Sonntag, Juli 12, 2026

Gegenwind für Hanke: Wie das neue Luftfahrtgesetz Bürgerrechte bedroht

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Das von Peter Hanke (SPÖ) geleitete Verkehrsministerium möchte das Luftfahrtgesetz ändern. In den Stellungnahmen wird der Entwurf stark kritisiert. Es blieben nur vier Tage, um zu den brisanten Änderungen Stellung zu nehmen.

Eine Drohne wird gestohlen und stürzt jemandem auf den Kopf. Die Versicherung? Zahlt nicht, weil die Betreiberin das Luftfahrzeug in diesem Moment laut geplantem Gesetz gar nicht mehr „betreibt“. Hanke hat es eilig mit der Novelle. Genau vier Arbeitstage haben Experten und Behörden Zeit, um die komplexe Gesetzesänderung zu begutachten. Von den trotz Zeitdrucks eingelangten 20 Stellungnahmen sind nur wenige positiv.

Lückenhafter Versicherungsschutz für Drohnen

Einer der Hauptkritikpunkte des Entwurfs ist eine neue Regelung, wie Drohnen künftig versichert werden können. Bisher musste jedes unbemannte Luftfahrzeug einzeln versichert werden. Nun soll eine pauschale Haftpflichtversicherung möglich sein, die pro Betreiberin alle unbemannten Drohnen ohne Unterscheidung oder Risikoabwägung zusammen versichert.

Austrian Cockpit Association sieht hier die Gefahr, dass einige Schäden im Nachhinein nicht von der Versicherung gedeckt werden und somit das „direkte Klagsrecht“ der Geschädigten gefährdet wird. Air&More OG findet, dass pro Luftfahrzeug nicht nachvollzogen werden kann, „ob gerade dieses Risiko versichert ist“. Es müsse eine „nachweisbare Zuordnung zu[r] konkreten“ Drohne geben.

Dazu kommt, dass bei unbemannten Luftfahrzeugen diese Pauschalversicherung für Objekte gilt, die durch „die Betreiberin betrieben“ werden. R+V Allgemeine Versicherung AG kritisiert folgendes Szenario: Sollte es zu einer Entwendung und unrechtmäßigen Nutzung des Luftfahrzeugs kommen, entfällt es automatisch aus der Versicherung.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, der selbst eine Drohnenfirma (Dronesolutions Christian Hafenecker e.U.) in Kaumberg betreibt, äußert sich ebenfalls kritisch und lehnt „eine Schwächung des gesetzlich vorgesehenen Geschädigtenschutzes“ ab.

Auswirkungen auf Dritte sind nicht mehr relevant

Der Entwurf ändert auch, was im Antrag für einen neuen Zivilflugplatz stehen muss. Auffällig: Der Punkt „Auswirkungen des Vorhabens auf Rechte Dritter“ wird komplett gestrichen. Bisher mussten Antragstellerinnen also darlegen, wie sich ihr Vorhaben auf Anrainerinnen auswirkt – künftig nicht mehr. Im Klartext: Wer in der Nachbarschaft einen Flugplatz oder Hubschrauberlandeplatz bauen will, muss künftig nicht mehr darlegen, was das für die Anrainerinnen bedeutet. Wer hingegen direkt daneben wohnt und in Ruhe im Garten sitzen will, hat dem Gesetzentwurf nach schlechtere Karten als zuvor, denn sein Recht im Verfahren überhaupt erwähnt zu werden, fällt weg.

In den Stellungnahmen sorgt das für deutliche Kritik. Aviation Reset geht sogar einen Schritt weiter und bringt die Aarhus-Konvention ins Spiel, einen völkerrechtlichen UN-Vertrag, der vorschreibt, dass Bürgerinnen bei umweltrelevanten Entscheidungen mitreden dürfen. Genau das würde mit der Streichung ersatzlos wegfallen.

