht verwundern.


Titelbild: Manon Véret

Autor

  • Daniel Wisser

    Daniel Wisser ist preisgekrönter Autor von Romanen und Kurzgeschichten. Scharf und genau beschreibt er, wie ein Land das Gleichgewicht verliert.

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