Freitag, März 29, 2024

Teil 18: ZackZack gewinnt gegen Martin Ho

Kurz-Intimus Martin Ho hatte gegen ZackZack eine sogenannte „SLAPP“-Klage wegen des Artikels „Die Ho-kain-Affäre“ eingebracht. Jetzt hat der Gastronom erstinstanzlich alle offenen Verfahren verloren. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist nicht rechtskräftig.

Wien, 29. Juni 2022 | ZackZack gewinnt in erster Instanz gegen Gastronom Martin Ho (bürgerlicher Name Anh Tuan Ho). Mit diesem Urteil blitzte Ho nun auch im dritten Zivilverfahren erstinstanzlich ab. Auch das Strafverfahren ging vorerst zugunsten von ZackZack aus. Gegen die ersten drei Entscheidungen brachte Ho Rechtsmittel ein.

Die Klagebegehren des engen Freundes von Sebastian Kurz bezogen sich auf den Investigativ-Artikel „Die Ho-kain Affäre“. Thema des Artikels: Systematischer Drogenhandel in Hos Pratersauna. ZackZack hatte sich dazu vor Ort umgeschaut, eine Art „Scheinkauf“ von einem Gramm Koks unternommen und eidesstattliche Erklärungen eingeholt.

Millionenklagen wegen behaupteter Rufschädigung

Bei der Klagswelle handelt es sich nach Ansicht von Experten um sogenannte „SLAPP“-Klagen. In einem der Verfahren legte Ho zur Begründung seiner Klagsforderung ein „Gutachten“ der PR-Agentur des ÖVP-nahen Beraters Wolfgang Rosam bei. Inhalt des von Rosam als „Kostenoffert“ bezeichneten Schriftstücks: Die Rufschädigung könne nur mit einer PR-Kampagne zum Preis von einer Million Euro wettgemacht werden.

In diesem Verfahren begehrte Ho die Unterlassung der Veröffentlichung eines, wie er es nannte, „Steckbriefes“ auf der ZackZack-Whistleblower-Box, aber auch einen Widerruf und eine Urteilsveröffentlichung. Zusätzlich zur „Ho-kain“-Recherche führte Ho auch den Kommentar von Peter Pilz „Pilz am Sonntag: Ho und die Familie Kurz“ an. Was waren die Vorwürfe? Der Gastronom sah sich als „Krimineller“ verunglimpft und durch den Steckbrief an den Pranger gestellt. Außerdem sei er gar keine öffentliche Person. Insbesondere habe ZackZack, so Ho, ihn selbst als Drogenhändler dargestellt.

Gericht: „Klagebegehren geht ins Leere“

Das Gericht konnte Hos Argumentation nichts abgewinnen und hielt fest, dass „die beanstandeten Aussagen im Artikel lediglich dahin verstanden werden, dass um Hinweise zu Vorgängen bezüglich Drogen in den Lokalen des Klägers gebeten wird. Der Artikel suggeriert nicht, der Kläger selbst wäre in den Drogenhandel verwickelt, würde diesen fördern oder wäre gar ein Drogenboss.“

Zum von Ho beanstandeten „Steckbrief“ in der Whistleblower-Box steht im Urteil des Handelsgerichts: „Da der inkriminierte ‚Steckbrief‘ nicht den vom Kläger insinuierten Bedeutungsgehalt aufweist und der Kläger von der beklagten Partei nicht öffentlich an den Pranger gestellt wird, sodass der Kläger als Verbrecher hingestellt wird oder der Gefahr ausgesetzt wird, dass er durch Dritte verfolgt wird oder sonstige Beeinträchtigungen durch Dritte zu fürchten hat, geht das Klagebehren ins Leere.“

„Besitzer von Drogenlokalen“ im Kern wahr

Eine Formulierung ärgerte Ho ganz besonders, nämlich dass er als „Besitzer von Drogenlokalen“ bezeichnet wurde. Da es sich laut Gericht um eine „rufschädigende Ehrenbeleidgung“ handelt, habe der Verletzer den Wahrheitsbeweis zu erbringen. Dazu das Gericht: „Nach dem durchgeführten Beweisverfahren ist der beklagten Partei dieser gelungen“. Weiter heißt es: „Der Behauptung, der Kläger sei ‚Besitzer von Drogenlokalen‘, liegt sohin ein im Kern wahres Tatsachensubstrat zu Grunde.“

Das Gericht wog also minutiös die Vorwürfe von Ho auf der einen und die ZackZack-Recherche auf der anderen Seite gegeneinander ab und kam zusammengefasst zum Schluss, dass die  „Kritik der beklagten Partei an Vorkommnissen in den Lokalen des Klägers an konkreten Fakten orientiert bleibt und daher zulässig ist.“

Ho holte sich aber auch in rechtlicher Hinsicht einen Rüffel vom Gericht. So sei das Unterlassungsbegehren, wie auch von ZackZack im Verfahren eingewendet, laut Gericht „viel zu weit gefasst“. Ho wollte vom Gericht, dass dieses ZackZack pauschal verbietet, ihn „öffentlich an den Pranger zu stellen“ oder „als Verbrecher hinzustellen“. Daraus geht laut Gericht aber nicht hervor, „welche konkreten Vorwürfe die beklagte Partei überhaupt unterlassen solle, um den Kläger nicht ‚öffentlich an den Pranger zu stellen‘ oder ‚als Verbrecher hinzustellen‘“. Das Gericht sagt Ho damit, dass sein Klagebegehren sowieso verfehlt gewesen wäre, da es – vereinfacht gesagt – rechtlich unzulässig ist, nicht näher definierte Aussagen zu verbieten.

