Freitag, April 26, 2024

Operation »Luxor« – Hausdurchsuchungen waren teilweise rechtswidrig

Operation »Luxor«

Die Razzia im Zuge der Operation “Luxor” samt Dutzender Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Mitgliedern der Muslimbruderschaft im November 2020 war zum Teil rechtswidrig.

Wien, 03. August 2021 |  Das Oberlandesgericht Graz hat mehreren Beschwerden gegen diese Maßnahme stattgegeben und die Hausdurchsuchung in diesen Fällen für rechtswidrig erklärt, bestätigte die Sprecherin des Oberlandesgerichts Graz Elisabeth Dieber am Dienstag einen Bericht der “Presse”.

Sie sprach von neun Beschwerdeführern, denen allen recht gegeben worden sei. “Die Hausdurchsuchungen bei ihnen haben nicht dem Gesetz entsprochen”, sagte sie zur APA. Sie erklärte, dass nach Ansicht des OLG die Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen bei diesen neun Fällen nicht ausreichend für die Razzia gewesen sei. Noch nicht entschieden sei über mehrere andere Beschwerden im Fall “Luxor”, die dem OLG vorliegen. Darin gehe es um die Beschlagnahme von Beweismaterial sowie das Einfrieren von Konten, sagte Dieber.

Bei der Staatsanwaltschaft Graz ist die Entscheidung des OLG laut Sprecher Hansjörg Bacher noch nicht offiziell eingelangt, weshalb man den Inhalt noch nicht im Detail überprüft habe. Es handle sich aber um “verschiedene Rechtsauffassungen, die zu akzeptieren sind”. Inhaltlich wolle man das nicht weiter kommentieren. Er betonte, dass die vorliegende Entscheidung aufgrund der Verdachtslage vor den Hausdurchsuchungen entstanden sei. Das ändere nun nichts an den laufenden weiteren Ermittlungen, die jedenfalls weitergeführt würden.

Hausdurchsuchung gegen 70 Beschuldigte

Eine Woche nach dem Anschlag in Wien hatten im November 2020 Razzien gegen Vereine mit möglicher Verbindung zur Muslimbruderschaft und der Hamas stattgefunden. In der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich und Wien gab es Dutzende Hausdurchsuchungen und Ermittlungen gegen 70 Beschuldigte. Bei der Operation “Luxor” ging es um den Verdacht der Terrorfinanzierung und der Bildung einer Terrororganisation.

Die ursprünglich unter dem Codenamen “Ramses” geplante Operation war bereits seit längerer Zeit vorbereitet worden. Bei den Razzien standen Wohnungen, Wohnhäuser, Geschäfts- und Vereinslokale im Visier der Ermittler. Die Ermittlungen liefen seit der zweiten Hälfte des Jahres 2019. Die Vorwürfe lauten auf Verdacht der Terrorismusfinanzierung, Bildung einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung sowie der staatsfeindlichen Verbindung oder deren Unterstützung sowie auf Geldwäsche. Es war umfassendes Beweismaterial sichergestellt und Vermögenswerte “in Millionenhöhe” eingefroren worden.

Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es damals, dass sich die Maßnahmen nicht gegen Muslime oder gegen den Islam richte. Die Muslimbruderschaft sei keine Religionsgemeinschaft, sondern stehe für religiös motivierten, politischen Extremismus. Seit November 2020 wurden “massenhaft Datenträger” gesichtet. Im Mai hatten die Beschuldigten bereits den bestellten Gutachter beeinsprucht. Das Landesgericht Graz hat allerdings noch nicht entschieden, ob ein anderer oder derselbe wieder bestellt wird, sagte Bacher am Dienstag.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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10 Kommentare

  1. Nehammer! Nicht genügend!

    Teils Widerrechtliche Hausdurchsuchungen
    Innerhalb der türkisen Familie macht eine Familie besonders auf sich aufmerksam. Die Soap-Opera Nehammer geht weiter!
    Einige Hausdurchsuchungen bei der von Nehammer medial zelebrierten Kommandoaktion “Luxor“ haben, laut Oberlandesgericht Graz, nicht dem Gesetze entsprochen. Sozusagen eine illegale PR Aktion.
    Der Waffenkauf eines Gefährders war ignoriert und verschlafen worden. Dem vollständigen Versagen folgte der aktionistische Rambo -Einsatz, assistiert vom ORF gab es die gewünschten martialischen Bilder.

    Das Innenministerium verlautet, daß dieses Vorgehen Teil der österreichischen Sicherheitsstrategie ist! Eine offensichtlich illegale Strategie!
    Für Minister Nehammer stellt sich wiederum die Rücktrittsfrage!

  2. Pleite Nummer 865. Was können diese Totalversager eigentlich?

    • Nehammsi kann gut Pöbel ausnehmen lassen, von Verfassungshütervasallen …

  3. Überrascht mich in keinster Weise.
    Ablenkungsmanöver und absichtliche Stigmatisierung. Subtile Hetzerei.

  4. Fand ich schon immer etwas seltsam die ganze Aktion. Vor allem den Zeitpunkt, weil der Verdacht der Terrorfinanzierung gegen die genannten Vereinigungen besteht ja nicht erst seit gestern. Und die Ermittlungen liefen ja auch mehrere Monate. Die Beweise müssen auch eher dürftig gewesen sein wenn sich die Hausdurchsuchungen im nachhinein als rechtswidrig herausstellen.
    Das sich der Tatverdacht so plötzlich erhärtet, dass man so plötzlich Hausdurchsuchungen durchführen muss ist schon komisch.

    • Es ist alles KOMISCH und sollte kontrolliert werden was aus der Ecke des Schmähammers kommt!

  5. Sehr geehrte Bürger und Bürger

    Kritisieren Sie die Methoden der ÖVP nicht, sonst machen Sie sich strafbar.
    Zeigen Sie keine Solidarität mit Palästina, sonst schicken wir die Putschisten und Putschisten.

    Als Tipp gegen die Überwachung können wir in Österreich ja damit anfangen die sprachliche Spionagesoftware zu verwirren. Entweder Dialekt sprechen oder gleich Wortsilben vertauschen, damit der Alghoritmus nicht nachkommt: https://de.wikipedia.org/wiki/Verlan

    ÖVP schickt Zeipoli und bricht damit selbst Tzegese, starke Leistung.

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