Seit zehn Jahren kontrollieren Deutschland und Österreich ihre Grenzen, obwohl das gegen EU-Recht verstößt. Anwalt Hubert Niedermayr aus Steyr hat erfolgreich dagegen geklagt und warnt vor einem Abbau der Grundrechte.
Begonnen hat alles in Deutschland. Der damalige Innenminister Thomas De Mazière führte während der starken Flüchtlingsbewegung 2015 aus dem Irak und Syrien Grenzkontrollen zu Österreich ein. Österreich zog nach und kontrollierte seine Süd- und Ostgrenze zu Ungarn und Slowenien.
Seit damals sind inmitten des eigentlich grenzfreien Schengenraums Kontrollen an den Binnengrenzen wieder Alltag. Obwohl zahlreiche Gerichte das Vorgehen für illegal erklärt hatten.
Illegale Grenzkontrollen in Deutschland und Österreich
Deutschland kontrolliert seine Grenzen seit 2015 so stark wie kein anderer EU-Staat. Andere Länder wie Österreich und Frankreich zogen nach. Wer heute von Österreich nach Deutschland reist, muss sich oft ausweisen und den Grund für die Reise angeben. Die Kontrollen laufen meist willkürlich ab.
Auch Österreich hat sich an Deutschland ein Beispiel genommen und kontrolliert seit 2015 die Grenzen zu den Schengenstaaten Ungarn und Slowenien. Das Problem sowohl bei den deutschen als auch bei den österreichischen Grenzkontrollen: Sie wurden von Gerichten für rechtswidrig erklärt.
Der Schengenraum zeichnet sich durch Reisefreiheit ohne Kontrollen aus. Bei einer Bedrohungslage ist es den Mitgliedstaaten erlaubt, vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Solange dies gut begründet wird. Dies gilt jedoch nur für einen Zeitraum von maximal 6 Monaten. Seit dem Frühjahr 2024 darf der Zeitraum, in dem kontrolliert wird, insgesamt keine 2 Jahre überschreiten.
Deutschlands Begründungen bleiben stets konsistent: „Ernsthafte Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch anhaltend hohe Zahlen bei irregulärer Migration und Schleusungskriminalität sowie die Belastung des Asylaufnahmesystems.“ Auch Österreichs Verlängerungen der Grenzkontrollen stützen sich auf ähnliche Begründungen. Unter anderem seien der anhaltende Russlandkrieg sowie eine angespannte Lage im Nahen Osten dafür verantwortlich.
Dass diese Praxis juristisch schwierig ist, zeigt ein österreichischer Präzedenzfall: Am steirischen Grenzübergang Spielfeld weigerte sich ein Bürger im November 2019, bei der Einreise aus Slowenien seinen Reisepass vorzuzeigen. Es kam zu einer Geldstrafe. Der Mann sah hier jedoch einen Verstoß gegen den Schengen-Grenzkodex und zog vor Gericht. Der Europäische Gerichtshof gab ihm recht: Kontrollen dürfen über die Höchstdauer hinaus nur dann verlängert werden, wenn eine nachweisbar neue Bedrohung vorliegt. Österreich hat jedoch ähnlich wie Deutschland jahrelang von derselben Gefahrenlage gesprochen. Die Kontrollpraxis und die Strafen wurden folglich für rechtswidrig erklärt.
Dasselbe Muster wiederholte sich auf deutscher Seite: Der Steyrer Rechtsanwalt Hubert Niedermayr reichte Klage gegen Deutschland ein, nachdem er im Grenzbereich angehalten worden war. Auch das Bayerische Verwaltungsgericht München stellte fest, dass die Kontrollen an der österreichischen Grenze rechtswidrig waren.
Niedermayr hat mittlerweile eine weitere Klage gegen die Republik Deutschland eingereicht. Er findet, dass in diesem Fall „Verantwortungsträger eigene politische, oft parteipolitische Interessen über Grundrechte stellen“.
„Gerade die EU geht auf die Millionen Toten der Weltkriege zurück – und auf die Einsicht, dass nur eine europäische Einigung Kriege auf dem Kontinent, die zuvor ein Dauerzustand waren, verhindern kann. Und dieser große zivilisatorische Fortschritt soll für blanken Populismus geopfert werden? Meines, unser aller Rechte gehen schleichend verloren, wenn man den Mund hält. Das darf nicht passieren.”

Staaten ignorieren eigene Gerichte
Die Urteile der Gerichte sind bislang nicht in die Amtsstuben der Grenzbehörden vorgedrungen. Sowohl Deutschland als auch Österreich ignorieren die Rechtsprechung der eigenen Gerichte weitgehend und setzen die Kontrollen an den Grenzen fort. Auch Zurufe aus Brüssel verhallen ungehört.
Stattdessen startete man gemeinsam mit Frankreich 2024 den Versuch, die illegalen Grenzkontrollen durch eine Anpassung der Schengen-Verträge im Nachhinein zu legalisieren. Mit wenig Erfolg: Auch danach kamen Gerichte zu dem Schluss, dass die Grenzkontrollen rechtswidrig sind, weil kein Grund dafür vorliegt.
Nun könnte sich an der österreichischen Praxis aber etwas geändert haben. Wie Außenministerin Beate Meinl-Reisinger verlautbaren ließ, einigte man sich mit dem Innenministerium auf den Abbau der Grenzkontrollen. Deutschland kontrolliere die Grenze, insbesondere zu Österreich, weiterhin und verlängerte diese Kontrollen erst am 16. September 2026 erneut. Für Meinl-Reisinger ein „Ärgernis“, wenn gleich Österreich auch die vorübergehenden Grenzkontrollen am 16. September verlängerte.
Aus dem österreichischen Innenministerium hieß es zu den Grenzkontrollen gegenüber ZackZack: „Es geht darum, die positive Entwicklung der letzten Jahre nachhaltig abzusichern – insofern sind die Kontrollen auch notwendig.” Außerdem wird in Österreich wohl seit neuestem zunehmend in Bereichen nahe der Grenze statt an der Grenze selbst kontrolliert. Wie lange eine „nachhaltige“ Absicherung noch stattfinden muss, in einem Raum, der bewusst keine Grenzkontrollen haben sollte, ist unklar.
Titelbild: APA-Images / dpa Picture Alliance / Frank HOERMANN

