Mittwoch, Mai 15, 2024

Polizei zeigt Synagogen- Beschützer an – Nach antisemitischen Graz-Attacken

Nach antisemitischen Graz-Attacken

Drei Stunden nach der Attacke auf den Grazer Vertreter der Jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, hatte ein Grüner Bezirksvorsteher eine Mahnwache abgehalten. Dieser erhielt nun von der Polizei per Mail eine Anzeige. Er habe gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Exekutive in Graz „sehr eigenartige Kommunikationswege“ mit dem Bezirksvorsteher wählt, wie Ammerer gegenüber ZackZack sagt.

 

Wien, 01. September 2020 | Am 22. August wurde der Präsident der jüdischen Gemeinde Elie Rosen in Graz von einem Islamisten angegriffen. Bereits Tage zuvor hatte der Mann ein queeres Vereinslokal in der Annenstraße schwer beschädigt, mehrere Fensterscheiben waren eingeschlagen worden. Der Grüne Bezirksvorsteher des Grazer Stadtteils Gries, Tristan Ammerer, hielt kurz nach dem antisemitischen Anschlag auf Rosen eine Mahnwache mit mehreren Teilnehmern.

“Schwindlige E-Mail”, echte Anzeige

Die Folge: Ammerer wurde zum Ziel der Polizei. Am Wochenende bekam er nämlich eine E-Mail, die es in sich hat. Er selbst bezeichnet sie als „schwindlig“. In der Anzeige heißt es, Ammerer habe gegen das Versammlungsgesetz §2 Abs.1 verstoßen.

Er sei als „Leiter einer nicht angezeigten Versammlung in Erscheinung“ getreten. Zudem habe er als „verantwortlicher Leiter der Versammlung nicht darauf geachtet, dass die Covid-19 Schutzmaßnahmen eingehalten werden.“ Ammerer sagt gegenüber ZackZack, dass er zuerst an einen Fake gedacht habe und jemand vermutlich an seine Daten gelangen möchte. Darum habe er sich bei der zuständigen Polizeidirektion erkundigt. Ergebnis: Die Anzeige ist echt!

Die “schwindelige E-Mail” an Bezirksvosteher Tristan Ammerer. Faksimile.

Ammerer erwartet Strafbescheid per Post

Ammerer zeigt sich aufgrund der Anzeige erzürnt, der „Verstoß“ gegen das Versammlungsgesetzes sei „ein Humbug, weil es eine spontane Mahnwache war, nachdem drei Stunden zuvor eine Attacke auf Elie Rosen stattfand. Wie soll ich das 48 Stunden vorher anmelden?“ fragt Ammerer. Der Bezirkspolitiker sieht das durch das Versammlungsrecht gedeckt. Auch der Vorwurf der laut Anzeige nicht eingehaltenen Covid-19-Schutzmaßnahmen sei nicht nachvollziehbar. Ein Paragraf, gegen den Ammerer verstoßen haben soll, steht nicht dabei.

Die Teilnehmer der Mahnwache hätten laut Ammerer des Öfteren auf die Einhaltung der Abstände hingewiesen. Ammerer postete auch Fotos auf dem Kurznachrichtendienst Twitter, die dies zeigen sollen. Der Grüne antwortete der Exekutive, dass er einen Strafbescheid per Post erwarte.

Polizei wählte nicht zuerst “eigenartige Kommunikationswege”

Ammerer beklagt indes, dass es nicht das erste Mal sei, dass sich die Polizei bei ihm über „sehr eigenartige Kommunikationswege“ melde. Im Sommer machte Ammerer Details über den ersten Prozesstag wegen Wiederbetätigung gegen Beamte einer Grazer Polizeiinspektion öffentlich. Kurz darauf läutete bei Ammerer das Telefon. Er solle die Informationen richtigstellen, die er veröffentlichte, denn „es habe nicht mit der Polizeiinspektion zu tun“.

Ammerer stellte seine Aussagen daraufhin richtig. Drei Monate später deckte der „Standard“ auf, dass seine Informationen allerdings richtig gewesen waren. Zudem antwortete ihm die Polizei nicht auf seine Anfrage für Polizeischutz nach den ersten Attacken in Graz. Jetzt hebe Ammerer nicht mehr ab, wenn die Polizeiinspektion bei ihm anrufe, „er erwarte alles schriftlich“.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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