Dienstag, März 18, 2025

Blümel muss E-Mails mit Thomas Schmid vorlegen – VfGH-Entscheidung

VfGH-Entscheidung

Hammer-Entscheidung des VfGH! Finanzminister Gernot Blümel muss seinen Mail-Verkehr mit ÖBAG-Chef Thomas Schmid dem U-Ausschuss vorlegen. Blümel hätte beweisen müssen, warum die Mails nicht relevant sein sollten. Der Begründungspflicht kam er nicht nach.

 

Wien, 04. März 2021 | Jetzt wird es spannend im Untersuchungsausschuss. Der Verfassungsgerichtshof verkündete am Donnerstag seine Entscheidung bezüglich des Mailverkehrs zwischen Finanzminister Gernot Blümel und ÖBAG-Chef Thomas Schmid (beide ÖVP). Die E-Mails aus dem Untersuchungszeitraum (seit 2017) müssen an Ibiza-Untersuchungsausschuss geliefert werden. Nach einem Antrag der Oppositionsführer im Ausschuss hätte der Finanzminister beweisen müssen, wieso die Mails zwischen ihm und dem ebenfalls in der Casinos-Affäre Beschuldigten Schmid, nicht relevant seien.

Blümel kommt Begründungspflicht nicht nach

Blümel verzichtete jedoch auf eine ausreichende Begründung. Der VfGH schreibt in seiner Entscheidung: „Dieser Begründungspflicht ist der Finanzminister dem U-Ausschuss gegenüber nicht nachgekommen.“

Für Gernot Blümel gilt nun: “Der Bundesminister für Finanzen ist verpflichtet, dem Ibiza-Untersuchungsausschuss die E-Mail-Postfächer sowie lokal- oder serverseitig gespeicherte Daten namentlich genannter Bediensteter des Ministeriums vorzulegen. Ebenso sind alle E-Mails an Ministeriumsbedienstete vorzulegen, die von bestimmten Absendern stammen. Gemäß Art. 53 Abs. 3 B-VG sind u.a. alle Organe des Bundes verpflichtet, einem Untersuchungsausschuss auf Verlangen ihre Akten und Unterlagen im Umfang des Gegenstandes der Untersuchung vorzulegen.“

Ausgenommen ist die Kommunikation privater Natur.

“Richtungsweisend”

Für SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer ist die Entscheidung des VfGH “richtungsweisend”. Damit seien die “Vertuscher in der Regierung” in die Schranken gewiesen worden. Blümel müsse nun die “bisher rechtswidrig zurückgehaltenen Akten und Unterlagen” liefern. Die VfGH-Entscheidung werde es auch für Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) “sehr schwer machen, weiter dem Parlament die dem U-Ausschuss zu Recht zustehenden Akten und Unterlagen zu verweigern”, so Krainer.

(bf)

Titelbild: APA Picturedesk

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Autor

  • Benedikt Faast

    Redakteur für Innenpolitik. Verfolgt so gut wie jedes Interview in der österreichischen Politlandschaft.

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