Halloumihersteller kassierten vor EU-Gericht
Bulgarien will der Insel Zypern ihr Nationalgericht, den Halloumi-Käse, streitig machen. Der große Käse-Streit wurde jetzt sogar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt. Die „Halloumi-Stiftung“ klagt wegen Diebstahl geistigen Eigentums.
Wien/Luxemburg, 20. Jänner 2021 | Zwischen dem zyprischen Grillkäse Halloumi und einem ähnlichen Produkt aus Bulgarien besteht nach Einschätzung des EU-Gerichts jedoch keine Verwechslungsgefahr. Die Ähnlichkeit sei dafür zu gering, entschieden die Richter in Luxemburg am Mittwoch.
„Bbqloumi“ gegen „Halloumi“
Das EU-Gericht hatte schon einmal so entschieden. Der höher gestellte Europäische Gerichtshof hob das Urteil im März 2020 jedoch auf und forderte eine eingehendere Prüfung, ob sich die Produkte trotz unterschiedlicher Namen nicht doch ähneln. Konkret geht es um den bulgarischen Grillkäse “Bbqloumi”. Die Halloumihersteller aus Zypern sehen ihre Marke durch den Rivalen seit Jahren verletzt.
Keine Verwechslungsgefahr
Die “Stiftung zum Schutz des traditionellen zyprischen Käses namens Halloumi” hatte sich deshalb zunächst beim EU-Amt für geistiges Eigentum über das bulgarische Produkt beschwert. Weil das Amt den Widerspruch zurückwies, klagte die Halloumi-Stiftung vor dem EU-Gericht. Die Richter der ersten Instanz sehen nach der neuerlichen Prüfung weiterhin keine Verwechslungsgefahr mit der Käse-Konkurrenz.
(red/apa)
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