09. Okt. 2026
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    COVID-Förderungen: Wie Blümel und Brunner bis heute Chaos stiften

    Weil das Finanzministerium keine sachgemäßen COVID-Förderungsrichtlinien erließ, muss der Bund heute Millionen an Geldern zurückfordern. Das ist sowohl für die Steuerzahler als auch Unternehmen eine Belastung.

    46,7 Milliarden Euro. Diese Summe zahlte die öffentliche Hand während der COVID-Krise an Unternehmen aus. „Koste es, was es wolle“ – die berühmten Worte des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz sind im kollektiven Gedächtnis geblieben – und wurden in tiefroter Tinte nachhaltig in den Bundeshaushalt eingraviert.

    Warnungen verschiedenster Stellen an massiver Überforderung und rechtswidriger COVID-Gelder von der Covid-19 Finanzierungsagentur (COFAG) prallten wirkungslos an Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) ab. Heute stellt sich heraus: Das Fördermodell Österreichs verstieß gegen EU-Recht und muss teilweise zurückgezahlt werden.

    OGH-Urteil: BMF muss Geld teilweise zurückfordern                      

    Heute ist die COFAG, die wegen ihrer Intransparenz häufig in Kritik geriet, aufgelöst und im Finanzministerium sitzt mit Markus Marterbauer ein Sozialdemokrat, der die Aufgabe hat, Löcher im Budget zu stopfen.

    Zu Hilfe kommen könnte ihm dabei ein Urteil, das der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli 2026 gegen einen Raststättenbetreiber fällte. Eine Firma der Rosenberger Raststätten hatte geklagt, weil der Bund erwartete Covid-Hilfen zurückhielt. Das Urteil, das der Oberste Gerichtshof schließlich sprach, ging weit über den konkreten Fall hinaus. Der OGH entschied, dass Rosenberger nicht nur keinen Anspruch auf die Gelder mehr hat, sondern einen Teil erhaltener Hilfen sogar zurückzahlen muss.

    Der Hintergrund: Finanzminister Gernot Blümel legte der COFAG ein rechtswidriges Förderkonzept in die Wiege. Dadurch wurden seit Herbst 2020 Unternehmen mit Steuergeld versorgt, die eigentlich keinen Anspruch darauf hatten. Der österreichische Trick, der beispielsweise in Deutschland von Anfang an nicht möglich war, war einfach: wer viele Gesellschaften in seinem Unternehmensverbund hatte, konnte pro Gesellschaft die maximale Fördersumme von 2,3 Millionen für bestimmte Fördertöpfe ausschöpfen.

    Jetzt muss der Bund diese zu viel bezahlten Gelder allerdings zurückfordern. Denn mit Verweis auf den Unternehmensbegriff der EU zielten die Förderrichtlinien der EU auf Unternehmensverbünde ab. Damit konnten die 2,3 Millionen Euro nur pro Konzern ausbezahlt werden. In Österreich müssen nun zahlreiche Unternehmen Millionen an Euro an den Bund zurückzahlen. Es laufen Verfahren, weil einige Unternehmen die Rückzahlung verhindern wollen.

    Rechnungshof warnte schon 2022

    Das alles kam nicht ganz überraschend. Der Rechnungshof warnte das Finanzministerium schon in einem Bericht im Jahr 2022 vor stümperhafter Arbeit betreffend die COVID-Förderregularien: „Für die Erstellung von Richtlinien zu den finanziellen COVID–19–Maßnahmen bestanden im Finanzministerium keine internen Vorgaben und Prozesse. Auch waren keine Verantwortungsbereiche, Dokumentationserfordernisse oder Maßnahmen zur Qualitätssicherung festgelegt.“

    Laut Rechnungshof führten die Richtlinien für COVID-Förderungen bald zu Überförderung, insbesondere beim Umsatzersatz: „Zuschüsse an Unternehmen zu ermöglichen, die in der Krise keine Verluste oder Liquiditätsengpässe erlitten, entsprach nicht den Zielsetzungen“ der COFAG.Offenbar wusste man im Finanzministerium nicht über die Auswirkungen der eigenen COVID-Hilfen Bescheid: „der Generalsekretär konnte dem Rechnungshof keine Dokumentation zur Wirkungsorientierten Folgenabschätzung der Zuschussinstrumente übermitteln.“

