16. Juli 2026

Kritische Privatgutachter: Keine Obduktionsfotos, keine Aussagen

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Im Pilnacek-U-Ausschuss sagen am Mittwoch und Donnerstag jene Rechtsmediziner aus, die die Befunde des offiziellen Gutachtens kritisch hinterfragten. Ihre Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Krems verlief alles andere als reibungslos.

„Ein Suizid, wie er klarer nicht sein könnte. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.“ Mit diesem inzwischen berühmt-berüchtigten Statement machte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems Ende 2023 unmissverständlich klar, dass die Behörden im Todesfall Pilnacek keine Zweifel hatten.

Wenige Monate später meldeten sich jedoch drei renommierte Rechtsmediziner und Unfallchirurgen zu Wort, die sehr wohl noch mehr zu sagen hatten. Ihre Einschätzungen eröffneten Spielraum für eine kritische Neubewertung der Ermittlungen. Denn diese hatten sich bereits wenige Stunden nach dem Auffinden des Leichnams von Christian Pilnacek auf einen Suizid festgelegt. Auch das Vorgehen rund um dessen Handy wurde ausdrücklich mit dieser Annahme begründet.

Am Mittwoch und Donnerstag sind mit Stefano Longato und Michael Tsokos zwei dieser kritischen Experten im U-Ausschuss geladen. Ihr Kontakt mit den Ermittlungsbehörden – allen voran der Staatsanwaltschaft Krems – verlief alles andere als reibungslos.

Drei kritische Experten

Beauftragt wurden sowohl Longato als auch Tsokos von Rechtsanwalt Volkert Sackmann, einst selbst Staatsanwalt. Pilnaceks Lebensgefährtin hatte bekanntlich Zweifel an der offiziellen Suizidthese und suchte Rat bei Bekannten Pilnaceks sowie bei Journalisten. Sackmann wurde ihr als Anwalt empfohlen.

Im August 2024 warf zunächst der Wiener Unfallchirurg Wolfgang Schaden in einer Stellungnahme im Zuge von ZackZack-Recherchen Fragen zu einem möglichen Sturzgeschehen an der Böschung des Seitenarms auf: „Entweder gab es mehrere Sturzgeschehnisse (…) oder die Verletzungen sind durch andere Gewalteinwirkungen hervorgerufen worden.“

Stefano Longato, Innsbrucker Gerichtsmediziner und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger, legte anschließend im Auftrag Sackmanns ein Privatgutachten auf Basis des offiziellen Obduktionsbefundes vor. Sein Ergebnis: Zwar fand er auf Grundlage des Berichts keine Anzeichen für eine „fremde Hand“, einen Suizid hielt er jedoch für wenig wahrscheinlich. Wörtlich schrieb er: „Der kolportierte Suizid erscheint aus gerichtsmedizinischer Sicht als wenig wahrscheinlich.“

Für noch größeres Aufsehen sorgte die gutachterliche Stellungnahme des Berliner Gerichtsmediziners Michael Tsokos. Für ihn war „nicht nachvollziehbar“, dass der offizielle Befund keine eindeutigen Hinweise auf eine Gewalteinwirkung feststellte. Vielmehr ortete der frühere Charité-Leiter „mögliche Abwehrverletzungen“ an den Armen sowie Verletzungen am Kopf, die „als Folge stumpfer äußerer Gewalt“ entstanden sein könnten.

Erst Persilschein, dann neue Prüfung

Ausführlich dargestellt wurden die Zweifel und Fragen der drei Mediziner im ersten Pilnacek-Buch von Peter Pilz. Dieses brachte letztlich nicht nur eine Prüfung durch die Volksanwaltschaft, sondern auch den U-Ausschuss auf den Weg. Die Staatsanwaltschaft Krems geriet unter Druck, ihre Oberbehörde sprang ihr zur Seite.

„Eine Beteiligung an bzw. Kommentierung von Spekulationen und Mutmaßungen wird seitens der Ermittlungsbehörden nicht stattfinden“, hieß es in einer Pressemitteilung wenige Tage nach Erscheinen des Buches. Die Staatsanwaltschaft Krems habe „alle gebotenen Schritte gesetzt“. Zwei Monate später folgte die Kehrtwende. Die OStA wies die Staatsanwaltschaft Krems am 22. April 2025 an, „Gründe für die Fortführung des Verfahrens“ zu prüfen. Konkret sollten zunächst die kritischen Gutachten eingeholt werden. Das verlief jedoch alles andere als reibungslos.

Stefano Longato lehnte eine Herausgabe zunächst ab, da für ihn die Rechtsgrundlage fraglich war. Er verwies darauf, dass es sich um ein Privatgutachten handle, das beim Auftraggeber – also Rechtsanwalt Sackmann – einzuholen sei. Krems reagierte verärgert, wollte das Gutachten mittels polizeilicher Sicherstellung erwirken und regte später beim Landesgericht Innsbruck an, Longatos Tätigkeit als Sachverständiger zu überprüfen.

Bei Tsokos tat sich Krems zunächst schwer, ihn überhaupt ausfindig zu machen. Eine Europäische Ermittlungsanordnung wurde an einen Hofladen in der deutschen Provinz adressiert, was bei den deutschen Justizbehörden für Verwunderung sorgte. Die österreichische Staatsanwaltschaft hatte offenbar eine Information im Internet fehlinterpretiert.

Keine Fotos, keine Aussagen

Allen kritischen Gutachtern ist gemeinsam, dass sie ihre Einschätzungen ohne Zugang zu den Obduktionsfotos treffen mussten. Darauf wiesen sie auch ausdrücklich hin. Mehr noch: Über Anwalt Sackmann wurde versucht, im Rahmen der Akteneinsicht Zugang zu den Fotos zu erhalten – ausschließlich zu gutachterlichen Zwecken. Nachdem dies erfolglos geblieben war, bemühte sich Sackmann darum, zumindest vor Ort gemeinsam mit einem beauftragten Rechtsmediziner Einsicht nehmen zu können. Auch dies wurde verweigert.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Überlegung der Staatsanwaltschaft Krems, die Gutachter zumindest als Zeugen zu befragen, von der OStA verworfen wurde. Nach den Pannen in Krems übertrug die OStA das Verfahren schließlich nach Eisenstadt. Dort wurde das Prüfverfahren zuletzt eingestellt; die Todesermittlungen im Fall Pilnacek bleiben damit abgeschlossen.

Was die Rechtsmediziner zu sagen haben, kann am Mittwoch und Donnerstag live bei ZackZack verfolgt werden. Wir berichten wie gewohnt per Liveticker aus dem Parlament.


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