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Kurz-SMS müssen an U-Ausschuss geliefert werden – Vierte VfGH-Pleite für Türkis

Vierte VfGH-Pleite für Türkis

Vierte VfGH-Pleite in Folge für Türkis: Sebastian Kurz muss seine SMS, Chats und Mails mit Ex-Vizekanzler Strache an den U-Ausschuss liefern. Auch die entsprechenden Kalendereinträge sollen bei den Fraktionen landen.

 

Wien, 10. Dezember 2020 | Für Bundeskanzler Sebastian Kurz dürfte es rund um den U-Ausschuss heiß werden. Wie, zuerst der “Standard” und dann die “Presse” berichteten, muss Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) einen Großteil seiner Konversationen mit dem ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (ehem. FPÖ) vorlegen. In der entsprechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (2.Dezember 2020) heißt es, dass alle Unterlagen übermittelt werden, die “sich auf die Ermittlungstätigkeit der Behörden beziehen”.

Kanzlerkalender muss an Ausschuss wandern

Darunter fallen SMS, Chat-Nachrichten und E-Mails von „politischer Relevanz“ mit dem auf Ibiza gescheiterten Ex-FPÖ-Chef. Auch der brisante Terminkalender des ÖVP-Oberhauptes muss an den Ibiza-Untersuchungsausschuss nachgeliefert werden. Der Kanzler weigerte sich in seiner Befragung im Juni noch vehement, diesen vorzulegen.

Der Kanzler muss somit seinen Terminkalender für den relevanten Untersuchungszeitraum – türkis-Blaue-Regierungszeit 2017 bis 2019 – übermitteln. Bis jetzt scheiterte ein Vorlegen der Kurz-Strache-Chats noch am grünen Justizministerium.

“Wenn das nicht gewünscht ist…”

Im Untersuchungsausschuss sorgte der Terminkalender bei der Kanzler-Befragung am 24. Juni für hitzige Debatten.

Die Opposition forderte die Übermittlung des Kanzlerkalenders im U-Ausschuss

Screenshot: Stenografisches Protokoll: Befragung Sebastian Kurz, 24. Juni.

So sprangen Vorsitzender Wolfgang Sobotka und Fraktionsführer Wolfgang Gerstl (beide ÖVP) dem Bundeskanzler zur Seite, der Kanzler argumentierte süffisant im Untersuchungsausschuss: „Ich hätte Ihnen gerne Auskunft zu meinen SMS und zu meinem Kalender gegeben, aber wenn das nicht gewünscht ist, dann tue ich das nicht und nehme zur Kenntnis, dass Sie das nicht interessiert.“ Kurios: Die Opposition hatte sehr wohl vom Kanzler gewünscht, genau das vorzulegen.

Die süffisante Antwort des Kanzlers

Screenshot: Stenografisches Protokoll: Befragung Sebastian Kurz, 24. Juni.

Die Opposition verlangte bereits seit langem eine Übermittlung der „Rohdaten“ der sichergestellten Politiker-Handys. Dabei sollten nicht nur von Staatsanwälten oder Polizisten „vorausgewählte“ Nachrichten geliefert werden.

Vierte Niederlage für Türkis

Für die ÖVP ist es bereits die vierte Niederlage in Folge rund um den U-Ausschuss. Zuvor wurden bereits ein Aktenschwärzungsverbot und die Übermittlung von Akten von „abstrakter Relevanz“ an den U-Ausschuss vom VfGH entschieden. Auch eine Veränderung zugunsten der türkis-grünen Mehrheit betreffend Untersuchungsgestand zum Nachteil der Minderheit wurde vom VfGH nicht stattgegeben. Ein Tweet der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer sorgte damals für Aufregung, als sie der Opposition ihre „Hilfe“ anbot. Die „Hilfe“ aufgrund der „langjährigen Expertise“ wurde vom VfGH aber abgeschmettert.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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