Am Mittwoch wird der Leiter der mächtigen Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, im U-Ausschuss aussagen. ZackZack liefert einen Überblick zu einer ganzen Reihe auffälliger Eingriffe von Fuchs’ Behörde.
Als “Bundes-Nadelöhr” hat Anti-Korruptionsexperte Martin Kreutner in seiner Justiz-Kommission die Rolle der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien 2024 kritisch bewertet. In der Oberbehörde konzentriert sich die Aufsicht über insgesamt sieben Staatsanwaltschaften von Wien und Krems bis St. Pölten und Eisenstadt. Dazu kommt eine Behörde, mit der die OStA seit Jahren im Dauerkonflikt ist: die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Diese Machtfülle wird von Experten kritisert – und auch in der Causa Pilnacek steht sie auf dem Prüfstand. Eine ganze Reihe auffälliger Weisungen prägt die Causa seit nun zweieinhalb Jahren. OStA-Leiter Johann Fuchs, der als engster Vertrauter von Christian Pilnacek galt, wird am Mittwoch vor dem Untersuchungsausschuss aussagen – und sich einer Reihe kritischer Fragen zu seiner Behörde stellen müssen. ZackZack liefert vorab einen Überblick.
Die überarbeitete Einstellungsbegründung
Ein ebenso auffälliger wie unüblicher Eingriff der OStA passierte bei den Ermittlungen der WKStA gegen niederösterreichische Polizisten. Die Korruptionsbehörde führte ab Ende 2024 ein Verfahren gegen den LKA-Chefinspektor und seinen Stellvertreter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs. Ein gutes Jahr später stellte die WKStA das Verfahren ein – spannend war, auf welche Weise.
Die Einstellungsbegründung der WKStA las sich allerdings über weite Strecken wie eine Anklage gegen die Beamten. Die WKStA sah den Tatbestand des Amtsmissbrauchs im Fall der Weitergabe des Beweismittels “Handy” in “objektiver” Weise erfüllt. Nur die “subjektive” Tatseite – also die Frage nach einer Schädigungsabsicht – konnte man nicht nachweisen.
Konkret ging die WKStA etwa von einem “wissentlichen Befugnismissbrauch” aus. Im U-Ausschuss sagte die fallführende Oberstaatsanwältin: “Erfahrene Polizeibeamte hätten wissen müssen, dass eine Ausfolgung des Handys ohne Abklärung mit der Staatsanwaltschaft nicht geboten ist.”
Die OStA schritt per Weisung ein, auch die objektive Tatseite sei nicht gegeben. Die WKStA musste diese Rechtsmeinung in ihrer Begründung dann festhalten: „Bezogen auf einen denkbaren Missbrauch der Amtsgewalt in Form des Ermessensmissbrauchs kann nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens daher schon objektiv nicht von einem Befugnisfehlgebrauch ausgegangen werden, umso weniger von einem wissentlichen”.

Als im Februar 2025 die Rolle von Bundespolizeidirektor Michael Takacs bei der Übergabe von Pilnaceks Handy nach einem ZackZack-Artikel ins Spiel gebracht wurde, schaltete sich die OStA Wien sofort ein und machte der WKStA am 24. Februar 2025 unmissverständlich klar, was sie vom Anfangsverdacht gegen Takacs rund um Pilnaceks Laptop hielt: „Inwieweit sich aus dem angeführten Artikel des (…) beschuldigten Dr. Peter PILZ im Medium ZackZack (…) nun konkrete Anhaltspunkte ergeben, die für die Annahme eines Anfangsverdachts gegen Mag. TAKACS (…) sprechen, erschließt sich auch in Zusammenschau mit den Ausführungen im Bericht vom 20. Februar 2025 nicht.“
Am 21. März notierte sich Oberstaatsanwalt R., dass im Falle von Ermittlungen gegen Takacs umgehend das Innenministerium zu informieren wäre.
Strenge Verfahren gegen Zivilpersonen
Während die OStA bei Ermittlungen gegen Polizisten zugunsten der Beamten eingriff, zeigte sich bei Verfahren gegen unbequeme Zivilpersonen ein anderes Bild. Besonders deutlich wird das am Fall von Karin Wurm, der Freundin von Christian Pilnacek.
