Wien, 12. November 2020 | Die Zahl der zuhause arbeitenden Menschen ist durch die Corona-Pandemie massiv angestiegen. Arbeitsministerin Christine Aschbacher kündigte im September an, dass im März 2021 arbeitsrechtliche Homeoffice-Regeln feststehen sollen – also ein Jahr nach Start des ersten Lockdowns, der rund 40 Prozent der arbeitenden Menschen ins Homeoffice befördert hatte. Der lange Zeitplan sorgt deshalb für Kritik von Arbeitsrechtlern und der Opposition.
“Bitte nicht über Leitern zum Arbeitsplatz”
Als Einstimmung auf die Homeoffice-Regeln, die im nächsten Frühjahr kommen sollen, veröffentlichte das Arbeitsministerium im November einen Leitfaden für das Arbeiten zuhause. Der sorgte aufgrund seiner “Nonanet”-Formulierungen für Verwunderung im Netz.
Besonders die Checkliste, die zeigt, wie man seinen Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden einrichten soll, ist Gegenstand von Diskussionen.
Der heimelige Arbeitsplatz soll sich laut Aschbacher-Ministerium demnach in einem Raum befinden, der auf jeden Fall mehr als acht Quadratmeter ausmache. Der Zugang zum Arbeitsplatz soll zudem über „normale Gänge und Treppen (keine Leitern) erreichbar sein“. Als angenehme Faktoren bezeichnet das Ministerium Licht, Luft, Klima – und wundersamerweise auch Lärm. Diese ‘Faktoren „sind angenehm und werden nicht als störend empfunden.“ Gleichzeitig widerspricht sich das Ministerium im selben Leitfaden nur wenige Zeilen darunter. Lärm scheint nämlich doch nicht so angenehm am Arbeitsplatz zu sein: „Der Geräuschpegel im Raum und Geräusche, die von außen in den Raum dringen, sollten so leise sein, dass die Konzentration nicht gestört wird.“