Donnerstag, März 20, 2025

Start am 1. Juli: EU einigt sich auf »Grünen Pass«

Start am 1. Juli

Die EU hat sich auf Details eines europaweiten Zertifikats zum Nachweis des Corona-Status geeinigt. Währenddessen wackelt die Einführung des “Grünen Passes” in Österreich, die von der Regierung für 4. Juni angesetzt ist.

Wien, 21. Mai 2021 | Wie Parlaments-Verhandlungsführer Juan Fernando López Aguilar am Donnerstag nach dem Durchbruch sagte, soll das digital lesbare Dokument ab dem 1. Juli EU-weit das Reisen erleichtern. Das “digitale grüne Zertifikat” – in Form eines QR-Codes – soll als Nachweis für eine Impfung, einen negativen Test oder eine überstandene Covid-Erkrankung dienen. Zusätzliche Beschränkungen wie Tests oder Quarantäne seien nur dann vorgesehen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit notwendig sei, hieß es in einer Erklärung der Europäische Volkspartei (EVP). Eingeführt werden soll das System bis Ende Juni.

Mitgliedsstaaten sollen selbst über Zulassung von Impfstoffen entscheiden

Bis zuletzt war darüber gestritten worden, in welchem Maß EU-Länder Reiseerleichterungen und Restriktionen selbst bestimmen können. Der Kompromiss sieht nun vor, dass nicht in die Hoheit der Mitgliedsstaaten eingegriffen wird, aber zusätzliche Beschränkungen wie etwa Quarantäne für negativ Getestete, Geimpfte oder Geheilte nur eingeführt werden sollen, wenn es etwa die Infektionslage erfordere

Nicht durchsetzen konnte sich das Europaparlament mit der Forderung, noch nicht geimpften Bürgern kostenlose Tests zu ermöglichen. Der Kompromiss fordert nur “erschwingliche” Testmöglichkeiten. Die EU-Kommission sicherte darüber hinaus zu, mindestens 100 Millionen Euro für die Anschaffung von Schnelltests zur Verfügung zu stellen.

Unverändert soll es zudem die Möglichkeit geben, dass die Mitgliedstaaten auch Impfungen mit Vakzinen anerkennen, die nicht in der EU zugelassen sind. Das Parlament wollte dies eigentlich auf von der EU-Arzneimittelbehörde EMA gebilligte Impfstoffe beschränken. Besonders die Tourismus- und Luftfahrtbranche setzt große Hoffnungen in ein EU-weit gültiges Verfahren zum Impfnachweis.

“Digitales EU-Covid-Zertifikat”

Den ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen Namen “digitales grünes Zertifikat” ließen die Unterhändler fallen. Es soll nun “digitales EU-Covid-Zertifikat” heißen, wie Parlamentsverhandlungsführer López Aguilar sagte. Das Zertifikat kann sowohl auf dem Handy gespeichert werden als auch als ausgedruckter QR-Code mitgeführt werden.

Mit der Einigung in Brüssel bekommen die EU-Länder eine Schnittstelle, auf der sie ihre nationalen digitalen Nachweise aufsetzen können. Mit der technischen Umsetzung dieser Vernetzung hat die Europäische Kommission den Walldorfer Software-Riesen SAP und die Deutsche-Telekom-Tochter T-Systems beauftragt.

Nationaler Start am 4. Juni wackelt

Noch ist allerdings unklar, wann genau das europäische Zertifikat in den einzelnen Ländern eingeführt werden soll. In Österreich hat das Gesundheitsministerium eine Novelle des Epidemie- und des Covid-Maßnahmengesetzes erarbeitet, mit welcher der Grüne Pass umgesetzt wird. Trotz anhaltender Kritik wegen Datenschutzbedenken soll die entsprechende Regelung bereits kommende Woche vom Nationalrat beschlossen werden.

Besonders die geplante Sammlung von Sozialdaten von Bürgern und deren Corona-Status werde vom Dachverband der Sozialversicherungsträger abgelehnt. Der Zweck, der Umfang sowie die Dauer der Datenverarbeitung seien im Gesetz nicht definiert.

Die ursprünglich bereits für April groß angekündigte österreichische Lösung des digitalen Zertifikats soll nun laut Regierung am 4. Juni umgesetzt werden. Aber auch dieser Termin scheint nicht fix zu sein. In einem internen Schreiben der österreichischen Sozialversicherung, das der Tageszeitung “Standard” vorliegt, wird das geplante Startdatum stark angezweifelt. Die Geschäftsführer der IT-Services der Sozialversicherung – jenes Dienstleisters, der Teile der technischen Umsetzung des grünen Passes verantwortet – erklären demnach:

“Durch die Politik wurde der Wunsch eines Go-live am 4. Juni 2021 vorgegeben. Aus technischer Sicht ist dieser Starttermin mutmaßlich nicht zu halten.” Eine “gesicherte Timeline” könne kommuniziert werden, sobald “die Anforderungen geklärt sind”.

Man gehe davon aus, dass die Probleme bei der Sicherung der Gesundheitsdaten bis zum geplanten Datum nicht ausgeräumt werden können. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es währenddessen, dass der festgelegte Termin halten würde.

(apa/mst)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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