Donnerstag, April 25, 2024

Causa Chorherr – Anwalt stellte Antrag auf Diversion

Causa Chorherr

Der frühere Planungssprecher der Wiener Grünen, Christoph Chorherr, ändert im laufenden Verfahren gegen ihn offenbar die Strategie. Sein Anwalt stellte einen Antrag auf Diversion.

Wien, 02. August 2021 |  Laut “Kurier” (Montag-Ausgabe) hat Anwalt Richard Soyer im Mai einen Antrag auf Diversion gestellt. Dies würde den Verzicht auf ein Strafverfahren ermöglichen. Chorherr steht im Verdacht, von Immobilieninvestoren für “Wunschwidmungen” teils hohe Spenden für seinen gemeinnützigen Verein erhalten zu haben.

22 Verdächtige

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelte in Zusammenhang mit Spenden an jenen Schulprojekt-Verein, dem einst Chorherr vorstand, zuletzt gegen 22 Verdächtige. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs, der Bestechlichkeit und der Bestechung. Chorherr war 2017 mit einer Anzeige konfrontiert worden. Chorherr hat stets bestritten, dass Gelder seine politischen Tätigkeiten beeinflusst hätten.

Eine Diversion in Chorherrs Fall würde ermöglichen, das Strafverfahren zu beenden, ohne dass ein förmliches Strafverfahren durchgeführt und ein Urteil gefällt werden muss. Als Diversionsmaßnahme kommt etwa die Zahlung eines Geldbetrages oder die Erbringung gemeinnütziger Leistungen infrage.

(apa/bf)

Titelbild: APA Picturedesk

Benedikt Faast
Benedikt Faast
Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.
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8 Kommentare

  1. Kann man sich jetzt wirklich schon von Korruption und Amtsmißbrauch mittels Diversion freikaufen? Hat die Staatsanwaltschaft schon einmal in Afrika nachgesehen, ob und wieviele Schulen errichtet wurden?
    Ist schon klar, daß eine Verurteilung nur mittels Geständnis einer politischen Einflußnahme Chorherrs nach erhaltenen Spenden möglich ist. Die Optik ist auf jeden Fall mehr als schief, auch wenn der überhastete damalige Rücktritt von C. ja überhaupt nichts mit den beginnenden Ermittlungen der Justiz zu tun hatte.
    Der eigene Vater würde sich sicherlich für diesen bigotten Bobo schämen…

  2. Geht diese Diversion durch, wird man auch bei den Grünen nach einem oder einer „Plinacek“ suchen müssen!
    Da könnte man, ähnlich wie die Migranten, die beim illegalen Grenzübertritt „Asyl“ rufen, bei einer negativen Urteilsbegründung, in letzter Sekunde den Joker „Diversion“ ziehen. Die Einsicht oder Erkenntnis Herrn Chorherrs kommt zu spät!
    Der Steuerzahler hat auch diesen Schaden schon bezahlt, eine Diversion kann ihn nicht wieder gut machen!

  3. Zumindest war der so “schlau” den Immobilienhaien etwas Geld für Bedürftige abzunehmen. Die Umwidmung hätte doch so oder so stattgefunden. Wenn es auf Wunsch nicht gemacht worden wäre dann hätten diese Investoren eben geklagt. Und vor Gericht bekommen diese Leute dann meist recht weil sie die entsprechenden Anwälte haben die Lücken im Gesetz kennen und irgendeine Lücke lässt sich immer finden.

    • Der Vatikan macht es noch besser. Man kauft mit, für die Armen gewidmeten, Spendengeldern Luxusimmobilien!

  4. …. Freikaufen, oder “Ablasshandel” wurde das früher genannt…., zumindest aus meinem Blickwinkel gesehen…

  5. Eine Diversion darf es bei Politikern nicht geben. Hat möglicherweise Millionen an Bestechung kassiert um sich dann mit €100 freizukaufen?

  6. Wirkt auf mich wie ein Schuldeingeständnis.

    Dass die Grünen um nix besser sind als der Rest der politischen Bagage, haben sie mit ihrer Regierungs-“Performance” hinlänglich belegt.

    Liebe WKSTA! Ich erwarte von Euch, dass Ihr jetzt durchzieht. Und zwar bei allen, also den größeren und auch “kleineren” Schurken.

    Lasst’s es krachen – sonst kracht die Republik!

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