Dienstag, März 25, 2025

EuGH-Urteil in Abgasskandal: Temperaturgesteuerte Abgasreinigung bei Autos unzulässig

EuGH-Urteil in Abgasskandal:

Wichtiges Urteil für Schadenersatzforderungen im VW-Abgasskandal: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die temperaturgesteuerte Abschaltung von Abgasreinigungsanlagen für unzulässig erklärt – mit einer Ausnahme.

Wien/Luxemburg/Wolfsburg, 14. Juli 2022 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun Abgasreinigungseinrichtungen mit sogenannten „Thermofenstern“ grundsätzlich für unzulässig erklärt – ein wichtiges Urteil zum VW-Abgasskandal. Schadenersatzansprüche für Fahrzeuge, die mit einer temperaturabhängigen Abgasreinigung ausgestattet sind, seien nicht ausgeschlossen, urteilte das Gericht.

Ausnahme bei schwerwiegenden Risiken

Allerdings: Zulässig könne das Thermofenster sein, wenn die Einrichtung notwendig ist, um einen Schaden am Motor und damit ein Unfallrisiko zu vermeiden. Gebe es keine andere technische Lösung, um das zu vermeiden, seien Thermofenster nötig. Die Risiken müssen dabei so schwer wiegen, dass eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs gegeben ist, erklärte das Gericht am Donnerstag. Abschalteinrichtungen, die nur zu einer Schonung von Anbauteilen außerhalb des Motors beitragen, seien hingegen unzulässig. Außerdem muss die Abgasreinigung im überwiegenden Teil des Jahres in Betrieb sein.

Österreichische Gerichte prüfen nun Schadenersatzansprüche

Gerichte in Österreich müssen jetzt prüfen, ob eine derartige Notwendigkeit gegeben ist und ob Schadenersatzansprüche bestehen. In Bezug auf mögliche Schadenersatzansprüche verwies der EuGH darauf, dass Verbraucher nach EU-Recht eine Nachbesserung oder Ersatzlieferungen verlangen könnten. Eine Preisminderung oder eine Vertragsauflösung sei nur dann möglich, wenn für den Verkäufer entsprechende Abhilfemaßnahmen nicht möglich sind. Klägeranwalt Michael Poduschka geht davon aus, dass VW die vom EuGH definierten Ausnahmekriterien nicht erfüllen können wird.

VW sieht sich durch Urteil bestätigt

Auslöser für das Urteil sind Klagen in Österreich gegen VW, in deren Motoren das Abgasreinigungen mit „Thermofenster“ eingebaut ist. Das Unternehmen argumentiert, dass es technisch zum Schutz des Motors nötig sei und sonst ein Unfallrisiko bestehe. Dies hätten auch wissenschaftliche Studien erweisen. Der Volkswagen-Konzern sah sich nach dem Urteil bestätigt. Die Kläger sehen kein erhöhtes Unfallrisiko.

Schadenersatz-Verjährung in Deutschland 30 Jahre

Im Februar hatte Deutschland die Verjährung von Schadenersatzansprüchen im VW-Abgasskandal von drei auf 30 Jahre ausgedehnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, VW habe sich “bösgläubig bereichert”.

(apa/pma)

Titelbild: APA Picturedesk

Autor

  • Pia Miller-Aichholz

    Hat sich daran gewöhnt, unangenehme Fragen zu stellen, und bemüht sich, es zumindest höflich zu tun. Diskutiert gerne – off- und online. Optimistische Realistin, Feministin und Fan der Redaktions-Naschlade. @PiaMillerAich

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