Dienstag, Januar 21, 2025

Fix: 3G am Arbeitsplatz ab 1. November

Das ist ein Unterüberschrift

Ab 1. November gilt die 3G-Regel nun auch am Arbeitsplatz. Dort, wo ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann, braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis.

Wien, 20. Oktober 2021 | Ab 1. November gilt 3G auch am Arbeitsplatz. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.Verpflichtend ist der 3G-Nachweis laut der (in den nächsten Tagen noch zu verordnenden) 3. Corona-Maßnahmenverordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – etwa im Büro oder in der Kantine. Nicht betroffen sind beispielsweise Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Angepasst wird auch die Regelungen für Mitarbeiter im Gesundheits-und Pflegebereich: Auch dieses Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegt. Auch für Spitzensportler kommt die 3G-Pflicht. Für die Einhaltung der Maßnahme sind beide Seiten – sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer – verantwortlich.

Hinsichtlich der bisher schon bestehenden allgemeinen Maskenpflicht gilt ab 1. November, dass Arbeitnehmer durch Erbringung eines 3G-Nachweises von der Maskenpflicht entbunden sind. Damit müssen beispielsweise Angestellte in Supermärkten mit 3G-Nachweis keine Maske mehr tragen. Für Kunden bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen,) muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

Arbeitgeber drohen bis zu 3.600 Euro Strafe

Weiterhin verpflichtend ist die FFP2-Maske (zusätzlich zum 3G-Nachweis) für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern. Gleiches gilt auch für Besucher in diesen Einrichtungen. Weiterhin keine Maskenpflicht gilt in sämtlichen schon bisher bekannten “3G-Settings” – etwa in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben, Theatern oder bei Friseuren und Veranstaltungen.

Für die Einhaltung der Maßnahme sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer verantwortlich; für die Kontrollen in erster Linie die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Es sei nicht angedacht, dass es etwa beim Eintritt lückenlose Kontrollen geben soll, sondern Stichproben, führte Kocher aus. Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen laut dem Covid-Maßnahmengesetz: Für Arbeitnehmer bis zu 500 Euro, für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro.

Hoffen auf Impf-Effekt

Mückstein hofft – mit Blick auf die Erfahrungen anderer Länder mit 3G-Regeln am Arbeitsplatz (etwa Italien oder Slowenien) – dass auch hierzulande infolge dieser Maßnahme die Durchimpfungsrate steigt; aktuell wurde die 70 Prozent-Marke in der impfbaren Bevölkerung überschritten. Auch betonte der Minister, es gehe bei 3G am Arbeitsplatz um “Fairness”: Viele der in der Zeit der Pandemie einführten Regeln hätten vor allem den Freizeitbereich betroffen. Es sei nun an der Zeit gleichzuziehen und auch im Arbeitssektor die bewährte 3G-Regelung umzusetzen.

Auch verwies Mückstein auf die Schüler: Für die Kinder gehöre es schon lange zum Alltag, für den Schulbesuch einen Test- (oder Impf-Nachweis) erbringen zu müssen. Gefragt nach seiner Erwartung hinsichtlich der Zulassung der Impfung auch für Unter-Zwölfjährigen blieb Mückstein bei seinen bisherigen Aussagen: Die Zulassung durch die EU-Arzneimittelagentur EMA (für 5- bis 11-Jährige) sei Ende November zu erwarten, in Österreich werde es dann circa ein bis zwei Wochen danach eine Zulassung geben. “Ich rechne damit, dass die Ersten noch dieses Jahr geimpft werden können.”

Gesetz muss noch durch den Bundesrat

Erlassen werden kann die Verordnung zu 3G am Arbeitsplatz voraussichtlich erst am Freitag oder Samstag – nach dem dafür notwendigen Beschluss des grundlegenden Gesetzes im Bundesrat am Donnerstag und der Kundmachung der darauffolgenden Verordnung, hieß es im Gesundheitsministerium zur APA. Die SPÖ wollte dies zunächst verzögern, hat ihre Blockadedrohung aber zurückgezogen, weil ihr Wunsch erfüllt wurde, dass betriebliche Tests auch nach Ende Oktober gratis bleiben.

Ebenfalls fixiert werden mit der 3. Corona-Maßnahmenverordnung die Regeln für den Wintertourismus, die von der Regierung bereits am 20. September präsentiert wurden. Ab 15. November ist bei der Benutzung von Seilbahnbetrieben ein 3G-Nachweis zu erbringen, für Gäste von Après-Ski-Betrieben gelten Regeln analog zur Nachtgastronomie. Grundsätzlich orientieren sich die Corona-Schutzmaßnahmen für die kommende Wintersaison am gemeinsam mit den Ländern ausgearbeiteten Stufenplan und damit an der Auslastung der Intensivkapazitäten, hieß es seitens der Regierung.

(apa/mst)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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