Die Regierungsparteien haben Donnerstagnachmittag zum Abschluss der Plenarwoche dem Wiener Magistrat die “Verfolgung” von FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl ermöglicht. SPÖ, NEOS und FPÖ stimmten gegen eine Auslieferung.
Wien, 22. April 2021 | Zustimmung zu dem Begehr der Behörde kam nur von der Koalition. Die anderen Fraktionen sahen das vermeintliche Vergehen Kickls bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Abgeordneter und damit keinen Anlass für eine “Auslieferung”.
Kickl soll bei einer Kundgebung in Wien am 6. März gegen Abstandsregeln verstoßen und die Vorschriften zum Tragen einer FFP2-Maske missachtet haben. Es droht deshalb eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 Euro.
Der freiheitliche Abgeordnete Philipp Schrangl argumentierte, dass Kickl als Politiker den Sinn der Masken als nicht empirisch belegt bewerte. Alleine dadurch sei der politische Zusammenhang gegeben. Die Koalition stelle mit ihrem Stimmverhalten die Prinzipien der parlamentarischen Immunität auf den Kopf. Damit werde der FPÖ aber immerhin die Möglichkeit gegeben, den VfGH anzurufen, dass die Maßnahmen verfassungswidrig sind. Sein Klubkollege Volker Reifenberger sprach gar von einer Hexenjagd auf Kickl.
SPÖ: Verantwortungslos, aber nicht gerechtfertigt
SP-Justizsprecherin Selma Yildirim fand Kickls Verhalten zwar verantwortungslos. Doch rechtlich ist aus ihrer Sicht eine “Auslieferung” in diesem Fall nicht gerechtfertigt, weil der Klubchef bei dieser Demo im Sinne seiner Partei aktiv war.
Seitens der NEOS meinte Klubvize Nikolaus Scherak, dass auch der Immunität Grenzen gesetzt seien, etwa wenn es um Geschwindigkeitsübertretungen gehe. Dies ist für ihn in der Causa Kickl jedoch nicht der Fall. Vielmehr öffneten ÖVP und Grüne der Willkür Tür und Tor.
Für die ÖVP argumentierte Friedrich Ofenauer, dass die Corona-Regelungen für alle im Sinne des Gesundheitsschutzes gelten. Daher gebe es keinen Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit. Die Immunität dürfe keine Privilegierung darstellen.
Grünen-Mandatar Georg Bürstmayr begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit der Art der Vorschrift. Bei Tempo 30 vor einer Schule könne man auch nicht mit 80 vorbeifahren. Es gehe um die Gefahr von Leib und Leben.
(apa/bf)
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