Donnerstag, Oktober 3, 2024

Zwei Drittel kennen diese Arbeitszeit-Falle nicht – AK- Umfrage

AK-Umfrage:

Kaum planbare Arbeitszeiten und daraus folgende, oft unzulässige Minusstunden. Eine neue Umfrage der Arbeiterkammer Wien zeigt großflächige Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz.

Wien, 29. September 2022 | Von den 2.515 Personen, die an der reinen Online-Umfrage der AK Wien teilgenommen haben, gab fast die Hälfte an, dass es zumindest einige Male pro Jahr vorkommt, dass sie während der vereinbarten Arbeitszeit nicht eingesetzt werden. Bei einem Fünftel kommt es fast jeden Monat vor, dass sie wieder nach Hause geschickt werden.

Frauen besonders betroffen

“Für viele Menschen ist die Arbeitszeit völlig unberechenbar. In gewissen Branchen wissen drei Viertel der Befragten nur ein bis zwei Tage vorher, manchmal sogar erst am selben Tag, ob und wie lange sie arbeiten müssen”, so die Leiterin der Abteilung Sozialpolitik, Sybille Pirklbauer. Vor allem Beschäftigte in den Branchen Gastronomie und Tourismus, Handel sowie im Gesundheits- und Sozialbereich seien mit unplanbaren Arbeitszeiten konfrontiert. Das bedeute für die Betroffenen oft Stress, Freizeitplanung sei so nur sehr schwer zu gestalten.

Eine besondere Belastung sei es, wenn dann auch noch Kinderbetreuung oder die Pflege eines Angehörigen organisiert werden muss. Frauen seien dabei besonders betroffen – sie waren mit 71% der Befragten deutlich überrepräsentiert gegenüber 48% an den Gesamtbeschäftigten. Der Grund dafür sei, dass unplanbare Arbeitszeiten sehr oft ein Problem für Teilzeitbeschäftigte- zumeist Frauen – ist. Diese würden in vielen Fällen auch noch um ihr “Mehrarbeits- oder sogar Überstundenentgelt geprelllt”, so Pirklbauer: „Wenn im Betrieb nichts los ist, werden Arbeitnehmer:innen nach Hause geschickt und es werden ihnen illegalerweise ,Minusstunden‘ verrechnet, die sie später wieder einarbeiten sollen.

Minusstunden “nur in Ausnahmefällen”

So geht es laut Umfrage über der Hälfte der davon Betroffenen. Rund ein Viertel der von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer musste im halben Jahr vor der Befragung 50 und mehr Stunden einarbeiten – also mehr als eine Urlaubswoche. 5% Prozent der von Minusstunden Betroffenen mussten gleich 100 Stunden oder noch mehr einarbeiten.

Zwei Drittel der Betroffenen wüssten laut Umfrage jedoch nicht, dass das unzulässig ist: “,Minusstunden‘ gibt es außer in einigen Ausnahmenfällen nicht. Wenn der Vorgesetzte einen heimschickt, ist das eine Dienstfreistellung. Werden die ,Minusstunden‘ später wieder eingearbeitet, führt das im Regelfall zu Mehr-, und manchmal sogar zu Überstunden, die mit entsprechenden Zuschlägen zu entlohnen sind. Diese Zuschläge werden den Betroffenen durch die Behauptung von Minusstunden letztlich unterschlagen!“

Besonders problematisch: die gesetzliche Frist, dass Dienstpläne im Regelfall 14 Tage im Voraus bekannt gegeben werden müssen, wird nur bei 7 Prozent der Befragten eingehalten.

(mst)

Titelbild: ROLAND SCHLAGER / APA / picturedesk.com

Autor

  • Markus Steurer

    Hat eine Leidenschaft für Reportagen. Mit der Kamera ist er meistens dort, wo die spannendsten Geschichten geschrieben werden – draußen bei den Menschen.

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