Dienstag, Mai 14, 2024

Google Fonts: Abmahnanwalt hat “genug von der Sache”

Der Anwalt, der im Auftrag einer Mandantin zehntausende Abmahnbriefe verschickt hatte, hat in der Sendung “Bürgeranwalt” Angriffe auf seine Person beklagt und dürfte die Forderungen nun nicht mehr verfolgen.

Wien | “Dieser Shitstorm hat dazu geführt, dass vor meiner Kanzlei randaliert wurde, dass mir mehrfach die Reifen aufgestochen wurden”, sagte der niederösterreichische Anwalt Marcus Hohenecker in der ORF-Sendung “Bürgeranwalt” am Samstag.

Schlägertypen und ständig angerufen

Auch Drohbriefe und Drohanrufe habe er erhalten und “Schlägertypen” hätten ihn an seiner Privatadresse aufgesucht. “Ich konnte mein Handy über ein Monat nicht verwenden, weil ich ständig angerufen wurde und wieder aufgelegt wurde”, schilderte Hohenecker. Sein Webhoster habe ihm gekündigt, ebenso sein Steuerberater und seine Bank.

Hohenecker hatte vergangenes Jahr massenhaft Abmahnschreiben an Webseitenbetreiber verschickt, die Google Fonts, also von Google bereitgestellte Schriftarten, verwendet haben. Eine Mandantin von Hohenecker sah laut ihrem Anwalt darin einen Kontrollverlust über ihre Daten und machte einen Gefühlsschaden geltend. Pro Brief forderte Hohenecker 190 Euro. Diese Forderungen dürften inzwischen obsolet sein. Danach gefragt, ob er das weiter verfolge, sagte Hohenecker im ORF: “Ich habe genug von der Sache”.

26.000 Abmahnbriefe verschickt

Insgesamt hatte Hohenecker mehr als 26.000 Abmahnbriefe verschickt. Anwälte, die betroffene Webseitenbetreiber vertreten, argumentieren, dass Hoheneckers Mandantin gar keinen Gefühlsschaden erlitten haben könne, weil es unrealistisch sei, dass sie derart viele Webseiten eigenhändig angesurft habe. Vermutet wird, dass ein Programm zum Einsatz kam, dass im Internet nach Webseiten suchte, die Google Fonts verwenden.

Der Fall beschäftigt mittlerweile auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Ermittelt wird gegen Hohenecker und eine zweite Person wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schwerem gewerbsmäßigen Betrug. Auf diese Delikte steht im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Auf APA-Anfrage erklärte die WKStA am Montag: “Die genaue Anzahl der Abmahnschreiben ist ebenso wie die Schadenshöhe Gegenstand der Ermittlungen. Wir gehen aber derzeit von mehreren zehntausend Abmahnschreiben aus.”

Disziplinarverfahren

Gegen Hohenecker läuft bei der Rechtsanwaltskammer auch ein Disziplinarverfahren. Hohenecker beklagte am Samstag in der ORF-Sendung, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und das Verfahren der Kammer seien zunächst eingestellt, wegen der “Macht der Medien” und der großen Anzahl der Abmahnbriefe aber wieder aufgenommen worden.

“Ab einer gewissen Anzahl war es für uns hinterfragenswert”, sagte dazu Florian Knotek von der niederösterreichischen Rechtsanwaltskammer beim “Bürgeranwalt”. Drei oder vier Abmahnungen seien anders zu beurteilen als 400 oder 26.000. Die Standesvertretung will im Disziplinarverfahren aber das Ergebnis der ordentlichen Gerichte abwarten.

Zur Frage, ob die Verwendung von Schriftarten, die von einem Google-Server abgerufen werden, datenschutzkonform ist oder ob dabei die IP-Adresse des Webseitenbesuchers datenschutzwidrig an Google übertragen wird, findet am 3. März in Wien am Landesgericht für Zivilrechtssachen eine erste Tagsatzung in einem Muster-Verfahren der Wirtschaftskammer statt. Prozessbeteiligt ist neben einem Friseur aus Amstetten auch Google Ireland Ltd.

apa | Titelbild: Screenshot: ORF Bürgeranwalt

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7 Kommentare

  1. Die Rechtsanwaltskammer sollte den Mann schnellstens mit Berufsverbot belegen. Bringt die Branche noch mehr in Verruf. Pöbeleien und Anruf-Belästigungen sind der falsche Weg, aber dass die Bank und die Steuerkanzlei ihm “gekündigt” haben, finde ich schon den richtigen Weg. Mit solchen Leuten sollte man nichts zu tun haben müssen.

    • Die Beschwerde muss an Leute gehen die es sich bequem gemacht haben.
      Leute die Webseiten programmieren und zulassen das Daten ohne weiteres abfliessen. Verführt durch Konzerne die sich um das Recht nichts pfeifen.
      Es werden nach wie vor die Daten abgegiffen und verkauft.
      Ein Trump und ein Brexit war nur möglich weil Konzerne Daten von Menschen speichern und entsprechend auswerten, verkaufen und einsetzen.
      Man braucht nur schauen wie lange der Max Schrems schon für unser Recht kämpft. Das hat schon viele Hunderttausend Euro verschlungen.

  2. Meiner Meinung nach ist es längst an der Zeit, dass Unternehmen und Organisationen die DSGVO ernst nehmen und sich daran halten, ohne dass es erst durch Klagen und Gerichtsverfahren erzwungen werden muss. Die WKO hätte bereits vor Jahren aktiv werden und auf die rechtswidrigen Praktiken der Werbetreibenden hinweisen müssen, anstatt einfach wegzuschauen. Auch die Webseiten-Ersteller sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Webseiten im Einklang mit der DSGVO stehen, um unnötige Belastungen für die Verbraucher zu vermeiden. Schließlich ist es frustrierend, dass wir als Konsumenten oft gezwungen sind, Zeit und Energie darauf zu verwenden, unerwünschte Werbung zu umgehen oder auf Webseiten mit langsamer Ladezeit zu warten. Ich glaube, dass die Klägerin und der Anwalt , die sich für den Schutz der Verbraucherdaten einsetzen, mehr Wertschätzung verdienen und nicht als lästige Störenfriede betrachtet werden sollten.

  3. ich kann euch sagen, ich kenn den typen und der ist ein opportunistischer parvenue bis zum geht nicht mehr.
    ganz ehrlich, ich tät ihm schon vergönnen, dass er unter umständen sogar seine zulassung als rechtsanwalt verliert.

  4. Also ich müsst ja lachen, wenn der Bubi wirklich einmal eine aufs Maul kriegt. Ich würde so etwas natürlich nie tun und befürworte das auch mit keinem Wort, aber amüsieren tät’s mich schon ein bissl.

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