Montag, April 29, 2024

Vorwurf: Vorarlberger ÖVP fälschte Betriebsratswahl

Das ist eine Unterüberschrift

Nach der Betriebsratswahl 2013 übermittelte die ÖVP Vorarlberg ein Wahlprotokoll an die Gewerkschaft. Es war aber gar nicht gewählt worden. 

Wien, 29. April 2022 | Den Vorwurf gibt es schon seit einem anonymen Brief 2017, jetzt hat er sich offenbar bestätigt: Die Vorarlberger ÖVP hat Betriebsratswahlen im Jahr 2013 gefälscht. Sie wurden niemals abgehalten, trotzdem hat die ÖVP ein Protokoll an die Gewerkschaft übermittelt.

Laut Recherchen des ORF ähnelt das Protokoll der Wahl von 2013 stark jener von der letzten Wahl 2009. Das Stimmenverhältnis sei gleich und auch die gewählten Personen seien dieselben gewesen. Jürgen Weiss – früherer ÖVP-Politiker in Vorarlberg, im Bundesrat und auch Föderalismusminister – bestätigte am Donnerstag in der “ZiB2”, dass 2013 der Betriebsrat “ohne tatsächlich durchgeführte Wahl” in der vorigen Form im Amt blieb. “Das war ohne Zweifel ein Fehlverhalten, so etwas darf nicht passieren”, sagte er. Er hatte die Causa 2018 untersucht und die Partei über seine Feststellung informiert.

Wetz räumt “schiefe Optik” ein

Im später angefertigten Protokoll zur Information von Weiss an die Partei steht: „Diese Vorgangsweise sei auch früher schon immer angewendet worden“. Dem widerspricht Weiss jedoch: „Das ist eine vergröbernde Darstellung, weil ich das nicht festgestellt habe.“ Das sei eine Rechtfertigung, die der Vorarlberger ÖVP-Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz eingebracht habe. In seinem Bericht stehe etwas derartiges nicht, er habe auch die Jahre zuvor nicht untersucht. Wetz kann sich den Absatz im Protokoll nicht erklären.

Nach damaligen Berichten von “Standard”, “Presse” und “Neue Vorarlberger Tageszeitung” über den Brief mit den Vorwürfen, den ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter geschrieben haben soll, dementierte die ÖVP die Vorwürfe: Sie seien bekannt und damals umfassend intern geprüft worden. Dabei sei man “zu dem klaren Ergebnis gekommen, dass diese haltlos sind und nicht den Tatsachen entsprechen”, hieß es. Außerdem wird dem zuständigen Landesgeschäftsführer Dietmar Wetz in diesem Brief eine “Schreckensherrschaft” und die falsche Abrechnung von Kilometergeld vorgeworfen.

Zum Fall mit der gefälschten Wahl sagt Wetz gegenüber dem ORF Vorarlberg jetzt, dass er als Geschäftsführer nicht einmal wahlberechtigt sei – Mitarbeiter hätten aber erklärt, wie es damals abgelaufen sei. Demnach habe es eine Sitzung gegeben, in der beschlossen wurde, dass die Vorsitzende des Betriebsrats weitermacht. Die Mitarbeiter hätten dem zugestimmt.

„Klar ist es von der Optik her nicht gut, wenn man ein Protokoll macht, als hätte eine schriftliche Wahl stattgefunden“, sagt der Landesgeschäftsführer. Man hätte es nicht so schreiben dürfen, aber alle hätten dem zugestimmt. 2017 sei dann wieder eine schriftliche Betriebsratswahl durchgeführt worden, der neue gewählte Betriebsrat sei aber 2019 ausgeschieden. Seit 2020 gibt es keinen Betriebsrat mehr in der ÖVP Vorarlberg.

(sm)

Titelbild: APA Picturedesk

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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54 Kommentare

  1. Schiefe Optik, Fehlverhalten. Nicht mit böser Absicht!
    Konsequenzen sähen anders aus!
    Das Wohl der Partei steht immer über dem Gesetz.

    Die Omerta der ÖVP lautet:
    Keine Rücktritte, Keine Entschuldigungen, Keine rechtlichen Konsequenzen.

  2. „Es ist ein Handel, auf Betrug gegründet, von Täuschung getragen, durch Listen, Betrügerei, Schmeichelei, Fälschungen, unwahre Gerüchte und alle Arten von Blendwerk genährt.“
    ―Daniel Defoe

  3. Nachdem Betriebsratswahlen gesetzlich geregelt sind und die Betriebsratsfunktion auch mit gesetzlich verankerten Rechten verknüpft sind, die man nur in Anspruch nehmen und ausüben darf, wenn die Wahl ordnungsgemäss zustande gekommen ist, ist das Fälschen eines Protokolls einer Wahl, die – wie in den Medien behauptet – nicht stattgefunden haben soll, nicht nur ein „Fehlverhalten“ sondern Urkundenfälschung und damit ein Strafdelikt.

    Es gilt die notorische Unschuldsvermutung.

    • Ich bin bei dieser vaschissan Bagage für die
      * SCHULDvermutung und
      * Beweislastumkehr

  4. Für Tricksereien und Betrügereien braucht man schon ein bisschen was an Intelligenz, sonst geht der Schuß nach hinten los.

    • Das könnte doch ein neuer Slogan der bald wieder alten Die ÖVP werden!
      Die ÖVP
      Im Bund. Skrupellos, korrupt und verlogen in die Zukunft!
      Am Land. Einfach Saubande wählen!

  5. Wieso gibt es keine Demo gegen Wahlfälschungen – wie z.B. kürzlich in Frankreich bei der Macron-Wahlfälschung?

    • … Sie haben aus der gefakten “Inthronisierungs-Zeremonie” vom Lavendel-Kurzen nicht viel gelernt, wie mir schwant… ?

    • Lassen sie Fellner, Karmasin und ihre Busenfreundinnen ( gegenderd natürlich ) freundlichst grüßen!

  6. Hat die schwarze Brut eigentlich die Blaubraunen schon überholt was Einzelfälle betrifft? Schaut fast so aus.
    Damit sollte eigentlich klar sein, daß weder Schwarz noch Blau etwas in der Regierung verloren haben.
    Das Problem dabei sind, leider, die Wähler.
    Informiert durch Gratisblätter werden die wohl wieder diesen unnötigen Parteien ihre Gunst schenken….und dies speziell im ländlichen Raum.

    • Nicht nur in externer Wahrnehmung, nein, tatsächlich auch in interner Nabelschau! -> Erinnere hier nur ganz dezent an das Dollfuß-Museum in Texingtal (Bez Melk), welches vom jetzigen IM in seiner Heimatgemeinde doch ganz genau für diese Zwecke mutmaßlich liebevoll in Schuss und Ehren gehalten wurde … 😉

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