Dienstag, April 30, 2024

Anwältinnen fordern Kindergrundsicherung

Jedes fünfte Kind lebt in Armut

Rund 350.000 Kinder in Österreich sind armutsgefährdet. Eine Kindergrundsicherung gibt es noch immer nicht, die Familienbeihilfe ist laut Volkshilfe zu niedrig. 

Wien, 21. Februar 2022 | Sonntag war Tag der Sozialen Gerechtigkeit. Wiener Kinder- und Jugendanwältinnen haben das zum Anlass genommen, in einer Aussendung vor steigender Kinderarmut zu warnen. Denn die ist auch in Österreich nach wie vor ein großes Problem. Fast jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf oder ist armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Rund 350.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren waren das im Jahr 2020 laut EU-SILC-Erhebung, einer jährlichen Erhebung über die Lebensbedingungen der Privathaushalte in der EU.

Laut einem Diskussionspapier der Armutskonferenz von 2020 fängt Kinderarmut zwar bei Einkommensarmut im Haushalt an, sie geht aber weit darüber hinaus. Betroffene Kinder haben oft kein eigenes Zimmer, können nicht ins Kino gehen oder Freundinnen zu sich einladen. Armut erhöht das Risiko, dass Jugendliche die Schule vorzeitig abbrechen. Sie bedeutet nicht nur Ausgrenzung, sondern auch Einschränkungen im täglichen Leben und bei den Grundbedürfnissen. Selbst in einem reichen Land wie Österreich sind nahrhaftes Essen oder angemessene Kleidung für viele Kinder und Jugendliche keine Selbstverständlichkeit. Ein Aufwachsen in Armut oder unter der Armutsgrenze erhöht außerdem die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen massiv – sowohl für psychische als auch physische.

Kinderrechte nur teilweise in Verfassung

Kinder werden erwachsen, die Armut bleibt meist. „Zwischen der sozialen Stellung der Eltern und der Kinder besteht nach wie vor ein starker Zusammenhang, was bedeutet, dass diese Kinder durch ihre erlebten Defizite oft arm bleiben – Armut sozusagen als soziales Erbe“, sagt Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal. Dabei hat sich Österreich mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 26 eigentlich verpflichtet, die soziale Sicherheit jedes Kindes zu garantieren. Derzeit ist laut Armutskonferenz aber nur ein Bruchteil der Bestimmungen, die in der Konvention festgeschrieben wurden, in der Österreichischen Verfassung verankert. Das Netzwerk Kinderrechte, ein Zusammenschluss zahlreicher Kinderrechte-Organisationen, fordert seit Jahren eine vollständige Verankerung der UN-Kinderrechte in der Verfassung.

Per Definition sei das eigentliche primäre Ziel des Sozialstaates die Verbesserung der sozialen Lage ärmerer Bevölkerungsgruppen, so die Kinder- und Jugendanwälte. Der Unterschied zwischen Recht und sozialer Gerechtigkeit sei aber nach wie vor alarmierend. Die Corona-Pandemie habe das ganze massiv verschärft. „Die Auswirkungen der Corona-Krise sind bereits jetzt in puncto Lebensqualität für Kinder und Jugendliche spürbar. Denn damit verbunden sind erhebliche Folgen für das Aufwachsen, das Wohlbefinden, die Gesundheit, die Bildung et cetera und damit insgesamt für die Zukunftschancen von Kindern“, sagt der Kinder- und Jugendanwalt Ercan Nik Nafs.

Kindergrundsicherung als Lösung?

Eine der zentralen Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft: die rasche Etablierung der Kindergrundsicherung bis zur Volljährigkeit jedes Kindes. „Kinder haben nicht die Wahl in welcher Familie sie aufwachsen, sie sollen aber alle die gleichen Chancen haben und als Träger:innen eines eigenen Rechtsanspruchs gelten“, fordern die Kinder- und Jugendanwältinnen. Die nachhaltige Teilhabe ärmerer Kinder in die Gesellschaft müsse dem Staat “etwas wert sein”.

Die bereits existierende Familienbeihilfe löse das Problem nämlich nicht, so Judith Ranftler von der Volkshilfe: “Die Familienbeihilfe funktioniert nach dem Gießkannenprinzip, es ist keine Umverteilung im Sinne jener, die das Geld dringend brauchen. Außerdem ist die Familienbeihilfe zu niedrig.” Die Volkshilfe fordert nämlich ebenfalls seit Jahren eine Kindergrundsicherung. Konkret würden bei einer solchen alle Haushalte in Österreich mit Kindern  200 Euro pro Monat erhalten. Haushalte, die unter 20.000 Euro im Jahr zur Verfügung haben, sollen zusätzlich 425 Euro monatlich pro Kind bekommen.

Dazu gab es bereits ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt, das die Volkshilfe über Spenden finanziert hat: 23 armutsgefährdete Kinder bekamen zwei Jahre lang monatliche finanzielle Unterstützung. Pro Bundesland wurde dabei eine ausgewählte Familie von Sozialarbeitern begleitet. Regelmäßige Kontakte zur Familie, ein Kinderhaushaltsbuch und Reflexionen über die Ziele, die anfangs mit den Kindern erarbeite wurden, stellten sicher, dass das Geld rein der Entwicklung der Kinder zugute kam. Die Auswertung der Daten läuft derzeit noch, es lassen sich aber schon positive Zwischenergebnisse ableiten, die für den Erfolg des Projektes sprechen, so Projektleiterin Judith Ranftler.

(sm)

Titelbild: pixabay

Stefanie Marek
Stefanie Marek
Redakteurin für Chronik und Leben. Kulturaffin und geschichtenverliebt. Spricht für ZackZack mit spannenden Menschen und berichtet am liebsten aus Gerichtssälen.
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1 Kommentar

  1. Ein guter Artikel, Lob für die Redaktion von einem, der euch fast immer kritisiert. Wie eine Gesellschaft mit ihren Kindern umgeht, ist ganz bezeichnend für sie und ein Gradmesser ihrer Zukunft. Eine Gesellschaft, die ihre Kinder verarmen lässt und sich nicht um das Wohlergehen der Nachkommen kümmert, wird nicht überleben. Und sie verdient es auch gar nicht.

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