Ein Jahr nach dem Ende des Amtsgeheimnisses fällt die Bilanz überwiegend positiv aus. Bei genauerer Betrachtung zeigen sich aber ernstzunehmende Probleme.
Seit Anfang September 2025 kann jede Person ohne Angabe von Gründen Informationen von Behörden abfragen und erhält sie meist fristgerecht. Begründet werden muss nun das Zurückhalten. „Vieles ist besser geworden”, sagt Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit, das FragDenStaat.at betreibt. Dort wurden drei Viertel der Antworten im vergangenen Jahr beantwortet. Früher hätten Bürgermeister zurückgefragt, warum man etwas wissen wolle, aber das sei ihm im letzten Jahr nicht mehr passiert.
Schleppende Beantwortung
Bundesweite Zahlen fehlen. Die Datenschutzbehörde ist zwar mit der Evaluierung beauftragt, aber nicht befugt, die Daten einzufordern. Man ersuche um Bereitstellung, hieß es daher bei der Erstevaluierung von September bis Dezember 2025. Von rund 10.000 informationspflichtigen Stellen kamen nur 615 der Bitte nach.
Aktuellere Zahlen hat sich ZackZack bei der Stadt Wien erbeten. Von den insgesamt 1823 Informationsbegehren, die die Stadt Wien erreichten, wurden 16% abgelehnt. Die pauschal genannten Gründe sind Datenschutz, Sicherheitsinteressen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie die Vorbereitung einer Entscheidung. Eine Erfolgsquote, die mit Vorsicht zu genießen ist, wenn es nach Hametner geht. Zu erteilten Auskünften würden Behörden auch solche zählen, die das Begehren gar nicht wirklich beantworten.
Hier ein Beispiel: Die Wirtschaftsprüfung HLB prüft die Landesgesundheitsagentur und deren Kliniken. Geschäftsführerin der HLB ist Cornelia Spitzer, die Zwillingsschwester von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Deren Mann Andreas Mikl ist kaufmännischer Direktor eines der geprüften Häuser. Das Forum verlangte daher den Bericht zur Unabhängigkeit der Prüfer, erhielt aber vorerst nur die Ausschreibungsunterlagen. Erst als das Landesverwaltungsgericht eine Verhandlung ansetzte, kamen die angefragten Berichte, laut denen aber keine Umstände für eine Befangenheit vorlägen. Die Verwandtschaft wird gar nicht erwähnt.
Wortklauberei statt Auskunft
Was als Information gilt, bleibt strittig. Vier Ministerien haben für sich festgelegt, dass interne Entwürfe nicht unter das Gesetz fallen. Als das Forum gemeinsam mit dem Chaos Computer Club Wien die Dokumente zur Ausarbeitung der Messenger-Überwachung verlangte, lehnte das Innenministerium ab, denn „es seien mehr oder weniger interne Notizen, nicht vom Minister abgesegnet und somit keine Informationen”, erzählt Hametner. „Das wäre wirklich gefährlich.” Für die Vorbereitung einer Entscheidung gebe es ohnehin einen Geheimhaltungsgrund, der abgewogen werden müsse. Wer etwas vorab zur Nicht-Information erklärt, umgeht die Abwägung.
Hans Peter Lehofer vom Verwaltungsgerichtshof und Kenner des IFG-Gesetzes sieht das kritisch. Ein Vorentwurf sei definitiv eine Information. Zum Schutz einer laufenden Entscheidung könne er zwar vorerst geheim bleiben, doch nach Entscheidung wäre die Herausgabe denkbar. Hier liegt der feine, aber wichtige Unterschied: Ein Geheimhaltungsgrund läuft ab, eine per definitionem Nichtinformation nie. „Wenn man von vornherein sagt, das ist keine Information, dann wird man später nicht darauf hinkommen”, so Lehofer.
Regierungsbehörden: Keine schriftliche Kommunikation
Der freie Journalist Gerd Millmann hat vom Bundeskanzleramt, von Landeshauptleuten und aus einigen Ministerien die schriftliche Kommunikation zwischen führenden Politikerinnen und Politikern zu deren Pressesprechern verlangt und sich dabei auf das IFG berufen.
Die Antwort war meist dieselbe: Sowohl Bundeskanzler Christian Stocker, die Landeshauptleute Mario Kunasek und Johanna Mikl-Leitner, Verteidigungsministerin Klaudia Tanner, als auch Kultusministerin Claudia Bauer gaben an, dass keine solche schriftliche Information vorliegt. Aus dem Bauer-Ministerium kam stellvertretend für die anderen Behörden folgende Antwort:

Im Bundeskanzleramt war man der Meinung, dass selbst bei Vorliegen eines Chatverlaufs nach einer bereits getroffenen Entscheidung Geheimhaltung angebracht wäre. Dabei bezog man sich auf eine Experten-Einschätzung von unter anderem Hans Peter Lehofer selbst, der laut eigener Aussage genau diese Ansicht skeptisch betrachtet.
Keine Konsequenzen
Wer geheime Information herausgibt, riskiert eine Haftstrafe, wer sie zu Unrecht verweigert hat nichts zu befürchten. Mutwillige oder zu häufige Anfragen werden hingegen sehr wohl gestraft. Ein Ungleichgewicht, das zur Kultur der Amtsverschwiegenheit beitrage, meint Hametner.
Im Zweifel zu schwärzen ist für eine Behörde also die sichere Variante. Auf die Anfrage nach jenen internen Leitfäden, mit denen die Ministerien das Gesetz anwenden, lieferten alle Ressorts bis auf das Verteidigungsministerium eine Antwort. Nach einem Bescheidverlangen schickte es stark geschwärzte Papiere, per Post. Vor Gericht fiel auf, dass selbst Verweise auf öffentlich zugängliche Gesetzeserläuterungen geschwärzt waren, ebenso Passagen, die das Ministerium auf seiner eigenen Website veröffentlicht. Das Verteidigungsministerium entfernte daraufhin sämtliche Schwärzungen wieder.
Zäh wird es oft schon davor. Finanz- und Justizministerium verweigern als einzige die Anfrage per Mail und verweisen auf Post, Telefon oder Webformular. Das Portal FragDenStaat.at, über das Bürger seit zwölf Jahren Anfragen stellen, kommt dort nicht mehr durch und muss nun auf den einzigen verbliebenen Kanal umsteigen: das Fax.
Das Amtsgeheimnis ist abgeschafft, doch die Gewohnheiten, die es hervorgebracht hat, hallen nach.
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