Sonntag, Juli 12, 2026

Sporrer gegen SLAPP: Millionenstrafen für SLAPP-Kläger

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Wenn SPÖ-Justizministerin Anna Sporrer ihren umfassenden Schutz für SLAPP-Opfer durchsetzen kann, haben SLAPP-Täter erstmals selbst Millionenklagen zu befürchten. ZackZack hat den geheimen Ministerialentwurf.

„Das Gericht verurteilt Bundespolizeidirektor Michael Takacs wegen eines missbräuchlichen Verfahrens gegen öffentliche Beteiligung gegen ZackZack zu Geldstrafen von insgesamt 3,5 Millionen Euro.“ So könnten SLAPP-Verfahren gegen den ÖVP-Polizeichef enden – wenn Österreich endlich das Anti-SLAPP-Gesetz der Justizministerin umsetzen und ein Gericht die maximale Geldstrafe verhängen würde.

Der Gesetzesentwurf liegt längst auf dem Verhandlungstisch, an dem sich die Abstimmungsrunde von ÖVP, SPÖ und NEOS regelmäßig trifft. Sporrers Juristen haben das Gesetz „ASRUN“ – Anti-SLAPP-Richtlinie-Umsetzungsnovelle – getauft.

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Sporrers ASRUN formuliert in Paragraf 124 ein klares Ziel:

§ 124. Mit der Anti-SLAPP-Richtlinie-Umsetzungsnovelle – ASRUN, BGBl I Nr. XX/202X, wird die Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“), ABl. Nr. L 1069 vom 16. April 2024 S. 1 umgesetzt.

Hundertfache des Streitwerts

Geht es einem SLAPPER an den Kragen, soll es nach Sporrer teuer werden. Die Justizministerin setzt in Paragraf 423 auf finanzielle Abschreckung. Erstmals müssten SLAPPER ihre eigene Klage mehr fürchten als die SLAPP-Opfer von ZackZack bis Greenpeace:

§ 423. (1) Bei offensichtlich unbegründeter Klage oder missbräuchlicher Klageerhebung gegen öffentliche Beteiligung hat das Gericht dem Kläger zugleich mit dem Urteil eine wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Geldstrafe aufzuerlegen.

(2) Die Höhe der Geldstrafe bemisst sich nach dem Streitwert der Klage und beträgt mindestens das Dreifache, höchstens das Hundertfache des Streitwerts.

Der Fall ZackZack

„Mindestens das Dreifache, höchstens das Hundertfache des Streitwerts.“ Was heißt das im Fall „ZackZack“? Es geht um zwei Klagen: um die Pilnacek-Buch-Verbotsklage mit einem Streitwert von 30.500 Euro, in der ZackZack in der ersten Instanz trotz vieler Beweise nicht rechtskräftig verurteilt wurde; und um die zivilrechtliche Klage mit einem Streitwert von 4.500 Euro, mit der sich der Polizeichef den Gewinn aus dem Buchverkauf sichern will.

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Bis zu 3,5 Millionen

Könnte Takacs vom SLAPP-Opfer ZackZack geklagt werden, stünde viel Geld am Spiel: 105.000 Euro bei der Minimalstrafe vom Dreifachen des Streitwerts, 3,5 Millionen bei der Höchststrafe mit dem Hundertfachen.

Das ist das Gute an Sporrers ASRUN – der SLAPP-Kläger, der seine wirtschaftliche und politische Übermacht ausnützt, wäre plötzlich selbst in wirtschaftlicher Lebensgefahr. Wahrscheinlich ist das auch der Grund, warum die ÖVP das macht, was sie in solchen Fällen meistens tut: Sie blockiert das Gesetz, wohl, um ihre SLAPPER zu schützen.

Seit dem 7. Mai 2026 müsste Österreich die Anti-SLAPP-Richtlinie der EU umgesetzt haben. Seit zwei Monaten ist Österreich säumig, weil die ÖVP NEIN sagt. Es ist nicht klar, wie lange sich SPÖ und NEOS das noch bieten lassen.

Für General Takacs gilt auch für ein noch nicht beschlossenes Gesetz die Unschuldsvermutung.


Titelbild: APA / GEORG HOCHMUTH – APA / HANS KLAUS TECHT – ZackZack

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