Ho durch Freundschaft mit Kurz öffentliche Person

Ist Ho überhaupt eine öffentliche Person? Ist die Berichterstattung gerechtfertigt? Das Gericht hat dazu eine klare Meinung, denn schon durch die, wie es wörtlich heißt, „offen zur Schau gestellte Freundschaft zum ehemaligen Bundeskanzler Sebastian Kurz, sowie die Äußerungen des Klägers in einem Interview betreffend Legalisierung von Marihuana, wobei es sich zweifellos um ein politisches Thema handelt“, habe der Kläger (Ho) die „politische Bühne“ betreten und ist deshalb als öffentliche Person zu qualifizieren.

Auch die medial bekannt gewordenen Drogendelikte in Ho-Lokalen rechtfertigten eine Berichterstattung im öffentlichen Interesse. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann Ho Berufung einlegen.

(wb)

Titelbild: APA Picturedesk

Redaktion
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Die ZackZack Redaktion
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71 Kommentare

    • Ho, Herr Integrationsbotschafter und Herr Experte der Nachtgastronomie und oberster Saunierer im Schneegestöber.

  1. Gut dass dieser geldstrotzende? asiatische Schnösel mit seiner Millionen Klage gescheitert ist.

    Brauchen wir wirklich solche grenzwertige Typen im Land, um die Wiener Schicki-micki Szene am Laufen zu halten?

    Zum Bluffer Kurz:
    Zeig mir deine Freunde und ich sage dir, was man von dir zu halten hat!

  2. BRAVO!!!!

    Diese Huren von Kurz werden alle in die Schranken gewiesen!.

    Ich überweise euch heute wieder meine Spende.

    Ihr seid wirklich wichtig für Österreich!

  3. Glückwünsch, aber es wäre schön zu wissen, ob T.W. nun auch befreiter aufatmen kann.

    Das wisst ihr doch sicher, also auch wenn T.W. nicht mehr hier ist, aber gab und gibt genug Teilnehmer , die mit ihm mitgezittert haben und nun gerne wüssten, wie sich das Urteil für ihn auswirkt.

  4. Gutachten von Weinverkostern werden vom Gericht genau unter die Lupe genommen, könnten ja im Vollrausch entstanden sein…

  5. Der Artikel suggeriert nicht, der Kläger selbst wäre in den Drogenhandel verwickelt, würde diesen fördern oder wäre gar ein Drogenboss.“

    Strache sagte öffentlich Hobsei der grösste Drogenhändler Wiens, den klagt er nicht, warum…weil er weiẞ er würde verlieren…

  6. Großartiges Ergebniss! 💪 Der Rest wird auch noch zu schaffen sein.
    Ist Thomas Walach auch davon betroffen?

  7. Gratulation!

    Schön zu sehen, dass das oftmals zerstrittene Forum vor Eintracht nur so strotzt, wenn es darum geht dass türkische Schnösel unabhängige Stimmen im Land abdrehen wollen.

    I sog’s imma wieda: united we stand, divided we fall.

    Daunn is sekundär ob si a Roter, Blauer, Pinker oder Grüner meldet. Hauptsache die türkise Cosa Nostra wird gestoppt.

    Danach red ma über unsere Differenzen. Zuerst mal den Müll rauskriegen.

  8. Mit einer Mio EURO kann man sich also über PR einen guten Namen über die Medien kaufen! (Sogar wenn er vorher eben auch noch ganz misserabel war)
    Auch nicht schlecht, dass einmal schriftlich über Gutachten auch noch von einem so renommierten Herrn und wohl auch nicht ganz gratis so einmal festgehalten zu bekommen.
    Dann müssen unsere Medien ja gute Dauereinkünft haben, aber vielleicht sind das ja auch nur bisher unbekannte “Nebeneinkünfte”
    Langsam wird das Ganze aber wirklich unerträglich…

      • Da da könnte er dann doppelt kasieren, als PR Berater und als Medium.

        Wie viel wird wohl der tolle Schwiegersohnstyle vom Sebi Kurz gekostet haben?
        100 Mio, 500 Mio, oder mehr?

        Früher in der Schule haben wir über PR ganz etwas anderes gelernt, als es heute ist, oder besser wozu es heute verkommen ist.
        Als Grauzone hat man es aber damals schon bezeichnet.

