Freitag, April 26, 2024

Europäische Bürgerinitiative erfasst Personen jetzt in Datensystem

Seit Donnerstag gilt in Österreich ein neues Gesetz, das europäische Bürgerinitiativen regelt. Die Daten der Unterstützer werden in einem Datensystem erfasst, Organisatoren riskieren Strafen bei Unterschriften von nicht-existenten Personen.

Wien, 16. März 2020 / Wenn eine europäische Bürgerinitiative mehr als eine Million Unterschriften erreicht, dann muss sie von der EU-Kommision geprüft werden. Europäische Petitionen werden vor das Parlament gebracht. Das Gesetz bezüglich der Bürgerinitiativen wurden am Donnerstag geändert. Mit einer Unterschrift vermittelt man der Wahlbehörde nun seine politische Gesinnung.

Unterschreiber wird in Datensystem erfasst

Unterschreibt man nun eine Bürgerinitiative, wird via Bundeswahlbehörde „ohne unnötigen Aufschub“ die Person auf ihre Identität überprüft, wenn sie mit einer Unterschrift ihre Unterstützung bekundet hat. Zudem hat die Bundeswahlbehörde die Person „zum Zweck der Vermeidung von Doppelbekundungen in einem Datensystem zu erfassen.“

Auch die Organisatoren müssen sich natürlich ausweisen, um eine Bürgerinitiative anzumelden. Bisher wurde der Kommission nur eine Initiative vorgelegt: „Verbietet Glyphosat“. Die Kommission legte zwar ihre rechtliche und politische Meinung zum Thema dar, verboten ist das Pflanzengift Glyphosat aber noch immer nicht.

Ohne die eigene Reisepass-Nummer ist die Unterstützung einer Bürgerinitiative, die innerhalb der EU-Kommission behandelt werden könnte, nicht mehr möglich. Für die EU ist die Institutionalisierung der Bürgerinitiative die Möglichkeit, dass die Partizipation der Bürger erhöht wird. Durch die Erfassung der Menschen in einer Datenbank bekommen die gesammelten Unterschriften mehr Wert, weil sie echt sind.

Bedenken

Auch wenn die EU bekundet, Datenschutzrichtlinien einzuhalten, ein mulmiges Gefühl bleibt. Denn durch das Unterschreiben von Bürgerinitiativen zeigt ein Bürger sehr schnell eine gewisse politische Gesinnung.

Das neue Gesetz zur Bürgerinitiative sei „ein wichtiges Element der direkten Demokratie auf europäischer Ebene und ein gutes Instrument für die direkte Teilnahme am Entscheidungsprozess. Das bringt die EU den Bürgerinnen und Bürgern näher,“ sagt Bundesrat Eduard Köck (ÖVP). Ob die neuen, strengen Überwachungskriterien, die Menschen eher dazu animiert, sich an Bürgerinitiaitven zu beteiligen, scheint fraglich.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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