In einem Plachutta-Restaurant hat die Datenschutzbehörde unter anderem bei der Videoüberwachung Verstöße festgestellt.
Wien, 11. November 2022 | Die Datenschutzbehörde (DSB) hat einer Beschwerde der Arbeiterkammer über die Plachutta-Gruppe im Namen eines Ex-Mitarbeiters wegen Datenschutzverletzungen teilweise stattgegeben. Das Unternehmen hatte Handvenenscanner eingesetzt und, wie die Datenschutzbehörde urteilte, damit biometrische Daten des Beschwerdeführers „unrechtmäßig verarbeitet“.
Auch bei der umfassenden Videoüberwachung im Lokal hatte die DSB etwas zu beanstanden: Zwei der 29 Überwachungskameras seien in der bisherigen Form „bei sonstiger Exekution“ sofort abzudrehen, innerhalb von zwei Wochen sei außerdem die Videoüberwachungsanlage „geeignet zu kennzeichnen“.
In einer Stellungnahme gegenüber ZackZack heißt es von der Plachutta-Gruppe, man habe Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht. Damit muss das Bundesverwaltungsgericht über die Sache entscheiden. Man erwarte sich, dass dieser die Entscheidung der DSB aufheben werde.
Unterschrift per Handscan
Dass Plachutta in seinem Restaurant an der Oper Handvenenscans einsetzt, bewertete die DSB nicht grundsätzlich als System zur Kontrolle der Mitarbeiter. Im betreffenden Plachutta-Restaurant war der Handscan allerdings auch eingesetzt worden, um Stundenlisten zu unterschreiben. Wurde die Handfläche gescannt, wurde die Liste damit automatisch elektronisch mit dem Unterschriftkürzel des Mitarbeiters gezeichnet. So auch im Falle des Mitarbeiters, der Beschwerde einlegte.
Plachutta hatte argumentiert, der Mitarbeiter hätte zugestimmt, dass seine Handfläche biometrisch erfasst wird und die Daten daraus verarbeitet werden. Allerdings: Weil die Zustimmung zu den Handvenenscans „explizit Bestandteil des Arbeitsvertrags“ war, war sie nach Ansicht der DSB nicht freiwillig. Das wurde in den Augen der Behörde noch durch das Machtgefälle zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer verstärkt. Die Einwilligung hätte auch nicht ausgereicht, um damit Unterschriften zu verknüpfen.
Umfassende Kameraüberwachung
Der Ex-Mitarbeiter hatte sich auch über die Videoüberwachung im Arbeitsbereich des Lokals beschwert. Ganze 29 Videokameras sind im betreffenden Lokal an der Oper angebracht – im Gastraum, im Zugangsbereich zu den Warenlagern und etwa auch in der Vorküche. Plachutta argumentiert derweil, man wollte Mitarbeiter, Gäste und Wertgegenstände vorbeugend schützen und im Ernstfall Beweismaterial haben. „Es habe bereits mehrere derartige Vorfälle in der Vergangenheit gegeben“, zitierte die DSB die Argumentation der Plachutta-Gruppe. Die Aufnahmen würden nach 72 Stunden automatisch gelöscht.
Zwei Kameras in Küche und Vorbereitungsküche waren jedenfalls in den Augen der DSB nicht zulässig und sofort abzudrehen. Durch die Beschwerde der Plachutta-Gruppe gegen die Entscheidung bleiben sie aber vorerst in Betrieb, weil sie aufschiebende Wirkung hat.
Nachbesserungs-Auftrag
Zur Videoüberwachung, argumentierte die Plachutta-Gruppe, informiere man auf der Website und auf der Eingangstür zum Lokal. Hier bekam das Unternehmen allerdings von der DSB den Auftrag, nachzubessern. Beim Hinweis auf der Eingangstür fehlten wesentliche Informationen, etwa zu den Zwecken der Datenverarbeitung.
Auch den Hinweis auf der Website beurteilte die Behörde als nicht ausreichend. Es sei realitätsfern, dass jemand sich vor dem Besuch des Lokales auf der Website über etwaige Videoüberwachung informieren würde, urteilte die DSB sinngemäß.
„Plachutta reizt einfach alles aus“
Die Arbeiterkammer sprach in ihrer Aussendung von Donnerstag davon, dass es bei den Plachutta-Restaurants in der Vergangenheit immer wieder zu arbeitsrechtlichen Verstößen gekommen sei. „Es gibt Schlimmere, absolut“, sagte AK-Juristin Vazny-König in Hinblick auf das für Arbeitnehmer generell harte Pflaster der Gastronomie, aber: „Der Plachutta reizt einfach alles aus.“
(pma)
Titelbild: ZackZack/ Christopher Glanzl