Wie schon im Jahr 2022 wollte die Regierung Energieunternehmen stärker besteuern, die durch die hohen Preise mehr Gewinn machen. Doch diesmal droht das Vorhaben zu scheitern. Mit Folgen für das Budget.
Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine stiegen die Energiepreise in Europa rasant an. Die EU erließ deswegen eine Notfallverordnung. Sie erlaubte es, die Abschöpfung von „Übergewinnen“ bei Energieunternehmen in den Nationalstaaten zwischen 2022 und 2023 einfacher durchzusetzen. Österreich schuf aber auch 2024 einen Energiekrisenbeitrag, der über 200 Millionen Euro ins Budget spülte. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte das Gesetz nachträglich aufheben und ein weiteres Loch in den Staatshaushalt reißen.
Ungleichbehandlung der Energieunternehmen
Wie das Morgenjournal berichtet, geht die Prüfung des VfGH auf den Wiener Anwalt Wolfram Proksch zurück. Dieser vertrat mehrere Energieunternehmer, die gegen den Energiekrisenbeitrag vorgingen, weil sie höhere Steuern zahlen mussten, andere Energiequellen wie Fernwärme aber nicht.
Laut Verfassungsjurist Peter Bußjäger sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der VfGH das Gesetz tatsächlich aufhebt. „Man kann sagen, das Gesetz wackelt ganz ordentlich“, sagt er im Morgenjournal.
Die ÖVP-SPÖ-NEOS Regierung nutzte den Energiekrisenbeitrag, der unter Schwarz-Grün ins Leben gerufen wurde, ebenfalls, um Mehreinnahmen zu lukrieren. Geplant waren dreistellige Millionenbeträge bis ins Jahr 2029 hinein. Die Aufhebung wäre daher ein Schock für Finanzminister Markus Marterbauer.
Würde das Gesetz tatsächlich aufgehoben, könnten Unternehmen Rückforderungen stellen. Diese könnten die Republik rund 200 Millionen Euro pro Jahr kosten. Die Entscheidung des VfGH soll im Dezember fallen.
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