Nach zunächst falschen Angaben zum Verbleib von Pilnaceks Laptop leitete die WKStA Ermittlungen gegen Wurm und Anna P. ein. Die Behörde wollte den Fall ursprünglich per Diversion erledigen: Beide Frauen hätten sich „kooperativ“ gezeigt und sich mit den Vorwürfen auseinandergesetzt, hielt die WKStA fest. Die OStA sah das anders. Sie verwies auf die Signalwirkung eines Falls von „besonderem öffentlichen Interesse“ und bestand auf einer Anklage.
Dabei blieb es nicht. Als der Richter Anfang Juni erneut eine Diversion anregte und auch die WKStA keine Einwände hatte, schritt die OStA wieder ein. Vergangene Woche wurde bekannt, dass sie der WKStA die Weisung erteilte, Beschwerde gegen die Diversionsentscheidung einzulegen. Nun muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
Auch im Strafverfahren gegen Peter Pilz wegen „Beleidigung einer Behörde“ spielte die OStA eine wesentliche Rolle: Sie initiierte die Ermittlungen amtswegig. Die Klage wurde dann von der OStA untergebenen Staatsanwältinnen aus Krems eingebracht.
Zudem wurde im Untersuchungsausschuss bekannt, dass weitere Anzeigen von Spitzenpolizisten gegen Karin Wurm direkt an die OStA weitergeleitet wurden – ein höchst ungewöhnlicher Vorgang. Warum, wollte Landespolizeidirektor Franz Popp nicht erklären.
Rolle bei der Wiederaufnahme-Prüfung
Bei den Ermittlungsprüfungen der Staatsanwaltschaften in Krems und Eisenstadt überwachte die OStA jeden Schritt und griff immer wieder in die berichtspflichtigen Verfahren ein.
Bestes Beispiel war das Vorhaben der StA Krems, die beiden von ZackZack beauftragten Rechtsmediziner Stefano Longato und Michael Tsokos als Zeugen zu befragen. Die Oberbehörde wusste das zu verhindern. Es sei „von der beabsichtigten Vernehmung von Dr. Stefano Longato und Dr. Michael Tsokos als Zeugen Abstand zu nehmen“ hieß es in einer Weisung der OStA an die StA Krems vom 11. Juni 2025.
In der Weisung ist ein weiteres pikantes Detail enthalten: Weil die StA Krems das gerichtsmedizinische Gutachten von Stefano Longato trotz Weisung vom April 2025 bis Juni 2025 noch nicht besorgen konnte, schlug die OStA Wien vor, es durch die Kriminalpolizei bei Peter Pilz sicherzustellen. Es sei “die Sicherstellung des angeführten Dokuments bei Dr. Longato, soweit dies nicht möglich ist jedoch bei Dr. Peter Pilz anzuordnen und gemäß § 110 Abs 2 StPO von der Kriminalpolizei durchführen zu lassen”.
Bei der StA Eisenstadt, die die Wiederaufnahme der Ermittlungen im Todesfall Pilnaceks nach dem Scheitern der Kremser prüfte, schaltete sich die OStA schon früh in die Causa ein. „Sowohl am 24.9.2025 als auch am 25.9.2025 wird Sachlage mit OStA R. besprochen“, steht im Tagebuch der StA Eisenstadt.
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wollte im Herbst 2025 Einsicht in das Tagebuch der StA Krems nehmen. Die Kremser wollten es zunächst nicht herausgeben. Am 7. Oktober schaltete sich die OStA abermals ein und wies die StA Krems an, die Tagebucheinträge an die StA Eisenstadt zu übermitteln.
Weisungshagel
Weisungen als letztes Instrument der Strafjustiz kommen besonders im Machtbereich der OStA Wien zum Einsatz. In ihrem Sprengel, zu dem die Staatsanwaltschaften in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, aber auch die WKStA gehören, werden circa die Hälfte aller Verfahren in Österreich abgehandelt.
Auffällig ist dabei die große Zahl an Weisungen. Im Bereich der OStA Wien kommt in den letzten Jahren österreichweit zu über 70 Prozent der Weisungen. Während beispielsweise die zweitgrößte Oberstaatsanwaltschaft, die OStA Graz im Weisungsbericht 2024 mit nur drei Weisungen auffiel, waren es bei der OStA Wien gleich 20. Mit dem Fall “Pilnacek” droht ein neuer Weisungsrekord.
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