09. Okt. 2026
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    Affäre „Pilnacek“: Wurm verurteilt, Rechtsstaat beschädigt

    Pilnacek-Gefährtin Karin Wurm ist nach ZackZack die zweite – nicht rechtskräftig – Verurteilte im Fall „Pilnacek“. Die „Einzelfälle“ ergeben immer mehr das Bild einer Strafjustiz in Schieflage.

    Jetzt sind sie verurteilt, genau wie es die Oberstaatsanwaltschaft Wien verlangt hat. Die Urteile wegen falscher Zeugenaussage gegen Pilnacek-Gefährtin Karin Wurm und ihre Mitbewohnerin und ex-Sobotka-Mitarbeiterin Anna P. sind noch nicht rechtskräftig. Aber sie erzählen eine kräftige Geschichte, über die OStA Wien und ihren ganz speziellen Rechtsstaat.

    Zum besseren Verständnis berichte ich darüber in Stationen.

    Station 1: Freispruch für Ex-Kanzler Kurz

    Wir erinnern uns: Für viele wenig überraschend wurde Sebastian Kurz in erster Instanz verurteilt. Der Richter begründete ausführlich, warum es für ihn eindeutig erwiesen war, dass Kurz in einem Untersuchungsausschuss falsch ausgesagt hatte.

    Kurz berief – und bekam überraschend recht. Ein Richter des Oberlandesgerichts hatte ein Detail gefunden, das reichte, und die Verurteilung war gekippt.

    Es handelte sich, wie es sich im Rechtsstaat gehört, um einen Einzelfall.

    Station 2: Freispruch für OStA Wien-Chef Fuchs

    Das Landesgericht Innsbruck hatte Johann Fuchs am 10. August 2022 wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt.

    Fuchs berief – und bekam vom Oberlandesgericht Innsbruck zweimal recht. Der Freispruch überraschte mit seiner Begründung: OStA-Chef Fuchs habe unter „Riesendruck” gestanden und seine Aussage so gestaltet, um sich nicht selbst zu belasten.

    Damit betrat das Oberlandesgericht Neuland: Eine Falschaussage vor Gericht oder U-Ausschuss ist nicht strafbar, wenn man Angst hat, sich selbst zu belasten.

    Klarerweise war das schon wieder ein Einzelfall.

    Station 3: Schuldspruch für Wurm und P.

    Auch Karin Wurm hatte ganz offensichtlich Angst gehabt, sich selbst zu belasten, und Anna P. wohl auch. Daher hatten beide anfangs behauptet, nicht zu wissen, was mit Pilnaceks privatem Laptop geschehen war.

    Nach den erfolgreichen ZackZack-Recherchen zum Verschwinden des Laptops ging Wurm zur WKStA und stellte von sich aus alles richtig. Aber plötzlich war alles wieder anders. Das Neuland, das das Oberlandesgericht Innsbruck für OStA-Chef Fuchs erschlossen hatte, war wieder versperrt.

    Die WKStA hatte Wurm und P. Diversionen angeboten. Die OStA gab stattdessen den Befehl, anzuklagen. Die Begründung war erstaunlich: Plötzlich gab es ein „besonderes öffentliches Interesse”. Der „Riesendruck“, der seit Pilnaceks Tod auf den Frauen gelastet hatte, fiel nicht ins Gewicht.

    Abschrecken

    Das war kein Einzelfall mehr. Mit der Verurteilung wollte man abschrecken – aber wovor?

    Was macht den Unterschied zwischen Wurm und Fuchs aus? Warum scheinen sie vor der Strafjustiz nicht gleich zu sein? Und wen wollen die OStA Wien und ihre Staatsanwälte von Krems bis Eisenstadt abschrecken? Das ist der zweite Teil der Geschichte.

