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Was passiert mit den Löhnen? Keiner zuständig?

Keiner zuständig?

Wer zahlt die Löhne, wenn die Betriebe zusperren? Laut dem Epidemiegesetz müsste der Staat einspringen. Aber diese Regelung wurde mit dem Corona-Gesetz umgangen. Es bleibt offen, was mit den Löhnen der Arbeiter geschehen wird.

Wien, 18. März 2020 / Wie geht es weiter mit Österreichs Wirtschaft, nachdem auf Notprogramm geschalten wurde? Das Epidemiegesetz regelt die Fortzahlung von Löhnen und Gehältern, auch wenn die Betriebe dicht machen müssen. Aber nicht das Epidemiegesetz wurde erlassen, sondern das COVID-19-Gesetz und das regelt die Fortzahlung der Löhne anders.

„Höhere Gewalt“

Im neuen Gesetz gibt es laut Rechtsexperten keine Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Würde das Epidemiegesetz gelten, müsste der Staat für die Löhne von Betrieben aufkommen, die aufgrund der Epidemie geschlossen halten. Doch auch das ist nicht der Fall.

Diese Regelung wurde „über die Hintertür“ eingeführt, sagte Andreas Vonkilch, Zivilrechtsprofessor in Innsbruck gegenüber dem „Standard“. Auch vor dem Hintergrund, „dass der Staat die Kosten möglicherweise nicht stemmen kann,“ vermutet der Zivilrechtler weiter. Das wurde möglich, indem Corona als höhere Gewalt eingestuft wurde. Laut demAllgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) hat der Arbeitnehmer den Schaden bei höherer Gewalt zu tragen.

Immer mehr Betriebe werden schließen, Kündigungen werden sich häufen. Die Arbeiterkammer und der Gewerkschaftsbund rufen gegenwärtig immer wieder dazu auf, nichts „einfach zu unterschreiben“ wenn der Arbeitgeber eine Kündigung vorlegt. Professor Vonklich kann sich vorstellen das die Regierung noch handelt. Durch einen Zusatz im ABGB kann der Arbeitgeber noch zur Fortzahlung verpflichtet werden.

ÖGB für Kurzarbeit

ÖGB-Chef Katzian stellte heute noch einmal klar, dass Kurzarbeit gesichert ist. Es gäbe keinen Grund für Kündigungen:

„Es gibt keinen Grund, dass ein Unternehmen Mitarbeiter kündigt. Wir haben ein attraktives Model der Kurzarbeit, das dient dazu, dass die Menschen in Beschäftigung bleiben. Ich bitte alle Unternehmer: Schmeisst’s die Leute nicht raus, nutzt das Kurzarbeit-Modell. Der Ersatz, den die Unternehmen bekommen, ist sehr sehr hoch.“

Arbeitsrechtsexperte Martin Risak sieht auch bei der Kurzarbeit Probleme. Damit springt der Staat nicht so direkt in die Verantwortung, wie es beim Epidemiegesetz geregelt gewesen wäre. Wenn sich ein Arbeitgeber auf höhere Gewalt beruft, könnten Mitarbeiter wohl einfach gekündigt werden.

15 Milliarden Soforthilfe angekündigt

Aus der Regierung kommen Ausweichmanöver. Wirtschaftsministerin Schramböck  sagte zur Kontroverse rund um Betriebsschließungen und Lohnfortzahlungen: “Das Epidemiegesetz wurde in den Fünfzigerjahren geschaffen und ist dafür da, einzelne Betriebe zu schließen, von denen unmittelbar eine Gefahr ausgeht. Derzeit befinden wir uns in einer Pandemie, die in dieser Form seit dem Zweiten Weltkrieg nicht vorlag, und deshalb war eine neue Regelung notwendig.” Damit ist nicht gesagt, wer für Löhne aufkommen wird, wenn die meisten Betriebe in Österreich für mehrere Wochen schließen.

Nun kündigte die Regierung bis zu 38 Milliarden Soforthilfe an. Es dürfe weder Kündigungen noch Pleiten geben, denn wenn ein Unternehmen pleite ist, sind es zwei weitere. Ein Dominoeffekt müsse verhindert werden. Dafür gibt es 15 Milliarden Notfallhilfe. Ein klares Bekenntnis, dass der Staat die Löhne übernehmen werde, ist aber noch nicht gefallen.

Mittlerweile stellte Wolfgang Katzian per Aussendung klar:

“Geschlossene Betriebe, die nicht von der Kurzarbeit Gebrauch machen, müssen die Löhne weiterzahlen.”

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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