Freitag, April 26, 2024

Neue Regeln für Krankenstand beschlossen

Die ÖGK hat neue Krankenstandsregeln beschlossen. Der Wirtschaftsbund freut sich über strengere Kontrollen bei Missbrauch. Aber auch für Arbeitnehmer gebe es Verbesserungen: das Betretungsrecht für Kontrollore in Wohnungen wurde gestrichen.

Wien, 09. Dezember 2020 |Die Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) hat neue Regelungen für den Krankenstand beschlossen. Während die Arbeitnehmervertreter “Verbesserungen für die Versicherten” betonten, freuen sich die Arbeitgeber über “strengere Kontrollen” gegen Missbrauch.

Wohnungen dürfen nicht mehr kontrolliert werden

ÖGK-Obmann Andreas Huss erläuterte, dass das Betretungsrecht von Krankenstandskontrolloren in die Wohnungen der Versicherten gestrichen wurde. “Das ist aus unserer Sicht verfassungswidrig und fällt nun”, erklärte der Arbeitnehmer-Obmann in einer Aussendung. Weiters sind Gesundschreibungen nur mehr ab dem nächsten Tag und nicht mehr rückwirkend möglich. “Rückwirkende Gesundschreibungen führten in der Vergangenheit immer wieder zu arbeitsrechtlichen Problemen für Versicherte. Diese sind jetzt nur mehr bei nachgewiesenem, vorsätzlichen Missbrauch möglich”, führt Huss aus. Diesen Punkt strich der Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Kurt Egger, besonders heraus. Er betonte, dass bei Krankenstandsmissbrauch oder genesungsschädlichem Verhalten ein rückwirkendes Ende der Arbeitsunfähigkeit zusätzlich eingeführt werde.

Kontrolle verschärft

Dienstgeber, die eine Krankenstandskontrolle angeregt haben, werden nun über die Durchführung informiert. Sowohl Huss als auch Egger betonten aber, dass es dabei nur um eine Information über die Durchführung gehe. Diagnosen dürfen weiterhin nicht an die Arbeitgeber weitergegeben werden.

Und der Wirtschaftsbund-Generalsekretär verwies in seiner Aussendung auch auf “strengere Kontrollen” gegen Missbrauch. Bisher sei die ÖGK von Arbeitgebern gemeldeten Verdachtsfällen nicht einheitlich nachgegangen. “Das ändert sich nun. Versicherte, die sich den verordneten ärztlichen Anordnungen widersetzen und ein genesungsschädliches Verhalten an den Tag legen, müssen zur Kontrolle in die ÖGK.”

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

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