Sonntag, Dezember 8, 2024

Demoverbot war rechtswidrig – Verwaltungsgericht teilt gegen Corona-Politik und Polizei aus

Verwaltungsgericht teilt gegen Corona-Politik und Polizei aus

Mit einer möglicherweise weitreichenden Begründung sprach sich das Verwaltungsgericht Wien gegen ein von der Polizei erlassenes Demoverbot am 31. Jänner aus. Maßnahmen-Kritiker feiern die Entscheidung als richtungsweisenden Erfolg, die Polizei kündigte Beschwerde an. Das Gericht teilte nicht nur gegen die Polizei, sondern auch gegen den Gesundheitsminister aus.

Wien, 01. April 2020 | Das Verbot der FPÖ-Demo am 31. Jänner war rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht Wien am 24. März. Die Entscheidung liegt ZackZack vor, die FPÖ und Maßnahmen-Kritiker feiern die Entscheidung als großen Erfolg. Die Begründung, die von der Landespolizeidirektion Wien zur Untersagung der Demo vorgelegt wurde, waren dem Gericht zu allgemein gehalten, zu wenig aussagekräftig und jedenfalls zu wenig, um eine Demo zu verbieten.

Keine Aussage über Seuchenlage

Denn ihre Stellungnahme zum Infektionsgeschehen, die der Polizei als begründung diente, stelle laut Urteil keine wissenschaftliche Begründung der Seuchenlage dar. Auf dieser Grundlage könne man nichts über die gesundheitliche Gefährdung aussagen.

Die Demo zum Zweck des Infektionsschutzes zu untersagen sei unter anderem deshalb nicht rechtmäßig gewesen. Sollte sich höheres Gesundheitsrisiko ergeben, so hätte die Polizei frühzeitig mit den Veranstaltern kooperieren und sie so unterstützen müssen, dass die Demo gesichert abgehalten werden könnte, sagt das Verwaltungsgericht.

Richter argumentiert wie Maßnahmenkritiker

In weiten Teilen liest sich das Urteil durchaus bemerkenswert. Das Gericht zitiert neben einigen Corona-Studien auch ein Youtube-Video, das für viele weite Teile der Maßnahmen-Gegner als eigene Grundlage dient. Darin spricht der mittlerweile verstorbene Nobelpreisträger Cary Mullis, der Erfinder der PCR-Tests darüber, dass man, würde man tief genug hineinblicken, alles finden könne. Das Video wird von Youtube regelmäßig gelöscht.

Die Entscheidung formuliert grundsätzliche Kritik an der Corona-Risikobewertung…

Das bis heute kein einheitlicher Ct-Wert bestimmt wurde, ab wann ein PCR-Test positiv ist und ab wann nicht, erhärtet die Kritik. Der Richter zitiert die WHO, die mit 21.01 eine neue Richtlinie veröffentlichte. Darin empfiehlt sie eine Nachtestung, sollten gesunde Menschen bei einem PCR-Test positiv sein. Anders definiere aber der Gesundheitsminister eine covid-positive Person. Hier reicht ein positiver Test. Für viele Regierungen weltweit und einer Vielzahl an Virologen gilt der PCR-Test aber weiterhin als Goldstandard.

…und damit am Gesundheitsminister.

Auch die FFP2-Pflicht sieht das Gericht kritisch: die Studienlage sei uneinheitlich, WHO und Europäische Kommission raten davon ab. Anwälte, die sich als Gegner der Regierungspolitik positionieren sowie die FPÖ feiern das Urteil als großen Erfolg. Das Verwaltungsgericht habe die epidemiologische Grundlage des „Corona-Wahnsinns“ in der Luft zerrissen.

Jurist Florian Horn würde „der Entscheidung nicht die weitgehende Interpretation geben, wie das die FPÖ versucht“, sagt er im Gespräch mit ZackZack. Die Entscheidung war aus seiner Sicht „erwartbar“, die Begründung aber durchaus „weitgehend.“

Verwaltungsjurist Peter Bußjäger findet die Entscheidung gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ „erstaunlich“. Es sei nicht ersichtlich, ob sich das Verwaltungsgericht auch ein Gutachten eingeholt habe, das die Grundlage der Corona-Risikobeurteilung hinterfragt. Das selbst zu machen, ist dem Richter erlaubt, halte er aber durchaus für „kühn.“

Nicht rechtskräftig

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Nun hat die Polizei Wien die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzubringen. Auch eine außerordentliche Revision am Verwaltungsgericht kann beantragt werden. Eine ordentliche Revision untersagte der Richter, da „keine Rechtsfrage zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt.“ Die LPD Wien kündigte an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.

Sollte das Urteil halten und nicht angefochten werden, könnten sich zukünftige Veranstalter jedenfalls darauf stützen. Bis dahin feiern FPÖ und maßnahmenkritische Anwälte, die Entscheidung als großen Erfolg. Bleibt es dabei, würde sich die Frage stellen, ob das unrechtmäßige Demoverbot vom Polizeipräsidenten oder vom Innenministerium angestoßen wurde.

(ot)

Titelbild: APA Picturedesk

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