16. Juli 2026

Mein Sommermärchen: Freiheitsstrafe für Polizeichef Takacs

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Danke an alle! Mit euch haben wir heute 84 Prozent unseres Spendenziels erreicht. Damit ebenso unabhängige wie unbequeme Medien wie wir überleben können, braucht die Pressefreiheit jetzt verlässlichen Schutz vor denen, die uns mundtot machen wollen: den SLAPPERN.

Stellen wir uns heute, am Sonntag, einmal etwas ganz Besonderes vor: Der österreichische Rechtsstaat schützt die Pressefreiheit. Noch einmal: DER ÖSTERREICHISCHE RECHTSSTAAT SCHÜTZT DIE PRESSEFREIHEIT. Das wäre schön. Aber was würde sich dann eigentlich ändern?

Polizeichef vor Gericht

So könnte es dann sein:

„Herr Bundespolizeidirektor, Sie werden beschuldigt, gegen die Zack Media GmbH SLAPP-Klagen eingebracht und damit ihre Rechte als Kläger missbraucht zu haben.“ Mit dem SLAPP-Verbotsgesetz der SPÖ-Justizministerin hatte die Richterin alles in der Hand, um die SLAPP-Beamten rund um ÖVP-Polizeichef Takacs anzuklagen.

Als ZackZack den Antrag nach dem neuen anti-SLAPP-Gesetz einbrachte, mussten alle laufenden SLAPP-Verfahren sofort unterbrochen werden. Das waren erstaunlich viele:

  1. die Klage mit dem Ziel des Pilnacek-Buchverbots, die Takacs am 18. März 2025 eingebracht hatte;
  2. die fast wortgleiche Klage vom niederösterreichischen Landeskriminalamts-Direktor Stefan Pfandler vom Tag davor;
  3. die fast wortgleiche Klage einer niederösterreichischen Postenkommandantin vom 9. April 2025;
  4. die fast wortgleiche Klage vom niederösterreichischen Landespolizeidirektor Franz Popp vom 12. Mai 2025;
  5. die Klage, mit der Polizeichef Takacs von ZackZack den Gewinn aus dem Pilnacek-Buch für sich selbst verlangt;
  6. das Verfahren aufgrund einer Anzeige von Gerichtspräsidentin Caroline List gegen Krone-Journalist Erich Vogl und mich wegen Hehlerei des Pilnacek-Laptops und Datendiebstahl;
  7. die Verfahren von Gerichtspräsidentin Caroline List gegen ZackZack wegen der Bezeichnung der Pilnacek-Freundin Karin Wurm mit einem Wort aus einem Gerichtsakt, das von oe24 bis ZiB 2 alle anderen Medien straffrei verwenden dürfen;
  8. das Verfahren wegen „verbotener Veröffentlichung“ gegen mich;
  9. das Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien wegen Beleidigung der Staatsanwaltschaft Krems gegen mich;
  10. und eine Reihe weiterer strafrechtlicher, medienrechtlicher und zivilrechtlicher Verfahren.

In der Hauptverhandlung tat sich die Richterin leicht, weil alles klar war: Mit mehr als einem Dutzend SLAPP-Klagen sollte nicht die Wahrheit ans Licht, sondern ZackZack um die Existenz gebracht werden. Jede einzelne dieser Klagen kann sich ein kleines Medium leisten. Alle gemeinsam sind um viele Hunderttausend Euro zu viel.

Die Richterin stellte fest, dass ÖVP-nahe Spitzenpolizisten, denen die Klagen von der ÖVP-nahen Gewerkschaft öffentlicher Dienst GÖD finanziert wurden, ihre wirtschaftliche und politische Übermacht missbraucht hatten.

Takacs und seine SLAPP-Polizisten wurden zu bedingten Freiheitsstrafen und dem Ersatz aller SLAPP-Kosten verurteilt. Dass sie glaubhaft beteuert hatten, die fast wortgleichen Klagen seien ihnen so vom Anwalt vorgelegt worden und sie hätten sie nur unterschrieben, wurde nicht als strafmindernd gewertet. Dass ihr Anwalt gleichzeitig Verfassungsrichter war, beeindruckte die Richterin nicht.

So funktioniert das von Kalifornien bis Brüssel in Rechtsstaaten. Nur dort, wo Politiker wie Trump oder Parteien wie die ÖVP das Sagen haben, werden aus Gerichten Instrumente der Zensur.

ÖVP blockiert

Hätte Österreich die Frist bis Anfang Mai eingehalten und die anti-SLAPP-Richtlinie der EU umgesetzt, wäre das vielleicht genau so möglich gewesen. Die Justizministerin hat ihren Entwurf längst vorgelegt. Aber die ÖVP blockiert. Immer, wenn der Entwurf in die Abstimmungsrunde zwischen den Regierungsparteien kommt, sagt die ÖVP NEIN.

Das ist der Grund, warum in Österreich noch immer die SLAPP-Opfer statt der SLAPP-Täter vor Gericht stehen. Wiener Richter signalisieren, dass fast alles geht. Einmal ist der Richter ein Golffreund von Sigi Wolf, in anderen Fällen hat er nur sehr viel Verständnis für eine Polizei, die traditionell von der Strafjustiz wenig zu befürchten hat.

Im Hintergrund dirigiert die verlässliche Oberstaatsanwaltschaft Wien. Das Amtsmissbrauchs-Verfahren gegen die Ermittler wurde eingestellt, die Begründung über Weisung gegen die WKStA so geändert, dass alle Uniformjacken wieder blitzweiß strahlen. Die Diversion gegen die Hauptzeugin wurde erfolgreich bekämpft. Wenn es nach SLAPP-OStA, SLAPP-Staatsanwälten und der SLAPP-Partei geht, werden demnächst nur noch die Aufdecker vor Gericht stehen.

Justizministerin Anna Sporrer will die Pressefreiheit schützen. Die ÖVP stellt sich in den Weg. Ich weiß nicht, wie das ausgeht. Ich weiß nur eines: Wenn alle Medien und alle Journalistinnen ihre Pressefreiheit gemeinsam schützen, wird die ÖVP nachgeben müssen. Ich bin gespannt, ob das von Falter bis Kronen Zeitung und ORF erstmals geht.

p.s.: Wer uns im SLAPP-Finale unterstützen will, ist hier richtig. Wir brauchen euch – für die letzten 16 Prozent!

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