Justizministerin Sporrer will ihre Bundesanwaltschaft ohne eingebaute ÖVP-Schwachstellen. Dazu sollte sie das Parlament stärken und die Oberstaatsanwaltschaft ausmisten.
Armin Wolf legte die Stirn in Falten, den Kopf leicht auf die Seite und stellte der Justizministerin in seiner ZiB 2 die Gretchenfrage: „Aber warum überhaupt das Parlament? Da sagen prominente Justizvertreter: Die Staatsanwaltschaften sind Teil der Gerichtsbarkeit. Die Gerichtsbarkeit untersteht nicht dem Parlament. Das ist ja genau die Idee der Gewaltenteilung.“
Warum überhaupt das Parlament? Soll das Parlament nicht endlich aus allem, was mit Staatsanwaltschaften zu tun hat, entfernt werden? Sollen Gerichtsverfahren nicht endlich ohne parlamentarische Störung abgeführt werden können? Kann man auch hier die Politik austreiben?
Sporrer klärte Wolf auf: „Das ist schon richtig, in der Verfassung ist die Staatsanwaltschaft Teil der Gerichtsbarkeit, aber sie ist Teil der Vollziehung und eine Weisungsbindung besteht.“
Dann kam sie Wolf einen Schritt entgegen: „Es gibt natürlich eine parlamentarische Kontrolle, wie es sie heute gibt, aber nur in Maßen. Sicher nicht in laufenden Verfahren.“ Genau da liegt der Wolf begraben.
Kontrolle „in Maßen“
Was ist die parlamentarische Kontrolle „in Maßen“? Das beschäftigt die ÖVP, seit sie unter Untersuchungsausschüssen leidet. Als Abgeordneter machte Christian Stocker klar, wo die ÖVP die Grenze ziehen wollte: „Der Untersuchungsausschuss darf kein Tribunal und keine Paralleljustiz sein. Die Aufklärung von Straftaten ist Sache der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wenn das Parlament versucht, diese Rolle zu übernehmen, gefährdet das das rechtsstaatliche Fundament.“
Die Karten der ÖVP liegen auf dem Tisch. Sie will Untersuchungsausschüsse zu Verfahren, die die Justiz noch nicht abgeschlossen hat, einfach verbieten. Das letzte Eurofighter-Verfahren wird vielleicht 2027 abgeschlossen sein. Der erste Eurofighter-Untersuchungsausschuss wäre dann nicht am 30. Oktober 2006, sondern 22 Jahre später irgendwann 2028 eingesetzt worden. Der SIGNA/Benko-Untersuchungsausschuss hätte gemeinsam mit dem Kurz-Inseratenkorruptions-Ausschuss einen Termin: den St. Nimmerleinstag.
Es ist ganz einfach: Wenn die ÖVP das Parlament reformiert, zerstört sie das demokratische Fundament. Der Rechtsstaat bleibt dabei gleich mit auf der Strecke.
U-Ausschüsse – und sonst nichts
Im Gegensatz zur ÖVP will Sporrer die parlamentarische Kontrolle nicht abdrehen. Sie weiß, dass Untersuchungsausschüsse ein eigenes, im Artikel 53 der Bundesverfassung verankertes Kontrollinstrument und damit ein verbrieftes Recht des Parlaments sind. Sie will nur alles andere, was von der Oberstaatsanwaltschaft Wien abwärts viele stört, weghaben. Das hätte schwerwiegende Folgen.
Der Nationalrat kann nicht mehr als zwei Untersuchungsausschüsse gleichzeitig durchführen, und das ist oft schon zu viel. Wenn also feststeht, was in den nächsten Jahren im Parlament untersucht wird, würde auch etwas Zweites feststehen: was nicht oder erst, wenn es viel zu spät ist, untersucht werden darf.
Für die ÖVP wäre das wie Weihnachten, Ostern und Sebastian Himmelfahrt an einem Tag. Und die FPÖ würde spätestens dann, wenn sie zurück an die Macht, an die Posten und an das Staatsgeld kommt und sich mit allen Händen bedient, jede Menge Hilfe von der Organisierten Justiz erhalten.
