08. Sep. 2026

Brandserie im Föhrenwald: keine Hilfe von Innenminister Karner

Wer schützt die Menschen vor dem nächsten Phosphor-Großbrand im Föhrenwald? Innenminister Karner stellt klar: er nicht. Damit wird das Gesetz verletzt, stellt Verfassungsexperte Heinz Mayer fest.

„Die Waldbrandgefahr im Föhrenwald bei Neunkirchen war offenbar allseits bekannt. Eine solche Gefahr muss frühzeitig bekämpft werden, auch das ist allgemein bekannt. Dessen ungeachtet ist die Sicherheitsbehörde untätig geblieben. Damit hat sie Paragraf 19 Sicherheitspolizeigesetz verletzt.“

Als Österreichs führender Verfassungsexperte ist Heinz Mayer zu einem schwerwiegenden Urteil gekommen: Das Innenministerium befolgt das Gesetz nicht und lässt die Menschen so im Stich. Wie ist es dazu gekommen?

Risse im Boden

Es ist eine Geschichte wie aus einem schlechten Film: Auf der Flucht vor der Roten Armee sprengen Wehrmachts-Soldaten ihre Lager mit Leuchtspurmunition in der Saubersdorfer Drift gleich neben der Neunkirchner Allee, die Wiener Neustadt und Neunkirchen als Teilstück der B 17 verbindet.

Der Boden, auf dem Föhren-Monokulturen zum „Föhrenwald“ hochgezogen wurden, ist meist nicht mehr als zehn Zentimeter tief. Die Phosphormunition zeigte dem deutschen MG-Schützen mit ihrer Leuchtspur, wo er hinfeuerte und traf.

Die Patronen liegen im Waldboden und rosten durch. Ein Forstexperte erklärte ZackZack, wie sie ab und zu durch Frosthub an die Oberfläche und dort mit Luft in Verbindung kommen – und ihr Phosphor sofort zu brennen beginnt.

Trockenheit als Brandbeschleuniger

Im Frühjahr waren es ein paar lokale Brände, die die Feuerwehr schnell unter Kontrolle hatte. Mit der großen Trockenheit änderte sich alles: Der Waldboden brach in Rissen auf, die Luft entzündete den Phosphor, und binnen Minuten wurde aus einer Stichflamme ein Feuersturm.

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Verbrannter Föhrenwald, Foto ZackZack

Am 5. August trieb der Wind die erste Feuerfront nach Westen. Der Brand vernichtete fast hundert Hektar Wald. Am 14. August wurde es erstmals für Menschen gefährlich, weil sich das Feuer nach Südosten durch den Wald fraß, bis wenige Meter vor der Siedlung an der Straße, die St. Egyden mit der Neunkirchner Allee verbindet.

Pflicht des Ministers

Genau da kommt das Sicherheitspolizeigesetz und mit ihm der Innenminister ins Spiel. Dort steht in Paragraf 19, Absatz 1:

Sind Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor, so trifft die Sicherheitsbehörden die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht.

Seit Jahren wissen der Innenminister und seine Beamten, warum der Föhrenwald immer wieder brennt. Auch im Sommer 2026 war die drohende Gefahr in Polizei und Innenministerium bekannt. Der Minister musste wissen, dass Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen akut gefährdet waren.

Gefahrenquelle feststellen

Das Sicherheitspolizeigesetz beschreibt genau, was der Minister zu tun hat:

Sobald Grund zur Annahme einer Gefährdung gemäß Abs. 1 entsteht, sind die Sicherheitsbehörden verpflichtet festzustellen, ob tatsächlich eine solche Gefährdung vorliegt.

Hätte Karners Behörde das getan, hätte sie die akute Gefährdung festgestellt. Im Gesetz steht, was dann zu tun gewesen wäre:

Ist dies der Fall, so haben sie die Gefahrenquelle festzustellen und für unaufschiebbare Hilfe zu sorgen.

Karner hätte die Gefahrenquelle sofort gesehen: der Phosphor in der Saubersdorfer Drift. Dann hätte er für die unaufschiebbare Hilfe sorgen müssen.

Nichts davon hat der niederösterreichische Innenminister getan.

Unzutreffend und unzuständig

ZackZack fragte das Innenministerium – und erhielt eine klare Antwort: Die von Ihnen gestellten Fragen beruhen auf der völlig unzutreffenden Annahme, dass § 19 Sicherheitspolizeigesetz eine allgemeine Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden für die Untersuchung, Bewertung oder Beseitigung der von Ihnen angesprochenen Gefahrenquelle begründet. Dies ist rechtlich nicht der Fall.“

Das fügte das BMI fett gedruckt hinzu: „§ 19 SPG regelt ausschließlich die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht bei unmittelbar drohenden Gefahren. Für die Beurteilung und Sanierung von Altlasten oder Munitionsbelastungen sind die jeweils zuständigen Fachbehörden verantwortlich.“

Großbrand zweimal in einer Woche und die dritte Feuersbrunst nur eine Frage der Zeit – unmittelbarer kann eine drohende Gefahr kaum sein. Aber Minister Karner scheint immer noch nicht bereit, Hilfe zu leisten.


Titelbild: HELMUT FOHRINGER / apa / picturedesk.com, ZackZack (Montage)

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