        Aber heute ist das bereits Dauerkorruption auf alle Fälle in Österreich:

        Zwei kleine Bespiele dazu, welche erst die letzten Tage publik wurden:

        Beispiel 1:
        Man berichtet über den Staatsbesuch des holländischen Königspaars bei unserem PB und seiner Frau.
        Was man aber nicht gleichzeitig berichtet hat, ist, dass das BUNDESKANZLERAMT (zumindest habe ich das so aus anderen Medien gelesen) angeblich 400.000 EURO gespendet hat, für ein Holocaust Museum in Holland.
        Ein Schelm der böses denkt, dass hier auch gerade ein Wahlkampf gestartet wurde und auch hier die Kreativität grenzenlos ist und wohl auch nie mit einem Gesetz restlos bekämpft werden kann, zumindest wenn einmal Kohle geflossen, oder “Dienstleistung” erbracht wurde.

        Beispiel 2:
        Heute im Mittagszib berichtet der rote Volksanwalt über Missstände in den psychiatrischen Anstalten. Es werden zu oft Menschen menschenrechtswidrig auch wegen Personalmangel und zu wenig Schulungen zu Eskalationen zu oft und ohen richtigen Grund angebunden werden!!!!
        Man will, dass das aber nun abgestellt wird und wenn man in zwei Jahren wieder kontrollieren kommt, das nicht mehr vorkommen würde??? Und Thats it? Keine Ermittlungen wegen Straftaten, keine Sofortmassnahmen, nichts und natürlich auch keine damit zusammenhängende Berichterstattung.
        Hier verweise ich auch auf den Massnahmenvollzug und der viel zu vielen Fakegutachten für diesen Vollzug und der Rede von Nationalrat Margreiter dazu, auch ohne einem Konsequenzchen und ohne der dafür eben schon lange schwer gekauften “Nichtberichterstattung”… – die Justiz wird wohl ihre Sommerfeiern entgegen der Schelte dieses Nationalrats auch trotzdem weiter fortführen?

        • Bezüglich holland habe ich nichts dagegen, denn dort haben wir ösis uns bei der judenverfolgung und vernichtung besonders hervorgetan, wui naziarschlöcher.

    • Danke. Dieser Aspekt wär mir glatt durchgerutscht. Einen guten Ruf kann man sich, nach Ansicht Hos, kaufen. Und liebenswürdiger Weise hat er den Preis seines Rufes bekannt gegeben. 🙂

      • Vielen Dank für die Blumen!
        Diesen Aspekt konnte ich aber nur aus dem Bericht von ZZ entnehmen.
        Dieser Aspekt ist aber zentral in der Situation, dass in Österreich die Medien gekauft waren und wohl noch immer sind.
        Ich hoffe deshalb sehr, dass dies noch entsprechend vertieft wird und weiter in allen möglichen weiteren Fällen und vorliegenden Fakten entsprechend einfließen wird, zumal es hier ja auch um die damit mehr berechenbar gewordene Finanzierungsberechnung der Medien hier geht, zumal ein wichtiger Player hier auch noch ein Gutachten für eine Klage formuliert hat. Ich hoffe die WKSTA wird diesen Aspekt mit diesen Berechnungsgrundlagen entsprechend in ihre Ermittlungen noch einarbeiten, wenn sie das nicht ohnehin schon weiß?

    • Kurz hat 240 Millionen Steuergeld für PR ausgegeben und er ist in Österreich trotzdem unten durch. Was sagt das über unseren Exe-Kanzler aus?

  9. Super. Wieso sind em dem seine Lokale noch offen, wenn man dort erwiesenermaßen Koks beziehen kann???

    • Weil zwar der Beweis erbracht wurde, dass es möglich ist dort Drogen zu kaufen. Aber nicht, dass der Verkauf mit dem Lokal verbunden ist. Es müsste bewiesen werden, dass dort für das Lokal bzw. Ho gedealt wird und nicht einfach dort gedealt wird. Sonst kann man auch Flex und Co zusperren. Einen Bahnhof, auf dem gedealt wird, sperrt man ja auch nicht zu.

      • Ja schon klar, hab aber den Eindruck, dass man den Ho nicht angreifen will….gibt meines Wissens noch nicht mal Ermittlungen.

  10. “Zuerst ignorieren sie dich.
    Dann lachen sie über dich.
    Dann bekämpfen sie dich.
    Dann gewinnst du.”
    -Mahatma Gandhi-

  11. Ganz herzlichen Glückwunsch. Puh, das sind nun erfreuliche Nachrichten. Wenn dies durch ist, müsste M.HO dann wohl für die unbegründeter Klagen einen Schadenersatz zahlen. Auch Kläger müssen ein Risiko haben. Die Klagseinreichungen sind möglicherweise eine Form von Verleumdungen, bei der das Gericht instrumentalisiert wird.

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