Mehr Spielraum für Behörden

Das Gesetz sieht auch Änderungen bei den Drohnensperrgebieten. Wo künftig geflogen werden darf, sollen Behörden vor allem danach beurteilen, ob es zu Konflikten mit konventioneller Luftfahrt kommen kann. Wichtig ist, dass die Sicherheit der Luftfahrt nicht bedroht wird. Aviation Reset kritisiert hier vor allem die fehlende Berücksichtigung jeglicher Interessen, die über die Sicherheit der Luftfahrt hinausgehen. Lärmschutz, Gesundheit oder Umweltinteressen finden hier keine Erwähnung. So besteht die Gefahr, dass „ausschließlich anhand betrieblicher Anforderungen beurteilt werde“. Aviation Reset fordert, dass dicht besiedelte Gebiete, über die man aktuell nicht fliegen darf, in dieser Beschränkung stärker geschützt werden müssen.

Ein weiterer zentraler Punkt des Entwurfs ist die Ermöglichung jedes Ministeriums Drohnen-Sperrgebiete festzulegen. Bisher war dies nur dem Verkehrsministerium möglich.

Außerdem soll die Position der Fluggast-Schlichtungsstelle gestärkt werden. Sie dürfte somit auch bei Verstößen gegen die EU-Fluggastrechte-Verordnung als Partei in Verwaltungsstrafverfahren auftreten und Beschwerde erheben. Bürgerinnen bekommen damit eine öffentliche Anlaufstelle wenn Sie Entschädigungen aufgrund von Verspätungen oder Flugausfällen beantragen.

Bemerkenswert kurze Begutachtungsfrist

Der wohl meisterbrachte Kritikpunkt zum Gesetzesentwurf ist allerdings keine inhaltliche Kritik, sondern die ironisch kurze Begutachtungsfrist. Genau vier Arbeitstage waren dafür vorgesehen. Normalerweise muss diese Frist mindestens sechs Wochen und jedenfalls nicht unter vier Wochen betragen. 

Das Amt der Oberösterreichischen Landesregierung verzichtete sogar ganz auf eine inhaltliche Stellungnahme, weil die Frist „eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Entwurf unter Berücksichtigung der inneramtlichen Entscheidungsabläufe völlig ausgeschlossen“ macht. Betont wird aber ausdrücklich, dass das nicht als Zustimmung zu verstehen sei. Kritisiert wird vor allem die Länge und Vielzahl der Änderungen im Entwurf in Kombination mit der extrem kurzen Begutachtungsfrist.

Die extrem kurze Frist stieß auch bei der Versicherungswirtschaft auf heftiges Unverständnis. In Stellungnahmen kritisieren der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), dass die Novelle „ohne Einbindung der relevanten Stakeholder erarbeitet“ worden sei. Aus Sicht des VVO waren die vier Werktage völlig unzureichend, um die komplexe und versicherungsrelevante Materie sorgfältig zu analysieren. Die Branchenvertreterinnen bemängeln daher neben den inhaltlichen Lücken auch den Ausschluss wichtiger Expertinnen unter dem enormen Zeitdruck.

Im nächsten Schritt wird das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur die Stellungnahmen evaluieren und möglicherweise den Entwurf anpassen. Ob diese Bedenken in der finalen Gesetzesfassung berücksichtigt werden, ist offen. Fest steht: Bei einer Novelle, die festlegt, wer künftig Drohnen-Sperrgebiete verhängen darf, wie Anrainerinnen bei neuen Flugplätzen übergangen werden und wie lückenhaft Drohnenversicherungen sein dürfen, hätte man sich mehr als vier Tage Zeit für Kritik erwartet.


Titelbild: Peter Hanke (2015), Autor: Franz Johann Morgenbesser Lizenz: Creative Commons Attribution 2.0 (CC BY 2.0), Quelle: Wikimedia Commons https://commons.wikimedia.org/wiki/File:2015_Peter_Hanke_(17006152915).jpg, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/

Autor

  • Anika Skubacz

    Anika Skubacz studiert Journalismus in Wien. Sie interessiert sich besonders für gesellschaftliche Missstände und Geschichten mit persönlicher Perspektive. Seit Mai absolviert sie ein Praktikum in der ZackZack-Redaktion.

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