Teil 4 der ZackZack-Serie zur U-Ausschuss-Bilanz dreht sich um die Smartwatch Christian Pilnaceks: wer hat sie überhaupt ‘ausgewertet’? Darüber waren sich Beamte von Bund und Land uneins. Auch die Rechtsgrundlage zur Sicherstellung warf Fragen auf.
Es war der wohl größte Knalleffekt im Vorfeld des Pilnacek-U-Ausschusses: die Enthüllung rund um die Smartwatch, vorhandene Gesundheitsdaten und Widersprüche zu dem, was das LKA Niederösterreich in seinem Abschlussbericht zur Uhr wiedergegeben hatte.
Im Gegensatz zu den Ermittlern aus St. Pölten war ein IT-Experte der Justiz bei seinen Erhebungen im Auftrag der WKStA nämlich sehr wohl auf vorhandene Health- und Geodaten in der Uhr des verstorbenen Sektionschefs gestoßen. Das warf Fragen auf, wie und warum die Kriminalbeamten offenbar zu ganz anderen Erkenntnissen gekommen waren. Im U-Ausschuss tauchten rund um die Smartwatch dann weitere Diskrepanzen auf.
(K)eine Auswertung?
“Die Auswertung der auf der Smartwatch vorhandenen Daten ergab keine für das gegenständliche Ermittlungsverfahren relevanten Daten, insbesondere gibt es keine Einträge hinsichtlich GPS-Standorten und Health-Data.” Mit seiner Feststellung im Abschlussbericht der Pilnacek-Ermittlungen sorgte Chefinspektor Hannes Fellner gleich mehrfach für Erklärungsbedarf. Nicht nur stieß der IT-Experte H. später auf die Existenz relevanter – wenn auch verschlüsselter – Daten, auch ein Beamter aus dem Bundeskriminalamt ließ bei seiner Befragung im April aufhorchen: ihm zufolge hätte man in seiner Abteilung, welcher die Uhr aus Niederösterreich übergeben worden war, nur eine ‘Aufbereitung’ der Daten gemacht, aber keine ‘Auswertung’. Wenn, dann stamme der Befund dazu von Fellner selber.
“Wenn Herr Chefinspektor Fellner mir sagt: Schauen Sie da nach!, mache ich das nicht. Ich sichere die Daten und gebe sie ihm”, sagte der Beamte im Ausschuss. Und: “Die Auswertung dieses Datenmaterials übernimmt dann Herr Chefinspektor Fellner.” Dazu passend sorgte auch die Aussage der damals fallführenden Kremser Staatsanwältin für Verwirrung: “Es war vom BK – also Bundeskriminalamt – die Rede, dass die die Auswertung vornehmen.”
Was also sagte der Chefinspektor dazu? Dieser übte sich in einem historischen Exkurs – den Begriff ‘Auswertung’ habe man immer schon breiter verwendet und “jeder Polizist” hätte es trotzdem verstanden. Dass es faktische Unschärfen gab, bestätigte jedoch die Strafprozessnovelle von 2024, die auf eine VfGH-Entscheidung reagierte: Begriffe wie ‘Auswertung’ oder ‘Aufbereitung’ von Daten wurden erstmals klarer geregelt. Die jahrelange Unschärfe in der Praxis war im U-Ausschuss somit besonders deutlich geworden.
Fest steht auch, dass sich der Chefermittler in seiner ‘Auswertung’ auf die Durchsicht der rund 1.300-seitigen Datenaufbereitung einer Software beschränkte und handschriftlich knapp vermerkte: „Keine Gesundheitsdaten (Herzschlag) od. Standortdaten vorhanden!“
Zu einem anderen Ergebnis gelangte später der von der Justiz beigezogene IT-Experte H., der sich tiefergehend mit der Datenstruktur der Uhr beschäftigt hatte. Den entscheidenden Schlüssel zu den Gesundheitsdaten sah dieser im Smartphone Pilnaceks – dessen Schicksal ist jedoch bekannt.
Unterschiede zum Handy
Interessant war auch, wie es überhaupt zur missglückten ‘Auswertung’ gekommen ist. Denn im Unterschied zum Pilnacek-Handy, das nicht sichergestellt- und noch am Todestag an den Anwalt der Witwe übergeben wurde, entschied man sich Wochen später bei der Smartwatch sehr wohl für eine forensische Untersuchung.
Die Argumente dafür lieferte der niederösterreichische Kripo-Chef Stefan Pfandler. Er meinte im U-Ausschuss, die Smartwatch sei keine “Smoking Gun” gewesen, aber man hätte aufgrund eines früheren Ermittlungserfolges etwa den letzten Weg Pilnaceks nachvollziehen wollen. Eine Sicherstellung des Handys wäre für Pfandler hingegen illegal gewesen.
Ihm widersprach die WKStA entschieden, für die das Handy ein “Beweismittel, wie ein Abschiedsbrief” war. Immerhin wurde nach Pilnaceks Tod ein Verfahren eröffnet, Zeugen (Anna P. und Karin Wurm) waren befragt worden, die auch von eifrigem Tippen auf dem Handy in den Nachtstunden berichteten. Pfandler blieb dabei: Pilnacek hätte das Handy ja zu Hause gelassen, die Uhr hingegen hätte er bei sich gehabt.
Während der LKA-Chef die Sicherstellung des Handys für rechtswidrig hielt, schien die Rechtsgrundlage für das Einbehalten der Smartwatch tatsächlich unklar. Zunächst war sie mitsamt des Leichnams für die Obduktion sichergestellt worden, dann verblieb sie als einziger Gegenstand bei der Polizei. Galt die ursprüngliche Sicherstellung weiterhin? Pfandler wurde dazu nicht befragt, die Kremser Staatsanwältin gab auf Nachfrage von Neos-Politikerin Sophie Wotschke keine klare Antwort: “Also ich kann quasi eine übliche Praxis aufgrund eines Falls nicht darstellen.
Und WKStA-Oberstaatsanwältin T. musste zur Einbehaltung der Smartwatch ebenfalls mutmaßen: “Aus meiner Sicht ist es so, dass hier eigentlich eine Sicherstellung aus Eigenem wahrscheinlich von der Polizei anzunehmen ist, aber abschließend kann ich das nicht klären. Ich kann nur feststellen: Eine schriftliche Sicherstellungsanordnung der Staatsanwaltschaft Krems hat es offensichtlich nicht gegeben.“
HIER GEHT ES ZUR GESAMTEN SERIE.
Titelbild: ZackZack