    Der Rechnungshof zweifelte schon früh an der Rechtmäßigkeit jener Hilfsgelder, die unter den „Befristeten Rahmen“ fielen. Innerhalb dieses Rahmens waren Hilfen auf 2,3 Millionen Euro beschränkt. In Deutschland wusste man bereits 2020, dass sich der Rahmen auf den gesamten Konzern bezog. In Österreich entschied sich das Finanzministerium anders: „Eine Konzernstruktur mit mehreren selbstständigen Unternehmen bot Vorteile, weil jede Filiale mit eigener Rechtspersönlichkeit als einzelnes Unternehmen Zuschüsse bis zum Höchstbetrag beanspruchen konnte“, beanstandete der Rechnungshof.

    Auch die NEOS warnten im März 2023 vor der Rechtswidrigkeit des „Befristeten Rahmens“. In einer parlamentarischen Anfrage an den damaligen Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) schrieb die Abgeordnete Karin Doppelbauer: „Jetzt drohen vielen Unternehmen hohe Rückzahlungen, weil die Europa-Experten im BMF und der Minister, der selbst Berufserfahrung aus einer Förderstelle mitbringt, das offensichtliche Problem des Beihilfenrechts ignoriert haben.“ Auch das WIFO nahm das Finanzministerium in die Pflicht. Auf Ö1 sagte Michael Böheim ebenfalls im März 2023, es handle sich um „wettbewerbsrechtliche Grundlagen, die jeder Fachfrau und jedem Fachmann bekannt sein sollten”. Brunner argumentierte mit Zeitdruck und einem “Spielraum”, den man ausgenutzt habe.

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    Mit Stichtag 8. März 2023 gab es insgesamt 8.327 Anträge von
    Unternehmen, die zu Unternehmensverbunden gehören.
    Quelle: Bundesministerium für Finanzen

    Zu viel ausbezahlt, zu wenig zurückgefordert

    Warum hat Österreich dennoch 2,3 Millionen pro Gesellschaft ausbezahlt? Doppelbauer unterstellte dem Finanzministerium Absicht: „Das BMF war im laufenden Austausch mit der Europäischen Kommission […] Es wäre Aufgabe des BMF gewesen, nachzufragen, ob wirklich der ungewöhnliche Schritt der Umdeutung des Unternehmensbegriffs von den Verfassern des Beihilferahmens beabsichtigt war. Das hat man aber natürlich unterlassen, da sonst die Lücke rasch geschlossen worden wäre.“

    Für die Rosenberger Raststätten, die zur Eatery Group gehören, könnte das Vorgehen des Finanzministeriums und das Urteil des OGH unangenehme Folgen haben. Der Konzern lukrierte nach ZackZack-Berechnungen 7,3 Millionen Euro, dazu noch 5 Millionen Euro Garantien, die alle unter den „Befristeten Rahmen“ von 2,3 Millionen Euro fallen. Die Eatery Group, die Marken wie Burgerking und Coffeeshop Company in Österreich innehat, ist nur eines von vielen Beispielen, bei denen der Bund Millionen zurückfordern muss. Für eine Anfrage war die Eatery Group für ZackZack nicht erreichbar.

    In anderen Fällen hatte die Republik die Absicht, die zu Unrecht ausbezahlten Millionen – es ging um rund 500 Millionen Euro, das Momentum Institut rechnete gar mit 1,4 Milliarden – nicht zurückfordern zu müssen. Auch die Zahlen vom BMF legen das nahe. Eine Anfrage nach dem Volumen der Rückforderungen beantwortete das BMF wie folgt: “Bis Ende Juni 2026 haben die Finanzämter bei insgesamt 11.694 Außenprüfungen und allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen Rückerstattungsansprüche von 158,8 Mio. Euro festgestellt.” Die restlichen hunderten Millionen wollte man offenbar nicht zurückfordern. Dazu demnächst mehr auf ZackZack.


    Titelbild: Titelbild: Wikipedia; Von Österreichisches Außenministerium, Von Bundesministerium für Finanzen

    Autor

    • Daniel Pilz

      Redakteur. Studierte Philosophie an der Uni Wien. Schwerpunkte liegen in der Innen- und Europapolitik, sowie im Konsumentenschutz.

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