Freitag, April 26, 2024

EuGH urteilt über schwarz-blaue Indexierung der Familienbeihilfe – Gutachten: »EU-rechtswidrig«

Gutachten: »EU-rechtswidrig«

Am Donnerstag urteilt der Europäische Gerichtshof darüber, ob die Indexierung der Familienbeihilfe der türkis-blauen Regierung diskriminierend war. Österreich könnte Nachzahlungen leisten müssen.

Brüssel/EU-weit/Luxemburg, 15. Juni 2022 | Die österreichische Familienbeihilfe wurde 2019 an den Wohnort der Kinder geknüpft. Das führte vor allem bei Pflegekräften aus Osteuropa zu Einbußen führte. Diese Indexierung der Familienbeihilfe war ein Prestigeprojekt der ersten türkis-blauen Regierung unter der damaligen Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Die EU-Kommission bewertete diese Indexierung als diskriminierend und reichte im Mai 2020 Klage vor dem europäische Höchstgericht ein.

Am Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Indexierung der Familienbeihilfe urteilen. Im Jänner hatte bereits der EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour in seinem Gutachten die Indexierung als unzulässig bewertet. Die EuGH-Richter sind an diese Bewertung nicht gebunden, aber in der Regel folgen sie der Beurteilung des Generalanwalts.

EU-Kommission: „rechtswidrig und diskriminierend“

Sowohl die Nachbarländer als auch Europa-Experten hielten das Ansinnen schon vor Beschluss mit dem Europarecht für unvereinbar. Seitens der EU-Kommission hieß es, die Indexierung der Familienbeihilfe sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch diskriminierend. Sie gilt nämlich nicht für österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, die im Ausland für österreichische Behörden arbeiten und deren Kinder dort mit ihnen leben – “obwohl ihre Situation vergleichbar ist”.

Argumentiert wurde bei dem Beschluss des Gesetzes in Österreich damit, dass die Lebenserhaltungskosten vom Wohnort abhängig seien. Daher sei es unfair, wenn überall dieselbe Summe ausbezahlt werde.

Generalanwalt sieht EU-Recht-Verstoß

Im EuGH-Gutachten aus dem Jänner heißt es, die Indexierung verstoße gegen das Freizügigkeitsrecht der EU. Denn Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten müssen in Österreich unabhängig vom Aufenthaltsort ihrer Kinder die gleichen Beihilfen und steuerlichen Vergünstigungen wie österreichische Arbeitnehmer erhalten können. Die Betroffenen würden schlussendlich in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer, argumentierte Generalanwalt de la Tour.

Österreich muss möglicherweise nachzahlen

Folgt der EuGH der Einschätzung des, könnte Österreich Nachzahlungen leisten müssen. Aus dem Familienministerium hieß es dazu, man sei “für alle etwaigen Rechtsfolgen durch das Urteil des Gerichtshofs vorbereitet”. Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) hat laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung im Mai bereits Rückstellungen von 220 Mio. Euro für mögliche Rückzahlungen gebildet.

Türkis-Blau wollte mit der Indexierung 114 Millionen Euro jährlich einsparen. Laut Anfragebeantwortungen zahlte der Staat im Vergleich zu 2018 im Jahr 2019 62 Millionen, 2020 87 Millionen und 2021 141 Millionen Euro weniger aus.

(apa/pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Pia Miller-Aichholz
Pia Miller-Aichholz
Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich
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17 Kommentare

  1. Interessant warum eine Indexierung bei Unterhaltszahlungen und Alimenten (einigermaßen vergleichbar) sehr wohl mit EU Recht übereinstimmt.

  2. Die Sache ist, dass bei genauer Betrachtung, die EU als solche vermutlich ein rechtswidriger und demokratisch höchst fragwürdig legitimierter Verein ist.

  3. Bei uns hatte eigenartigerweise JEDE rumänische “Pflegekraft” 3-4 Kinder zu Hause wovon eines behindert war.
    Kinderbeihilfe in der Höhe eines rumänischen Monatsgehalts finde ich nur in Ordnung wenn die Kinder auch in Österreich leben, ansonsten eben an das Land angepasst.

