Sonntag, Mai 19, 2024

72 Anzeigen am ersten Partywochenende – Vor allem kleine Lokale abgestraft

Vor allem kleine Lokale abgestraft

In Wien kam es am ersten Partywochenende zu insgesamt 72 Anzeigen und 15 Organmandaten durch Polizei und Behörden. Vor allem kleinere Lokale hielten sich nicht an die Covid-Vorschriften.

Wien, 6. Juli 2021 | In Wien sind in den vergangenen Tagen – also am ersten “echten” Partywochenende – stichprobenartige Kontrollen in Clubs und in der Nachtgastronomie durchgeführt worden. Das Einsatzteam der Stadt und die Polizei stellten beim Besuch von 118 Betrieben 72 Anzeigen und 15 Organmandate aus. Betroffen waren meist kleinere Lokale. Die Großen der Szene befolgen die Maßnahmen hingegen offenbar einwandfrei.

Keine Strafen für große Betriebe

“Die etablierten Clubs und Diskotheken halten sich an die Vorschriften”, resümiert Walter Hillerer, der Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, am Dienstag in einer Aussendung. Neben der 3-G-Regel wurden auch die Gästeregistrierung, das Covid-Präventionskonzept und die erlaubte Auslastung von 75 Prozent, falls überwiegend stehend konsumiert wird, überprüft. Die großen Betriebe blieben ohne Beanstandungen.

In kleineren Lokalen, so berichtete Hillerer, würden die Vorschriften hingegen nicht immer eingehalten. “Die meisten Betriebe ohne Covid-19-Konzept überprüfen auch keine 3-G-Regeln oder erfassen die Gästedaten. Somit gibt es hier gleich mehrere Verstöße und die Zahl der Anzeigen steigt.” Strafen wurden auch nach dem Jugendschutzgesetz oder auch dem Preisauszeichnungsgesetz verhängt. Auch versperrte Notausgänge oder fehlende Feuerlöscher wurden beanstandet. In einem Lokal in Ottakring musste die Polizei auch wegen eines aufgebrachten Gastes einschreiten.

(apa)

Titelbild: APA Picturedesk

Markus Steurer
Markus Steurer
Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.
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10 Kommentare

  1. Einfach nicht bezahlen, Einspruch beim Landesverwaltungsgericht erheben und aus. Ganz sicher werden auch diese Coronazi-Maßnahmen vom VfGH als rechtswidrig aufgehoben.

  2. “Keine stichprobenartige Kontrolle bei mir” sagte er und lachte: “hohoho”

  3. Einäugige Behörde!
    Geht es um Corona Verstöße von Politikern, ist die Behörde blind. Von Anzeigen gegen Hafenecker, Anschober, Kurz, … , hört man nichts, obwohl deren Verstöße erwiesen sind und auch noch medial publiziert wurden!
    Besonders dreist hat sich Hafenecker verhalten, der wissentlich positiv am U-Ausschuß teilnahm, dort einen Cluster verursachte und danach auch noch mit Freunden gesellig Bier trinken ging!

    • Der ÖVP-Cluster war bevor Hafenecker positiv getestet wurde. Über den hat nur niemand berichtet, weil ja das Geld vom Kurz kommt.

  4. strafen – jojo das was am besten können.

    so lange so viele leute bei diesem spiel mitmachen ist es ein sich selst bestätigendes system. an die entscheider kommt retour – funktioniert eh bestens, a paar schwarze schafe homma hoit – aber die bring ma scho nu auf spur.

    das schönste für einen sklavenhalter ist halt eben wenn die sklaven danach schreien wie sklaven behandelt zu werden.

    geniesst eure “freiheit”. genießt sie.

  5. Was die COVID-Strafen anbelangt, kann man nur raten, Einsprüche und wenn es nicht eingestellt wird, über die LVwG bis zum VfGH gehen. Gesundheitsdaten von Gästen abzufragen und weiterzuleiten ist rechtswidrig und wurde ja bereits vom VfGH für Wien aufgehoben.

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