Organisierte Justiz
Genau um die geht es nämlich. Unter der Führung der Oberstaatsanwaltschaft Wien hat eine hochpolitische Strafjustiz die Macht in Ostösterreich übernommen. Gerade zeigt sie im Fall „Pilnacek“, wozu sie fähig ist. Verfahren gegen Polizisten und BMI-Spitzen werden „daschlogn“, wie es Pilnacek noch formuliert hätte. Weder gegen den ÖVP-Polizeigeneral noch gegen die Grazer Gerichtspräsidentin darf ermittelt werden. Den mehrfachen Anfangsverdacht vor der eigenen Nase sieht man nicht, also gibt es ihn nicht.
An ihrer Stelle werden die Aufdecker verfolgt. Allein mir hat man in den letzten Jahren Verfahren nach Strafgesetz-Paragraf 301 (verbotene Veröffentlichung), 116 (Beleidigung einer Behörde), 164 (Hehlerei), 118 (widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem) und ein paar weiterer Delikte angehängt. Die OStA dirigiert den politischen Missbrauch des Rechtsstaats – und die Ministerin sieht bis jetzt zu.
Wenn in Zukunft das normale Fragerecht der Abgeordneten beschnitten wird, sind OStA und mit ihr die Organsierte Justiz weitgehend in Sicherheit.
Akten unauffindlich
Natürlich hat Sporrer auch einen Punkt: Abgeordnete, deren Parteifreunde von der Strafjustiz verfolgt werden, könnten das Fragerecht missbrauchen, um heikle Details über laufende Ermittlungen auszukundschaften und ihr Wissen zur Sabotage der fallführenden Staatsanwaltschaft verwenden. Nur: Mir ist kein einziger derartiger Fall bekannt.
Die Erklärung dafür scheint einfach: Die betroffenen Herrschaften vor allem aus der ÖVP kommen auch so zu allen Informationen. Sie brauchen keine offiziellen Anfragen, wenn das gilt, was schon Helmut Qualtinger in „Der Papa wird´s scho richten“ formuliert hat:
Da genügt ja schon ein Telefonat
Zum richtigen Ort
Und dort sind sofort
Die Akten unauffindlich…
Es stimmt schon: Das parlamentarische Fragerecht stört die Arbeit der Justiz. Aber es stört auch den Missbrauch der Justiz durch die Politik.
Ständiger Unterausschuss
Ein ähnliches Problem gab es bei der laufenden Kontrolle der Nachrichtendienste. Ich habe die Reform von längerer Zeit mitverhandelt. Wir haben uns damals geeinigt, streng vertrauliche Unterausschüsse des Innenausschusses einzusetzen. Dort muss der Minister jede Frage beantworten, und: Die Abgeordneten wissen, dass sie sich mit einem Verrat dieser Geheimnisse strafbar machen würden. Das wirkt.
Warum setzt man keinen ständigen Unterausschuss des Justizausschusses ein? Anna Sporrer will jetzt alle Schwachstellen, die die ÖVP in ihren Entwurf zur Bundesanwaltschaft hineinreklamiert hat, reparieren. Sie will, dass die parlamentarische Kontrolle die Arbeit der Justiz nicht gefährdet. Mit dem Unterausschuss könnte sie den ersten Teil des Problems lösen.
OStA Wien
Der zweite heißt nach wie vor „OStA Wien“. Solange die Ministerin hier nicht ausmistet, lebt das alte System „Pilnacek“ ohne seinen Namensgeber weiter und sorgt dafür, dass der Rechtsstaat in politisch heiklen Fällen verlässlich kippt.
Im ersten Anlauf zur Bundesanwaltschaft ist Anna Sporrer mit Hilfe der ÖVP danebengesprungen. Ich habe den Eindruck, dass sie diesmal ohne ÖVP anläuft und hoffe, dass sie ernst macht mit einem Gesetz, das die unabhängige Strafjustiz und die parlamentarische Kontrolle gleichzeitig stärkt.
Dann sollte sie mit dem großen Ausmisten beginnen, dort, wo der Kopf stinkt: bei der OStA Wien.