      • Ich schreibe hier von Fakten, aus eigener Erfahrung der letzten Jahre, die sich durch Zahlen sehr einfach belegen lassen.

      • Wer gegen illegale zuwanderung ist oder gegen dienstahl von Sozialleistungen ist kein rechter….
        Selbst PP war für kontrollieren zuzug und hat gegen türkische Netzwerke ermittelt, wer blockiert alles, ÖVP und Sobi….um zu spalten…

    • Da gabs ja den Türken der zu Hause 7 Kinder hatte und vom Bürgermeister gefälschte Geburtsurkunden ausgestellt bekam…war nicht der einzige und die haben ordentlich abkassiert ..
      Funzt vermutlich heute noch…

  4. Die Indexierung mag vielleicht juristisch rechtswidrig sein, aber die systematische Ausnützung unseres Sozialsystems durch ausländische Arbeitnehmer ist auf Dauer auch nicht in Ordnung. Eine ungarische Mitarbeiterin von uns hat mir vertrauensselig mitgeteilt, dass sie früher zwar bei einem österreichischen Unternehmen minimalst angemeldet war um die Beihilfen zu bekommen, sie aber in dem Unternehemen nie gearbeitet hat, sondern sogar die ihm entstandenen Arbeitgeberanteile zurückerstattet hat. Und das soll laut ihrer Aussage weit verbreiteter Usus sein.

    Ich kann eine Gemeinschaft nur dann auf ein höheres soziales NIveau heben, wenn nur die davon profitieren, die zu diesem hohen Niveau auch beitragen. Jeder Missbrauch verringert die verfügbaren Mittel für die rechtmässigen Teilnehmer, im Extremfall , bei offenen Zugang, sogar bis auf das globale Durschnittsniveau. Sorry, keine rechte Ideologie, sondern trockene Mathematik.

    • Die Dummheiten, die Sie Tag für Tag in Ihrer Xenophobie verbreiten, werden dadurch nicht wahrer, dass Sie diese immer wiederholen.

      Es gibt keine “systematische Ausnutzung unseres Sozialsystems” durch Migranten. Das Gegenteil ist durch Zahlen belegt: Migranten zahlen im Mittel wesentlich mehr in unser Sozialsystem ein, als sie diesem entnehmen.

      Dieser Schmäh wird immer wieder von den rechten Politikern ausgepackt, um Stimmen unter den Dümmsten der Dummen zu generieren – und bei Ihnen funktioniert der Blödsinn augenscheinlich.

      Natürlich ist Sozialmissbrauch zu unterbinden – und zwar bei allen, die ihn begehen, nicht nur bei Leuten, ohne österreichischen Pass. Warum manchen Sie “Mathematikfreund” hier einen Unterschied? Weil die österreichischen Sozialmissbraucher Ihre Ideologie nicht stützen – so einfach ist das.

      Natürlich ist das, was Sie täglich absondern primitivste rechte Ideologie. Zu differenzierterem Denken sind Sie einfach nicht fähig. Das demonstrieren Sie Tag für Tag erneut.

    • du regst die über ausländer auf die mit hilfe von österreichern des system ausnutzen?

      bwahahaha

    • |Ich kann eine Gemeinschaft nur dann auf ein höheres soziales NIveau heben, wenn nur die davon profitieren, die zu diesem hohen Niveau auch beitragen.|
      … dieses von Ihnen erwähnte “höhere soziale Niveau” werden Sie mit Ihrem xenophoben Weltbild ggf. dann aber weiterhin nur von unten (perspektivisch ganz weit unten!) aus der Ferne betrachten dürfen / müssen … Sie werden’s aber eh nicht merken, weil es Ihnen grundsätzlich lebens- / denkfremd sein wird, überhaupt jemals in “höheren sozialen Dimensionen” am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, mit diesem überheblich klassenfeindlichen Schmutz, den Sie uns hier selbstgefällig unterjubeln möchten…

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