    Lauter Einzelfälle

    Machen wir einfach eine kleine, hübsche Liste der „Einzelfälle“:

    • Einzelfall „List“: Gegen die Gerichtspräsidentin, der Pilnaceks privates Handy von der niederösterreichischen Kripo „vererbt“ worden war und die das potenzielle Beweismittel mit dem Bunsenbrenner vernichtet hatte, wurde nicht ermittelt.
    • Einzelfall „Takacs“: Gegen den ÖVP-Bundespolizeidirektor, der beschuldigt wurde, als völlig unzuständiger Beamter zur Weitergabe des Handys an List geraten zu haben, wurde nicht ermittelt.
    • Einzelfall „BMI“: Die WKStA ermittelte im Fall „Pilnacek“ gegen „unbekannte Täter im BMI“ – aber verzichtete auf alle Einvernahmen, die nach oben führten.
    • Einzelfall „Beamte des LKA Niederösterreich“: Auch bei der Einstellung der Amtsmissbrauchs-Ermittlungen gegen zwei Beamte des LKA blieb die WKStA bei ihrem Vorwurf, sie hätten objektiv Amtsmissbrauch begangen. Die OStA erteilte Weisung, sogar die Begründung der Einstellung zugunsten der Beamten umzuschreiben.

    Und noch mehr Einzelfälle

    Das waren die „Einzelfälle“ auf der einen Seite, dort, wo „ermittelt“ wurde. Auf der anderen Seite, dort, wo recherchiert und aufgedeckt wurde, sieht es ganz anders aus.

    • Einzelfall „Monschein“: gegen den pensionierten IT-Techniker Harald Monschein, der viel zur Aufklärung rund um den Laptop beigetragen hat, ermittelt die Staatsanwaltschaft.
    • Einzelfall „Wurm“: Neben der Verurteilung in Wien geht es für Wurm noch um ein zweites Strafverfahren in St. Pölten – auch wegen des Laptops.
    • Einzelfall „Vogl“: Der Journalist der Kronen Zeitung gehörte zu den wenigen, die im Fall „Pilnacek“ gründlich recherchierten. Präsidentin List zeigte ihn wegen des Laptops an – und Vogl war Beschuldigter.
    • Einzelfall „ZackZack“: Das Buch „Pilnacek – der Tod des Sektionschefs“, das zur Einsetzung des U-Ausschusses geführt hatte, wurde auf Antrag von Polizeichef Takacs – nicht rechtskräftig – mit einer dubiosen Begründung verboten. Das Urteil des Oberlandesgerichts steht noch aus.
    • Und meine „Einzelfälle“: Mich verfolgten und verfolgen diverse Staatsanwaltschaften wegen Hehlerei, Einbruch in ein Computersystem, verbotene Veröffentlichung, Beleidigung einer Behörde und ein paar anderer Delikte.

    Daschlogn und verfolgen

    Ob es der OStA passt oder nicht: Die Einzelfälle ergeben ein Bild. Mögliche Tatverdächtige in Justiz und Polizei auf der einen und die Aufdecker auf der anderen Seite haben unterschiedlich viel zu befürchten – die einen nichts, die anderen alles.

    Genau das ist das alte System „Pilnacek“: für die einen alles „daschlogn“, gegen die anderen alles verfolgen. Wie eine Hydra, der ständig Köpfe nachwachsen, hat das System seinen Schöpfer überlebt.

    Ist Karin Wurm jetzt ein Justizopfer? Im Einzelfall natürlich nicht, weil man so entscheiden kann. In der Gesamtsicht mit Sicherheit, weil das System mit schwerer Schlagseite nicht nur im Fall „Pilnacek“ schief liegt.

    Es wird finster

    Wie die parlamentarische Demokratie lebt letztlich auch der Rechtsstaat vom Vertrauen, das er nicht nur genießt, sondern sich durch Unabhängigkeit und Unparteilichkeit jeden Tag neu erarbeitet. Dieses Vertrauen wird nicht nur im Fall „Pilnacek“ untergraben und zerstört.

    Wenn für Staatsanwälte und Polizisten aus Unschuldsvermutungen Unschuldsgarantien werden und wenn Aufdecker oft ohne Prüfung eines Anfangsverdachts verfolgt werden, wenn sich also der Rechtsstaat immer öfter als Unrechtsstaat präsentiert, wird er angreifbar.

    In Österreich ist es noch nicht so weit. „It´s not dark yet – but its getting there.“ Das stammt von Bob Dylan und passt genau: „Es ist noch nicht finster – aber langsam wird es das.“


    Titelbild: ZackZack/Montage, APA/EXPA / picturedesk.com /JOHANN GRODER

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