Freitag, April 26, 2024

Die SPÖ sollte den ORF anzeigen – Kommentar

Kommentar

Die ZIB 2 spielte Pamela Rendi-Wagner ein illegal angefertigtes Tonband vor. Damit verstieß der ORF gegen das Strafrecht. Die ÖVP würde sich das nie und nimmer gefallen lassen. Und die SPÖ?

Wien, 23. Dezember 2019 / Die SPÖ ist also pleite. So, pleite, dass sie heute keinen Wahlkampf bestreiten könnte. Na gut, das ist ihr Problem. Und genau das ist die Krux: Die Finanzen der SPÖ sind – sofern keine Gesetze gebrochen werden – ihre eigene Angelegenheit.

Als der Falter im vergangen September Unterlagen veröffentlichte, die belegen sollen, dass die ÖVP in ihrer Buchhaltung trickste, um illegale Wahlkampfkostenüberschreitungen zu verschleiern, liefen die Türkisen Sturm. Dabei war die Veröffentlichung des Falter legal, die mutmaßlichen ÖVP-Tricks jedoch nicht.

Illegale Veröffentlichung

Hier ist der Fall genau umgekehrt: § 120 des Strafgesetzbuchs verbeitet ausdrücklich, geheim angefertigte Tonaufnahmen zu veröffentlichen. Wer es doch tut, riskiert ein Jahr Gefängnis. Pleite zu sein ist hingegen nicht verboten.

Es handelt sich bei der Veröffentlichung geheimer Tonaufnahmen nicht um ein Offizialdelikt. Das heißt, Christian Deutsch müsste den Verstoß anzeigen, damit die Staatsanwaltschaft tätig wird. Dem zuständigen ORF-Redakteur kann nicht viel passieren. Als Ersttäter oder Ersttäterin wird er oder sie wohl Diversion bekommen und keinen Tag im Gefängnis verbringen.

Das Redaktionsgeheimnis gilt

Der Informant der ZIB braucht sich erst recht keine Sorgen zu machen. Er oder sie ist aus gutem Grund durch das Redaktionsgeheimnis geschützt. Nichts und niemand – auch kein Gericht –  kann den ORF zwingen, seine oder ihre Identität preiszugeben.

Es gab jedoch keinen Grund, Teile der Tonaufnahmen vorzuspielen. Ihren Inhalt zu zitieren hätte den selben Informationswert gehabt und wäre legal, aber natürlich weniger sensationell gewesen. Auch ZackZack.at hat in der Vergangenheit aus heimlichen Tonaufnahmen zitiert.

Wahlkampfhilfe für die ÖVP

Selbst ein Zitat wäre in diesem Fall jedoch ein schweres politisches Foul: Gerade jetzt, wo im Fall des Scheiterns der Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen Neuwahlen im Raum stehen, ist das Wissen um die finanzielle Situation der SPÖ eine Trumpfkarte in der Hand von Sebastian Kurz. Wieso besorgt der ORF das Geschäft von ÖVP-General Karl Nehammer?

Was würde die ÖVP tun?

Stellen wir uns die Situation umgekehrt vor: Was würde die ÖVP tun? Erfahrungsgemäß etwa: eine massive PR-Offensive starten, Pressekonferenzen geben, den ORF mit Klagen eindecken. Ja, dieser Spin kann zum Bumerang werden. Ja, er gibt den politischen Mitbewerben die Gelegenheit, die SPÖ als Gegnerin der Pressefreiheit darzustellen. Tatsache ist aber: Die Pressefreiheit ist durch § 120 StGB nicht gefährdet. Folglich hat sich der ORF auch an das Gesetz zu halten.

Doch was macht die SPÖ? Stirbt vor lauter Angst leise vor sich hin.

Thomas Walach

Titelbild: APA Picturedesk

Thomas Walach kommentiert

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