Samstag, Juli 27, 2024

Schultaschen-Kartell: Dritter Händler verurteilt

 Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) kann das “Schultaschen-Kartell” zu den Akten legen: Die Verurteilungen sind rechtskräftig.

Wien, 28. Dezember 2022 | Die Behörde beantragte im September 2022 die Feststellung beim Kartellgericht, dass die Georg Hausmann KG an diesem Kartell teilgenommen hat. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist nun rechtskräftig, geht aus einer Aussendung der BWB hervor.

Preisabsprachen

Demnach verstieß die Georg Hausmann KG gegen das Kartellgesetz. Der Vorwurf: kartellrechtswidrige, vertikale Absprachen mit Herstellern von Schultaschen und -rucksäcken. Das Unternehmen sprach mit Herstellern die Wiederverkaufspreise im Sinne der Festlegung eines Fest- und Mindestpreisniveaus für diese Produkte und in Einzelfällen von Zubehör auf dem österreichischen Markt ab. Der Verstoß betraf den Zeitraum von Jänner 2015 bis Oktober 2018.

Die Hausmann KG gab ein Anerkenntnis ab. Aufgrund der schwierigen, wirtschaftlichen Situation des Unternehmens wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen.

Damit sind die von der BWB gegen den Hersteller Fond Of Gmbh und gegen die Händler Kastner & Öhler Beteiligungs-AG, Kastner & Öhler AG, Kastner & Öhler Mode GmbH, Thalia Buch& Medien GmbH und Georg Hausmann KG im Rahmen des Schultaschen-Kartells geführten Verfahren abgeschlossen. Insgesamt wurden Geldbußen in der Höhe von 510.000 Euro verhängt. Wobei alle Beschuldigten mit der BWB kooperierten.

(bf/apa)

Titelbild: DENIS CHARLET / AFP / picturedesk.com

Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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